Geheimhaltungsvereinbarung (für die Datenverarbeitung)

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Das geheimhaltungsvereinbarung (für die datenverarbeitung) es hat 8 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.

Beispiel für unser Dokument geheimhaltungsvereinbarung (für die datenverarbeitung):

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG Diese Geheimhaltungsvereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lieferant"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] PRÄAMBEL Der Lieferant stimmt zu, bestimmte professionelle Datenverarbeitungsservices für das Unternehmen zu erbringen, welche von Zeit zu Zeit benötigt werden (die "Services"); Der Lieferant kann bei der Durchführung der Services mit bestimmen finanziellen, kommerziellen und technischen Informationen vertraulicher Natur in Kontakt kommen; Es ist wesentlich für die kommerziellen Interessen des Unternehmens, dass der Lieferant die strikt geheime und vertrauliche Natur, sowie die Inhaberschaft durch das Unternehmen, der vertraulichen Informationen und Materialien anerkennt, zu denen der Lieferant Zugang haben könnte oder welche das Unternehmen dem Lieferant in Verbindung mit den Services übermitteln könnte; Der Lieferant stimmt zu, die vertraulichen Informationen und Materialien des Unternehmens zu schützen und deren Vertraulichkeit zu gewährleisten; und Die vorliegende Vereinbarung darf nicht als Partnerschaft zwischen den Parteien ausgelegt oder interpretiert werden, da es der einzige Zweck dieser Vereinbarung ist, die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen betreffend die mit den Services in Verbindung stehenden Informationen klar darzustellen; DAHER vereinbaren die Parteien dieser Vereinbarung unter Berücksichtigung der Voraussetzungen und anderer guter und geldwerter Gegenleistung, wie folgt: DEFINITIONEN In dieser Vereinbarung, außer falls der Inhalt oder das Thema dieser Vereinbarung damit nicht übereinstimmt, haben die die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung: 1.1 "Vereinbarung" bezeichnet dieses Dokument und die beigefügten Anhänge, welche in dieses Dokument integriert sind, mit allen zukünftigen schriftlichen und durchgeführten Änderungen. "Vertrauliche Informationen" bezeichnet Informationen oder Materialien in jeder Form, die dem Lieferanten vom Unternehmen zu Verfügung gestellt oder offengelegt werden, von welcher der Lieferant weiß oder wissen müsste (da diese Informationen vom Unternehmen mündlich oder schriftlich als vertraulich oder firmeneigen markiert oder identifiziert wurde, einen Handelswert hat oder da sie nicht generell in der relevanten Branche bekannt ist), dass es sich um vertrauliche Informationen handelt und inkludiert, ohne Limitierung, (a) die derzeitigen, zukünftigen und vorgeschlagenen Produkte oder Services des Unternehmens sowie finanzielle, technische, Forschungs-, operative, Verkaufs- und Marketinginformationen, die damit zusammenhängen; (b) Ideen, Erfindungen, technische Informationen und Urheberwerke; (c) Betriebsgeheimnisse, Businesspläne, Vorhersagen der geschäftlichen Entwicklung, Strategien, Budgets, Preise und Kosten, Finanzberichte, Forschung, Verkäufe und Lieferarrangements und die Identität von Lieferanten; und (d) alle Informationen betreffend die Fähigkeiten und Kompensation von Angestellten oder Lieferanten des Unternehmens. Vertrauliche Informationen inkludieren keine Informationen, welche: (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden des Lieferanten öffentlich bekannt wurden; (b) zum Zeitpunkt der Offenlegung durch das Unternehmen frei von Geheimhaltungsverpflichtungen im Besitz des Lieferanten war; oder (c) welche dem Lieferanten rechtmäßig, ohne Geheimhaltungsverpflichtungen nach der Offenlegung durch das Unternehmen kommuniziert wurde. 1.3 "Geistige Eigentumsrechte" bezeichnet alle Rechte, Titel und Interessen an Ideen, Entdeckungen, Erfindungen oder Kreationen und Know-How, inklusive, ohne Limitierung, Patente, Handelsmarken, Servicemarken, Designs, Leiterplatten-Topographien, Copyrights, inklusive Anträge für das Vorhergehende, sowie Designrechte, vertrauliche Informationen, Betriebsgeheimnisse und andere ähnliche geistigen Eigentumsrechte, welche in [STAAT] oder in einem anderen Land geschützt sind. VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNG 2.1 Der Lieferant erkennt hiermit an: 2.1.1 dass es wesentlich für die kommerziellen Interessen des Unternehmens ist, dass der Lieferant die strikt geheime und vertrauliche Natur der vertraulichen Informationen, sowie deren Inhaberschaft durch das Unternehmen anerkennt, zu welchen der Lieferant Zugang hat oder welche das Unternehmen dem Lieferanten in Verbindung mit den Services übermittelt; 2.1.2 dass kein Bestandteil dieser Vereinbarung so ausgelegt werden darf, dass sie dem Lieferanten geistige Eigentumsrechte betreffend das Projekt oder die vertraulichen Informationen gewährt; und 2.1.3 dass er kein Angestellter, Partner, Vertreter oder Joint Venturer des Unternehmens ist und nicht an Vergünstigungsplänen für Arbeitgeber teilnimmt oder Kompensationen, außer den in Anhang "A" angegebenen, erhält. 2.2 Der Lieferant stimmt hiermit zu: 2.2.1 alle vertraulichen Informationen, welche dem Lieferanten in Verbindung mit dem Projekt mitgeteilt werden, geheim zu halten; 2.2.2 alle vertraulichen Informationen geheim zu halten und diese, mit Ausnahme des spezifischen Zwecks dieses Projekts, nicht zu verwenden und alle notwendigen Schritte und Vorsichtsmaßnahmen zu unternehmen, um die vertrauliche, firmeneigene und geheime Natur der vertraulichen Informationen zu wahren, welche dem Lieferanten direkt oder indirekt, zufällig oder auf andere Art, vom Unternehmen, seinen Vertretern, Repräsentanten, Angestellten, verwandten Personen oder Tochtergesellschaften übermittelt werden, ihm mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden, vom Lieferanten zu Rate gezogen werden können oder vom welchen der Lieferant Kenntnis hat. Ohne die Generalität des Vorhergehenden zu limitieren, stimmt der Lieferant zu, die vertraulichen Informationen des Unternehmens, welche dem Lieferanten direkt oder indirekt, zufällig oder auf andere Art, vom Unternehmen, seinen Vertretern, Repräsentanten, Angestellten, verwandten Personen oder Tochtergesellschaften übermittelt werden, ihm mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden, vom Lieferanten zu Rate gezogen werden können oder vom welchen der Lieferant Kenntnis hat, nicht direkt oder indirekt an andere weiterzugeben, zu seinem eigenen Nutzen zu verwenden, zu kopieren oder Notizen und Aufzeichnungen dieser vertraulichen Informationen zu machen; alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Angestellten, Partner, Repräsentanten und verwandten Personen des Lieferanten die geheime Natur der vertraulichen Informationen wahren und diese, mit Ausnahme des notwendigen Ausmaßes in Verbindung mit diesem Projekt, nie verwenden. Ohne die Generalität des Vorhergehenden zu limitieren, stimmt der Lieferant zu, die Verbreitung der vertraulichen Informationen zu limitieren und den Zugang zu den vertraulichen Informationen auf jene Angestellten, Partner, Repräsentanten und verwandte Personen einzuschränken, welche direkt mit dem Projekt in Verbindung stehen, wobei nur jener Zugang gewährt wird, der notwendig ist; 2.2.4 es dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine Kopien, Entwürfe oder andere Reproduktionen von Dokumenten, welche mit den zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen in Verbindung stehen, zurückbehalten werden; und alle oben genannten Dokumente und Kopien davon müssen nach dem Erhalt einer diesbezüglichen schriftlichen Forderung des Unternehmens an das Unternehmens zurückgegeben werden; 2.2

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GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG Diese Geheimhaltungsvereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lieferant"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] PRÄAMBEL Der Lieferant stimmt zu, bestimmte professionelle Datenverarbeitungsservices für das Unternehmen zu erbringen, welche von Zeit zu Zeit benötigt werden (die "Services"); Der Lieferant kann bei der Durchführung der Services mit bestimmen finanziellen, kommerziellen und technischen Informationen vertraulicher Natur in Kontakt kommen; Es ist wesentlich für die kommerziellen Interessen des Unternehmens, dass der Lieferant die strikt geheime und vertrauliche Natur, sowie die Inhaberschaft durch das Unternehmen, der vertraulichen Informationen und Materialien anerkennt, zu denen der Lieferant Zugang haben könnte oder welche das Unternehmen dem Lieferant in Verbindung mit den Services übermitteln könnte; Der Lieferant stimmt zu, die vertraulichen Informationen und Materialien des Unternehmens zu schützen und deren Vertraulichkeit zu gewährleisten; und Die vorliegende Vereinbarung darf nicht als Partnerschaft zwischen den Parteien ausgelegt oder interpretiert werden, da es der einzige Zweck dieser Vereinbarung ist, die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen betreffend die mit den Services in Verbindung stehenden Informationen klar darzustellen; DAHER vereinbaren die Parteien dieser Vereinbarung unter Berücksichtigung der Voraussetzungen und anderer guter und geldwerter Gegenleistung, wie folgt: DEFINITIONEN In dieser Vereinbarung, außer falls der Inhalt oder das Thema dieser Vereinbarung damit nicht übereinstimmt, haben die die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung: 1.1 "Vereinbarung" bezeichnet dieses Dokument und die beigefügten Anhänge, welche in dieses Dokument integriert sind, mit allen zukünftigen schriftlichen und durchgeführten Änderungen. "Vertrauliche Informationen" bezeichnet Informationen oder Materialien in jeder Form, die dem Lieferanten vom Unternehmen zu Verfügung gestellt oder offengelegt werden, von welcher der Lieferant weiß oder wissen müsste (da diese Informationen vom Unternehmen mündlich oder schriftlich als vertraulich oder firmeneigen markiert oder identifiziert wurde, einen Handelswert hat oder da sie nicht generell in der relevanten Branche bekannt ist), dass es sich um vertrauliche Informationen handelt und inkludiert, ohne Limitierung, (a) die derzeitigen, zukünftigen und vorgeschlagenen Produkte oder Services des Unternehmens sowie finanzielle, technische, Forschungs-, operative, Verkaufs- und Marketinginformationen, die damit zusammenhängen; (b) Ideen, Erfindungen, technische Informationen und Urheberwerke; (c) Betriebsgeheimnisse, Businesspläne, Vorhersagen der geschäftlichen Entwicklung, Strategien, Budgets, Preise und Kosten, Finanzberichte, Forschung, Verkäufe und Lieferarrangements und die Identität von Lieferanten; und (d) alle Informationen betreffend die Fähigkeiten und Kompensation von Angestellten oder Lieferanten des Unternehmens. Vertrauliche Informationen inkludieren keine Informationen, welche: (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden des Lieferanten öffentlich bekannt wurden; (b) zum Zeitpunkt der Offenlegung durch das Unternehmen frei von Geheimhaltungsverpflichtungen im Besitz des Lieferanten war; oder (c) welche dem Lieferanten rechtmäßig, ohne Geheimhaltungsverpflichtungen nach der Offenlegung durch das Unternehmen kommuniziert wurde. 1.3 "Geistige Eigentumsrechte" bezeichnet alle Rechte, Titel und Interessen an Ideen, Entdeckungen, Erfindungen oder Kreationen und Know-How, inklusive, ohne Limitierung, Patente, Handelsmarken, Servicemarken, Designs, Leiterplatten-Topographien, Copyrights, inklusive Anträge für das Vorhergehende, sowie Designrechte, vertrauliche Informationen, Betriebsgeheimnisse und andere ähnliche geistigen Eigentumsrechte, welche in [STAAT] oder in einem anderen Land geschützt sind. VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNG 2.1 Der Lieferant erkennt hiermit an: 2.1.1 dass es wesentlich für die kommerziellen Interessen des Unternehmens ist, dass der Lieferant die strikt geheime und vertrauliche Natur der vertraulichen Informationen, sowie deren Inhaberschaft durch das Unternehmen anerkennt, zu welchen der Lieferant Zugang hat oder welche das Unternehmen dem Lieferanten in Verbindung mit den Services übermittelt; 2.1.2 dass kein Bestandteil dieser Vereinbarung so ausgelegt werden darf, dass sie dem Lieferanten geistige Eigentumsrechte betreffend das Projekt oder die vertraulichen Informationen gewährt; und 2.1.3 dass er kein Angestellter, Partner, Vertreter oder Joint Venturer des Unternehmens ist und nicht an Vergünstigungsplänen für Arbeitgeber teilnimmt oder Kompensationen, außer den in Anhang "A" angegebenen, erhält. 2.2 Der Lieferant stimmt hiermit zu: 2.2.1 alle vertraulichen Informationen, welche dem Lieferanten in Verbindung mit dem Projekt mitgeteilt werden, geheim zu halten; 2.2.2 alle vertraulichen Informationen geheim zu halten und diese, mit Ausnahme des spezifischen Zwecks dieses Projekts, nicht zu verwenden und alle notwendigen Schritte und Vorsichtsmaßnahmen zu unternehmen, um die vertrauliche, firmeneigene und geheime Natur der vertraulichen Informationen zu wahren, welche dem Lieferanten direkt oder indirekt, zufällig oder auf andere Art, vom Unternehmen, seinen Vertretern, Repräsentanten, Angestellten, verwandten Personen oder Tochtergesellschaften übermittelt werden, ihm mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden, vom Lieferanten zu Rate gezogen werden können oder vom welchen der Lieferant Kenntnis hat. Ohne die Generalität des Vorhergehenden zu limitieren, stimmt der Lieferant zu, die vertraulichen Informationen des Unternehmens, welche dem Lieferanten direkt oder indirekt, zufällig oder auf andere Art, vom Unternehmen, seinen Vertretern, Repräsentanten, Angestellten, verwandten Personen oder Tochtergesellschaften übermittelt werden, ihm mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden, vom Lieferanten zu Rate gezogen werden können oder vom welchen der Lieferant Kenntnis hat, nicht direkt oder indirekt an andere weiterzugeben, zu seinem eigenen Nutzen zu verwenden, zu kopieren oder Notizen und Aufzeichnungen dieser vertraulichen Informationen zu machen; alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Angestellten, Partner, Repräsentanten und verwandten Personen des Lieferanten die geheime Natur der vertraulichen Informationen wahren und diese, mit Ausnahme des notwendigen Ausmaßes in Verbindung mit diesem Projekt, nie verwenden. Ohne die Generalität des Vorhergehenden zu limitieren, stimmt der Lieferant zu, die Verbreitung der vertraulichen Informationen zu limitieren und den Zugang zu den vertraulichen Informationen auf jene Angestellten, Partner, Repräsentanten und verwandte Personen einzuschränken, welche direkt mit dem Projekt in Verbindung stehen, wobei nur jener Zugang gewährt wird, der notwendig ist; 2.2.4 es dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine Kopien, Entwürfe oder andere Reproduktionen von Dokumenten, welche mit den zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen in Verbindung stehen, zurückbehalten werden; und alle oben genannten Dokumente und Kopien davon müssen nach dem Erhalt einer diesbezüglichen schriftlichen Forderung des Unternehmens an das Unternehmens zurückgegeben werden; 2.2

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