Franchise Vereinbarung

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Das franchise vereinbarung es hat 12 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.

Beispiel für unser Dokument franchise vereinbarung:

FRANCHISE-VEREINBARUNG Diese Franchise-Vereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Franchisegeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [FRANCHISEE NAME] (der "Franchisenehmer"), ein Individuum mit Hauptwohnsitz in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Der Franchisegeber und einige seiner Partner besitzen, betreiben und konzessionieren [BESCHREIBEN] in [STAAT] welche, unter anderen, [PRODUKT/SERVICE] an [DIE ÖFFENTLICHKEIT ODER GESELLSCHAFTEN ODER REGIERUNG] vermietet, verkauft und vermarktet; und Der Franchisegeber und einige seiner Partner kaufen, produzieren, lizenzieren, vermarkten und verkaufen [PRODUKT/SERVICE]; und Der Franchisenehmer möchte auf einer "pro Standort"-Basis (die großgeschriebenen Begriffe in dieser Vereinbarung, welche nicht genauer spezifiziert werden haben die in Paragraph 18 dieser Vereinbarung angegebene Bedeutung) eine spezifische Anzahl von [PRODUKT/SERVICE] kaufen; und Der Franchisegeber ist bereit, verschiedene Marketing, Werbungs- und Reklametätigkeiten zur Unterstützung des Franchisegebers durchzuführen; Basierend auf den oben genannten Voraussetzungen und in Übereinstimmung mit den hier festgelegten Bedingungen und Übereinstimmungen, binden sich die Parteien gesetzlich an diese Vereinbarung und vereinbaren wie folgt: LAUFZEIT DER VEREINBARUNG Die Laufzeit der Vereinbarung (die "Laufzeit") beginnt mit dem Datum dieser Vereinbarung. Jedes Jahr der Laufzeit, welches ab dem Datum dieser Vereinbarung berechnet wird, wird als "Vertragsjahr" bezeichnet. GEBIET Das Gebiet dieser Vereinbarung betreffend [PRODUKT/SERVICE] ist [STAAT], dessen Gebiete und Besitztümer (das "Gebiet"), außer betreffend jene [PRODUKT/SERVICE] für die der Franchisenehmer nur Verteilungsrechte in [STAAT] hat, wodurch in diesem Fall das Gebiet betreffend solche [PRODUKT/SERVICE] auf [STAAT] limitiert und, falls der Franchisegeber die entsprechenden Rechte besitzt oder kontrolliert, auf Gebiete und Besitztümer von [STAAT]. FINANZAUSGLEICH Der Franchisenehmer muss dem Franchisegeber [%] der Nettogewinne des Geschäfts in Form von [HONORAREN ETC.] bezahlen. [DETAILS DES FINANZAUSGLEICHS ZWISCHEN DEM FRANCHISEGEBER UND DEM FRANCHISENEHMER]. Die Gewinnverteilung muss am [DATUM] stattfinden. VERPFLICHTUNGEN DES FRANCHISEGEBERS Ab dem Datum dieser Vereinbarung, für [ANZAHL DER STANDORTE] in [STAAT] innerhalb von [ANZAHL] Kalendermonaten nach diesem Datum, und für die teilnehmenden Franchises innerhalb [ANZAHL] Kalendermonaten nach diesem Datum, vereinbart der Franchisenehmer wie folgt: 4.1 Einkauf Die folgenden Einkaufsbedingungen gelten für alle Standorte und alle teilnehmenden Franchises A. [BEDINGUNG FÜR DEN FRANCHISENEHMER] B. [BEDINGUNG FÜR DEN FRANCHISENEHMER] C. [BEDINGUNG FÜR DEN FRANCHISENEHMER] 4.2 Fehlende Produkte Für jeden [PRODUKTTYP], welcher für mehr als [BESCHREIBEN] Kalendertage während der Zeitspanne, die mit der Lieferung an das Vertriebszentrum des Franchisegebers beginnt und mit dem letzten Tag der relevanten Finanzausgleichsperiode endet, verloren, gestohlen oder aus anderem Grund nicht angemessen verbuchbar ist, muss der Franchisenehmer dem Franchisegeber den Betrag von [BETRAG] bezahlen. Für alle solchen [PRODUKTTYP] muss der Franchisenehmer dem Franchisegeber den jeweiligen Großhandelspreis abzüglich des durchschnittlichen Einkaufspreises des Franchisenehmers erstatten. 4.3 Zahlung Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass der Franchisenehmer dem Franchisenehmer im Falle einer Nichtbestellung von [ANZAHL DER EINHEITEN], welche laut Paragraph 3.1. benötigt werden, den Betrag von [BETRAG] als pauschalierten Schadensersatz bezahlen muss, ein Betrag der [BETRAG] für jede Einheit entspricht, die der Franchisenehmer nicht bestellt hat. im Falle einer Nichtlieferung der vom Franchisenehmer unter Paragraph 3.1 bestellten Anzahl an Einheiten durch den Franchisegeber, muss der Franchisegeber dem Franchisenehmer, als pauschalierten Schadensersatz, den Betrag von [BETRAG] für jede Einheit, welche vom Franchisegeber nicht geliefert wurde, bezahlen. Die beteiligten Parteien vereinbaren explizit und erkennen an, dass der tatsächliche Schaden unter diesem Unterparagraphen schwer feststellbar ist und dass der oben genannte Betrag die angemessene Schätzung der Parteien für solche Schäden ist. 4.4 Marketing Betreffend die Vermarktung von [PRODUKT/SERVICE], stimmt der Franchisenehmer zu, sich mit dem Franchisegeber zu beraten, dem Franchisegeber über seine Marketingpläne und Aktivitäten angemessen zu informieren und die jeweilig gültigen gewöhnlichen Marketingrichtlinien und Methoden des Franchisegebers in jenem Ausmaß einzuhalten, welches angemessen und durchführbar ist. Der Franchisegeber hat das Recht solche Pläne zu genehmigen und der Franchisenehmer muss dem Franchisegeber einen angemessenen Zeitraum für eine solche Genehmigung einräumen. Der Franchisegeber muss seine Genehmigungsrechte auf eine rasche und angemessene Art und Weise durchführen. Falls der Franchisenehmer in gutem Glauben seine Verpflichtungen unter Paragraph 3.4 nicht erfüllt, hat der Franchisegeber das Recht, den Franchisenehmer schriftlich über eine solche Verfehlung zu informieren. Der Franchisegeber ist in keinem Fall verpflichtet, die Werbung zu stellen, die er normalerweise während der Laufzeit dieser Vereinbarung stellen hätte müssen, da die Verpflichtungen des Franchisegebers unter dieser Vereinbarung durch die Verfehlung des Franchisenehmers, die Verpflichtungen unter Paragraph 3.4 zu erfüllen, aufgehoben werden. 4.5 Teilnehmende Franchises Während der Franchisenehmer nicht garantierten kann, dass seine Franchises die Vereinbarung annehmen werden, wird der Franchisenehmer in gutem Glauben kommerziell angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Annahme der Vereinbarung bei seinen Franchises zu bewerben, wovon er sich ein hohes Annahmezahl erwartet. Der Franchisegeber vereinbart hiermit, dass jede teilnehmende Franchise eine Einverständniserklärung zugunsten des Franchisegebers abgeben muss, welche vom Franchisenehmer inhaltlich und formell anerkannt wurde, mit welcher sie zustimmt, an die Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarungen wie die beteiligten Parteien gebundenen zu sein (die „teilnehmende Franchise"). Der Franchisenehmer haftet für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung durch die teilnehmenden Franchises, als ob eine teilnehmende Franchise ein Standort wäre. Der Franchisegeber hat das Recht gegen den Franchisenehmer gerichtlich vorzugehen, wenn eine teilnehmende Franchise die finanziellen Bedingungen unter dieser Vereinbarung nicht erfüllt. Teilnehmende Franchises unterliegen denselben Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung wie Standorte, außer dies wird spezifisch anders festgelegt. Die Durchführung der Vereinbarung auf Franchise-Niveau und die Franchise-Zahlungen hierunter werden vom Franchisegeber verwaltet. 4.6 Platzierung Der Franchisenehmer muss in gutem Glauben die kommerziell angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Umsätze des [VERKAUFS ODER VERLEIHS] von [PRODUKT/SERVICES] zu maximieren. Der Franchisenehmer muss während der gesamten Finanzausgleichsperiode die gesamten [PRODUKT/SERVICE] an jedem Standort zur Verfügung stellen, welche für den jeweiligen Standort gekauft wurden. 4.7 Verpackung und Versand Der Franchisegeber ist allein verantwortlich, das [PRODUKT/SERVICE] bereit für den [KAUFE/MIETE] durch den Kunden zu machen und ist für den Versand von seinem Verteilerzentrum an die Standorte des Franchisegebers zuständig. 4.8 Rückgabe/Umtausch Die Kaufbedingungen, welche in Paragraph 3.1 festgelegt sind, sind vorbehaltlich Rückgaben durch den Franchisenehmer

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FRANCHISE-VEREINBARUNG Diese Franchise-Vereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Franchisegeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [FRANCHISEE NAME] (der "Franchisenehmer"), ein Individuum mit Hauptwohnsitz in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Der Franchisegeber und einige seiner Partner besitzen, betreiben und konzessionieren [BESCHREIBEN] in [STAAT] welche, unter anderen, [PRODUKT/SERVICE] an [DIE ÖFFENTLICHKEIT ODER GESELLSCHAFTEN ODER REGIERUNG] vermietet, verkauft und vermarktet; und Der Franchisegeber und einige seiner Partner kaufen, produzieren, lizenzieren, vermarkten und verkaufen [PRODUKT/SERVICE]; und Der Franchisenehmer möchte auf einer "pro Standort"-Basis (die großgeschriebenen Begriffe in dieser Vereinbarung, welche nicht genauer spezifiziert werden haben die in Paragraph 18 dieser Vereinbarung angegebene Bedeutung) eine spezifische Anzahl von [PRODUKT/SERVICE] kaufen; und Der Franchisegeber ist bereit, verschiedene Marketing, Werbungs- und Reklametätigkeiten zur Unterstützung des Franchisegebers durchzuführen; Basierend auf den oben genannten Voraussetzungen und in Übereinstimmung mit den hier festgelegten Bedingungen und Übereinstimmungen, binden sich die Parteien gesetzlich an diese Vereinbarung und vereinbaren wie folgt: LAUFZEIT DER VEREINBARUNG Die Laufzeit der Vereinbarung (die "Laufzeit") beginnt mit dem Datum dieser Vereinbarung. Jedes Jahr der Laufzeit, welches ab dem Datum dieser Vereinbarung berechnet wird, wird als "Vertragsjahr" bezeichnet. GEBIET Das Gebiet dieser Vereinbarung betreffend [PRODUKT/SERVICE] ist [STAAT], dessen Gebiete und Besitztümer (das "Gebiet"), außer betreffend jene [PRODUKT/SERVICE] für die der Franchisenehmer nur Verteilungsrechte in [STAAT] hat, wodurch in diesem Fall das Gebiet betreffend solche [PRODUKT/SERVICE] auf [STAAT] limitiert und, falls der Franchisegeber die entsprechenden Rechte besitzt oder kontrolliert, auf Gebiete und Besitztümer von [STAAT]. FINANZAUSGLEICH Der Franchisenehmer muss dem Franchisegeber [%] der Nettogewinne des Geschäfts in Form von [HONORAREN ETC.] bezahlen. [DETAILS DES FINANZAUSGLEICHS ZWISCHEN DEM FRANCHISEGEBER UND DEM FRANCHISENEHMER]. Die Gewinnverteilung muss am [DATUM] stattfinden. VERPFLICHTUNGEN DES FRANCHISEGEBERS Ab dem Datum dieser Vereinbarung, für [ANZAHL DER STANDORTE] in [STAAT] innerhalb von [ANZAHL] Kalendermonaten nach diesem Datum, und für die teilnehmenden Franchises innerhalb [ANZAHL] Kalendermonaten nach diesem Datum, vereinbart der Franchisenehmer wie folgt: 4.1 Einkauf Die folgenden Einkaufsbedingungen gelten für alle Standorte und alle teilnehmenden Franchises A. [BEDINGUNG FÜR DEN FRANCHISENEHMER] B. [BEDINGUNG FÜR DEN FRANCHISENEHMER] C. [BEDINGUNG FÜR DEN FRANCHISENEHMER] 4.2 Fehlende Produkte Für jeden [PRODUKTTYP], welcher für mehr als [BESCHREIBEN] Kalendertage während der Zeitspanne, die mit der Lieferung an das Vertriebszentrum des Franchisegebers beginnt und mit dem letzten Tag der relevanten Finanzausgleichsperiode endet, verloren, gestohlen oder aus anderem Grund nicht angemessen verbuchbar ist, muss der Franchisenehmer dem Franchisegeber den Betrag von [BETRAG] bezahlen. Für alle solchen [PRODUKTTYP] muss der Franchisenehmer dem Franchisegeber den jeweiligen Großhandelspreis abzüglich des durchschnittlichen Einkaufspreises des Franchisenehmers erstatten. 4.3 Zahlung Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass der Franchisenehmer dem Franchisenehmer im Falle einer Nichtbestellung von [ANZAHL DER EINHEITEN], welche laut Paragraph 3.1. benötigt werden, den Betrag von [BETRAG] als pauschalierten Schadensersatz bezahlen muss, ein Betrag der [BETRAG] für jede Einheit entspricht, die der Franchisenehmer nicht bestellt hat. im Falle einer Nichtlieferung der vom Franchisenehmer unter Paragraph 3.1 bestellten Anzahl an Einheiten durch den Franchisegeber, muss der Franchisegeber dem Franchisenehmer, als pauschalierten Schadensersatz, den Betrag von [BETRAG] für jede Einheit, welche vom Franchisegeber nicht geliefert wurde, bezahlen. Die beteiligten Parteien vereinbaren explizit und erkennen an, dass der tatsächliche Schaden unter diesem Unterparagraphen schwer feststellbar ist und dass der oben genannte Betrag die angemessene Schätzung der Parteien für solche Schäden ist. 4.4 Marketing Betreffend die Vermarktung von [PRODUKT/SERVICE], stimmt der Franchisenehmer zu, sich mit dem Franchisegeber zu beraten, dem Franchisegeber über seine Marketingpläne und Aktivitäten angemessen zu informieren und die jeweilig gültigen gewöhnlichen Marketingrichtlinien und Methoden des Franchisegebers in jenem Ausmaß einzuhalten, welches angemessen und durchführbar ist. Der Franchisegeber hat das Recht solche Pläne zu genehmigen und der Franchisenehmer muss dem Franchisegeber einen angemessenen Zeitraum für eine solche Genehmigung einräumen. Der Franchisegeber muss seine Genehmigungsrechte auf eine rasche und angemessene Art und Weise durchführen. Falls der Franchisenehmer in gutem Glauben seine Verpflichtungen unter Paragraph 3.4 nicht erfüllt, hat der Franchisegeber das Recht, den Franchisenehmer schriftlich über eine solche Verfehlung zu informieren. Der Franchisegeber ist in keinem Fall verpflichtet, die Werbung zu stellen, die er normalerweise während der Laufzeit dieser Vereinbarung stellen hätte müssen, da die Verpflichtungen des Franchisegebers unter dieser Vereinbarung durch die Verfehlung des Franchisenehmers, die Verpflichtungen unter Paragraph 3.4 zu erfüllen, aufgehoben werden. 4.5 Teilnehmende Franchises Während der Franchisenehmer nicht garantierten kann, dass seine Franchises die Vereinbarung annehmen werden, wird der Franchisenehmer in gutem Glauben kommerziell angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Annahme der Vereinbarung bei seinen Franchises zu bewerben, wovon er sich ein hohes Annahmezahl erwartet. Der Franchisegeber vereinbart hiermit, dass jede teilnehmende Franchise eine Einverständniserklärung zugunsten des Franchisegebers abgeben muss, welche vom Franchisenehmer inhaltlich und formell anerkannt wurde, mit welcher sie zustimmt, an die Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarungen wie die beteiligten Parteien gebundenen zu sein (die „teilnehmende Franchise"). Der Franchisenehmer haftet für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung durch die teilnehmenden Franchises, als ob eine teilnehmende Franchise ein Standort wäre. Der Franchisegeber hat das Recht gegen den Franchisenehmer gerichtlich vorzugehen, wenn eine teilnehmende Franchise die finanziellen Bedingungen unter dieser Vereinbarung nicht erfüllt. Teilnehmende Franchises unterliegen denselben Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung wie Standorte, außer dies wird spezifisch anders festgelegt. Die Durchführung der Vereinbarung auf Franchise-Niveau und die Franchise-Zahlungen hierunter werden vom Franchisegeber verwaltet. 4.6 Platzierung Der Franchisenehmer muss in gutem Glauben die kommerziell angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Umsätze des [VERKAUFS ODER VERLEIHS] von [PRODUKT/SERVICES] zu maximieren. Der Franchisenehmer muss während der gesamten Finanzausgleichsperiode die gesamten [PRODUKT/SERVICE] an jedem Standort zur Verfügung stellen, welche für den jeweiligen Standort gekauft wurden. 4.7 Verpackung und Versand Der Franchisegeber ist allein verantwortlich, das [PRODUKT/SERVICE] bereit für den [KAUFE/MIETE] durch den Kunden zu machen und ist für den Versand von seinem Verteilerzentrum an die Standorte des Franchisegebers zuständig. 4.8 Rückgabe/Umtausch Die Kaufbedingungen, welche in Paragraph 3.1 festgelegt sind, sind vorbehaltlich Rückgaben durch den Franchisenehmer

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