Das gegenseitige vertraulichkeitsvereinbarung es hat 3 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
GEGENSEITIGE VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG Diese gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung (die "Vereinbarung") ist zum [DATUM] wirksam, ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Empfänger"), ein Unternehmen welches gemäß den Gesetzen des Staates [STAAT], [Bundesland] besteht und organisiert ist, mit dem Firmensitz in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Informant"), ein Unternehmen welches gemäß den Gesetzen des Staates [STAAT], [Bundesland] besteht und organisiert ist, mit dem Firmensitz in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] WOBEI [NAME IHRES UNTERNEHMENS] die urheberechtlich geschützten Informationen in Bezug auf [BESCHREIBEN] besitzt, einschließlich des Datums, des Know-Hows, patentierter, nicht patentierten oder am Patentamt anhängigen zu patentierenden Erfindungen, technisches, wissenschaftliches, nicht-technisches oder nicht-wissenschaftliches Material, Beschreibungen und Informationen bezüglich der betrieblichen Angelegenheiten und Aktivitäten des Unternehmens (nachstehend als „[INFORMATIONEN IHRES UNTERNEHMENS]" bezeichnet); WOBEI [NAME DES UNTERNEHMENS] die urheberechtlich geschützten Informationen in Bezug auf [BESCHREIBEN] besitzt, einschließlich des Datums, des Know-Hows, patentierter, nicht patentierten oder am Patentamt anhängigen zu patentierenden Erfindungen, technisches, wissenschaftliches, nicht-technisches oder nicht-wissenschaftliches Material, Beschreibungen und Informationen bezüglich der betrieblichen Angelegenheiten und Aktivitäten des Unternehmens (nachstehend als „[INFORMATIONEN DES UNTERNEHMENS]" bezeichnet); WOBEI die [INFORMATIONEN IHRES UNTERNEHMENS] und die [INFORATIONEN DES ANDEREN UNTERNEHMENS] nachstehend insgesamt als (die „INFORMATIONEN") bezeichnet werden; WOBEI beide Parteien einen Austausch der INFORMATIONEN begehren; die Partei, welche die INFORMATIONEN erhält soll nachstehend als „EMPFÄNGER" und jene Partei, welche die „INFORMATIONEN" zugänglich macht soll nachstehend als „INFORMANT" bezeichnet werden; und WOBEI [NAME IHRES UNTERNEHMENS] und [NAME DES ANDEREN UNTENEHMENS] die Vertraulichkeit der gegenseitig auszutauschenden INFORMATIONEN aufrechterhalten wollen. DEMNACH STIMMEN [NAME DER UNTERNEHMEN] ÜBEREIN WIE FOLGT: 1. Gemäß der Einschränkung in Artikel [NUMMER] der Vereinbarung, sollen die INFORMATIONEN die betrieblichen Angelegenheiten und Aktivitäten des INFORMANTEN oder eines dritten Geschäftspartners des INFORMANTEN betreffend, welche dem EMPFÄNGER zur Verfügung gestellt werden oder zu welchen der EMPFÄNGER Zugang hat als "Vertrauliche Informationen" betrachtet werden. 2. Der Begriff "Vertrauliche Informationen" soll folgende Informationen nicht umfassen, welche: (a) ohne Verschulden des EMPFÄNGERS zum gegebenen Zeitpunkt oder bei Abschluß dieser Vereinbarung öffentlich zugänglich gemacht; (b) vom EMPFÄNGER vor Offenlegung gemäß dieser Vereinbarung bekannt ist, wie in der schriflichen Evidenz des EMPFÄNGERS ersichtlich ist; oder welche dem EMPFÄNGER von einer dritten Partei, welche gegenüber dem INFORMANTEN oder sonstigen dritten Personen nicht an Verschwiegenheitsverpflichtungen gebunden ist, zugänglich gemacht. Die Beweislast, dass eine der oben erwähnten Ausnahmen zutrifft, obliegt dem EMPFÄNGER. 3. Der EMPFÄNGER kann die INFORMATIONEN seinem Vorstand, Funktionären, Angestellten, Gehilfen und Partnern, welche direkt mit der Evaluierung der INFORMATIONEN betraut sind, nur offenlegen, nachdem die genannten Personen schriftlich erklärt haben, den dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Verpflichtungen zu entsprechen
Das gegenseitige vertraulichkeitsvereinbarung es hat 3 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
GEGENSEITIGE VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG Diese gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung (die "Vereinbarung") ist zum [DATUM] wirksam, ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Empfänger"), ein Unternehmen welches gemäß den Gesetzen des Staates [STAAT], [Bundesland] besteht und organisiert ist, mit dem Firmensitz in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Informant"), ein Unternehmen welches gemäß den Gesetzen des Staates [STAAT], [Bundesland] besteht und organisiert ist, mit dem Firmensitz in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] WOBEI [NAME IHRES UNTERNEHMENS] die urheberechtlich geschützten Informationen in Bezug auf [BESCHREIBEN] besitzt, einschließlich des Datums, des Know-Hows, patentierter, nicht patentierten oder am Patentamt anhängigen zu patentierenden Erfindungen, technisches, wissenschaftliches, nicht-technisches oder nicht-wissenschaftliches Material, Beschreibungen und Informationen bezüglich der betrieblichen Angelegenheiten und Aktivitäten des Unternehmens (nachstehend als „[INFORMATIONEN IHRES UNTERNEHMENS]" bezeichnet); WOBEI [NAME DES UNTERNEHMENS] die urheberechtlich geschützten Informationen in Bezug auf [BESCHREIBEN] besitzt, einschließlich des Datums, des Know-Hows, patentierter, nicht patentierten oder am Patentamt anhängigen zu patentierenden Erfindungen, technisches, wissenschaftliches, nicht-technisches oder nicht-wissenschaftliches Material, Beschreibungen und Informationen bezüglich der betrieblichen Angelegenheiten und Aktivitäten des Unternehmens (nachstehend als „[INFORMATIONEN DES UNTERNEHMENS]" bezeichnet); WOBEI die [INFORMATIONEN IHRES UNTERNEHMENS] und die [INFORATIONEN DES ANDEREN UNTERNEHMENS] nachstehend insgesamt als (die „INFORMATIONEN") bezeichnet werden; WOBEI beide Parteien einen Austausch der INFORMATIONEN begehren; die Partei, welche die INFORMATIONEN erhält soll nachstehend als „EMPFÄNGER" und jene Partei, welche die „INFORMATIONEN" zugänglich macht soll nachstehend als „INFORMANT" bezeichnet werden; und WOBEI [NAME IHRES UNTERNEHMENS] und [NAME DES ANDEREN UNTENEHMENS] die Vertraulichkeit der gegenseitig auszutauschenden INFORMATIONEN aufrechterhalten wollen. DEMNACH STIMMEN [NAME DER UNTERNEHMEN] ÜBEREIN WIE FOLGT: 1. Gemäß der Einschränkung in Artikel [NUMMER] der Vereinbarung, sollen die INFORMATIONEN die betrieblichen Angelegenheiten und Aktivitäten des INFORMANTEN oder eines dritten Geschäftspartners des INFORMANTEN betreffend, welche dem EMPFÄNGER zur Verfügung gestellt werden oder zu welchen der EMPFÄNGER Zugang hat als "Vertrauliche Informationen" betrachtet werden. 2. Der Begriff "Vertrauliche Informationen" soll folgende Informationen nicht umfassen, welche: (a) ohne Verschulden des EMPFÄNGERS zum gegebenen Zeitpunkt oder bei Abschluß dieser Vereinbarung öffentlich zugänglich gemacht; (b) vom EMPFÄNGER vor Offenlegung gemäß dieser Vereinbarung bekannt ist, wie in der schriflichen Evidenz des EMPFÄNGERS ersichtlich ist; oder welche dem EMPFÄNGER von einer dritten Partei, welche gegenüber dem INFORMANTEN oder sonstigen dritten Personen nicht an Verschwiegenheitsverpflichtungen gebunden ist, zugänglich gemacht. Die Beweislast, dass eine der oben erwähnten Ausnahmen zutrifft, obliegt dem EMPFÄNGER. 3. Der EMPFÄNGER kann die INFORMATIONEN seinem Vorstand, Funktionären, Angestellten, Gehilfen und Partnern, welche direkt mit der Evaluierung der INFORMATIONEN betraut sind, nur offenlegen, nachdem die genannten Personen schriftlich erklärt haben, den dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Verpflichtungen zu entsprechen
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