Das exklusive vertriebsvereinbarung für software es hat 19 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
EXKLUSIVE VERTRIEBSVEREINBARUNG FÜR SOFTWARE Diese exklusive Vertriebsvereinbarung für Software (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES VERTRIEBSPARTNERS] (der "Vertriebspartner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL: Das Unternehmen ist der Inhaber bestimmter Computer-Software, die als [NAME ANGEBEN] bekannt ist. Das Unternehmen hat beschlossen, den Vertriebspartner als seinen exklusiven Vertriebspartner zu benennen, um im Gebiet (wie nachstehend definiert) diese zu den nachfolgend enthaltenen Bedingungen und Konditionen zu vertreiben. DAHER wird wie folgt übereingestimmt: DEFINITIONEN In dieser Vereinbarung haben die folgenden Ausdrücke, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, die folgenden Bedeutungen: "Werktag" bezeichnet einen Tag außer Samstag, Sonntag oder einen Feiertag im Gebiet; "Endnutzervertrag" bezeichnet einen Software-Lizenzvertrag und Vereinbarung zur Unterstützung, die hier beigefügt ist und in der Form ist, wie im Installationsverfahren der [NAME ANGEBEN] Software ausgeführt. "Rechte an geistigem Eigentum" bezeichnet Patente, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, Quellcode, Anwendungen für alles Vorstehende, Urheberrechte, Designrechte, Know-how, vertrauliche Informationen, Handels-und Firmennamen sowie alle anderen ähnlichen geschützten Rechte in irgendeinem Land. "Lizenznehmer" bezeichnet eine Person im Gebiet, die eine Lizenz zur Nutzung der Software vom Vertriebspartner erworben hat, und Partei eines Endnutzervertrags mit dem Unternehmen in Bezug auf die Software ist. "Produktbeschreibung" bezeichnet die Produktbeschreibung der Software, welche alle deren Einrichtungen und Funktionen derselben beschreibt, wie sie dem Vertriebspartner vom Unternehmen in der jeweils gültigen Fassung geliefert wird. "Software" bezeichnet die [NAME ANGEBEN] Software des Unternehmens und alle Änderungen, Erweiterungen und jeden Ersatz derselben und Ergänzungen dazu, die dem Vertriebspartner vom Unternehmen in der jeweils gültigen Fassung im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird. "Software-Materialien" bezeichnen die Software und die Produktbeschreibung. "Quellmaterialien" bezeichnet alle Logiken, Logik-Diagramme, Flussdiagramme, orthografische Repräsentationen, Algorithmen, Programm-Routinen, Unterprogramme, Versorgungseinheiten, Module, Datenstrukturen, Codierungs-Blätter, Codierungen, Quellcode-Listen, funktionale Spezifikationen, Programm-Spezifikationen und alle anderen Materialien und Dokumente, die erforderlich sind, um es einem entsprechend qualifizierten Programmierer zu ermöglichen, die betreffende Software zu warten, zu ergänzen und zu verbessern, ohne Bezug auf eine andere Person oder Dokumentation, ob und in augenlesbarer oder maschinenlesbarer Form. "Unterstützungsdienstleistungen" bezeichnet die Dienstleistungen zur Unterstützung der Software, die vom Vertriebspartner bereitgestellt werden. "Gebiet" bezeichnet [LAND ANGEBEN]. "Vorauszahlung" bezeichnet eine solche Zahlung, wie in Abschnitt 9 festgelegt. "Jahr" bezeichnet einen Zeitraum von 12 Monaten oder einem Jahrestag dieses Datums. "Produktschlüssel" bezeichnet einen eindeutigen Code, der aus [ANGEBEN] zusammengesetzt ist, und es den Endnutzern die Benutzung der Software ermöglicht, sobald diese [ERFORDERLICHE MASSNAHME ANGEBEN]. ERNENNUNG Die Gesellschaft ernennt hiermit den Vertriebspartner und der Vertriebspartner stimmt zu als exklusiver Vertriebspartner des Unternehmens tätig zu sein, um die Software-Materialien über Online- oder Offline-Kanäle auf dem Gebiet zu vertreiben. Das Unternehmen räumt dem Vertriebspartner während der Laufzeit ein ausschließliches Rechts, die Software in der Form von [ANGEBEN] an Endnutzer innerhalb des Gebiets zu vertreiben und zu verkaufen. Solche ausschließlichen Rechte sind für die Vertriebspartner exklusiv und das Unternehmen wird nicht zulassen, dass Dritte diese Software-Materialien an Endnutzer innerhalb des Gebiets vertreiben. Das Unternehmen räumt dem Vertriebspartner alle erforderlichen Rechte ein, die [URL ANGEBEN] Website in [ANGEBEN] Sprache zu übersetzen und die Endnutzer im Gebiet im Sinne dieser Vereinbarung (nachstehend die "Website") zu bedienen. Das Unternehmen wird dem Vertriebspartner alle angemessene, notwendige Unterstützung und Materialien im Hinblick auf die Entwicklung und sonstige Wartung der Website gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Quellmaterialien im Zusammenhang mit der [URL ANGEBEN] Website. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung abzutreten oder Unterverträge darüber abzuschließen, oder einen Agenten zu bestellen, um diese Verpflichtungen zu erfüllen. Der Vertriebspartner erklärt und garantiert gegenüber dem Unternehmen, dass er die Fähigkeit und Erfahrung für die Durchführung der von ihm übernommenen Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung übernommen hat, besitzt, und dass aufgrund des Abschlusses dieser Vereinbarung er keinen Verstoß gegen irgendeine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung gegenüber Dritten, an die er gebunden ist, begeht oder begehen wird. DAUER Diese Vereinbarung beginnt zum [DATUM] ("Datum des Inkrafttretens") für einen ersten Zeitraum von [ANGEBEN], sofern sie nicht vorher gekündigt wird, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen. Die Laufzeit dieser Vereinbarung verlängert sich an jedem Jahrestag des Datums des Inkrafttretens automatisch für [ANGEBEN], sofern nicht eine Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mindestens (30) Tage vor dem Datum des Inkrafttretens oder eines darauf folgenden Jahrestages kündigt (was zusammenfassend als die "Laufzeit" bezeichnet wird). BESTELLUNG UND LIEFERUNG 4.1 Mit Aufgabe einer Bestellung beim Unternehmen hat der Vertriebspartner die Software und die Bestellmenge klar zu beschrieben. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass die Mindestbestellung nicht weniger als [NUMMER] pro Bestellung zu sein hat. Die Bestellungen sind nicht verbindlich, sofern und solange sie vom Unternehmen nicht in schriftlicher Form akzeptiert wurden. Das Unternehmen verpflichtet sich hiermit, die Annahme in schriftlicher Form innerhalb von [ANGEBEN] ab dem Zeitpunkt der Bestellung mitzuteilen. 4.2 Das Unternehmen hat dem Vertriebspartner mit Produktschlüsseln für Bestellungen innerhalb von [NUMMER] Kalendertagen ab der Annahme zu versorgen. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen kann, wenn der Vertriebspartner Bestellungen von Software auf CD(s) aufgibt, die Lieferzeit verlängert werden. 5. PREIS UND BEZAHLUNG 5.1 Die Parteien vereinbaren hiermit, dass der Preis für die Software [PREIS] je Kopie für [ANGEBEN] entspricht, sofern dieser Preis auf bis zu [NUMMER] Software-Kopien (Produktschlüssel für eine solche Software) insgesamt Anwendung findet, wobei danach der Preis in gutem Glauben neu ausgehandelt werden muss. 5.2 Der Vertriebspartner hat dem Unternehmen [NUMMER] % des in Rechnung gestellten Preises pro Bestellung bei Aufgabe der Bestellung zu bezahlen und den Rest nach der Bestätigung des Erhalts der bestellten Produktschlüssel durch die Vertriebspartner zu bezahlen. Ungeachtet dessen wird das Unternehmen mit Annahme einer Bestellung vom Vertriebspartner eine Rechnung ausstellen. 5.3 Alle Zahlungen haben in [WÄHRUNG ANGEBEN] vorgenommen zu werden. 5
Das exklusive vertriebsvereinbarung für software es hat 19 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
EXKLUSIVE VERTRIEBSVEREINBARUNG FÜR SOFTWARE Diese exklusive Vertriebsvereinbarung für Software (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES VERTRIEBSPARTNERS] (der "Vertriebspartner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL: Das Unternehmen ist der Inhaber bestimmter Computer-Software, die als [NAME ANGEBEN] bekannt ist. Das Unternehmen hat beschlossen, den Vertriebspartner als seinen exklusiven Vertriebspartner zu benennen, um im Gebiet (wie nachstehend definiert) diese zu den nachfolgend enthaltenen Bedingungen und Konditionen zu vertreiben. DAHER wird wie folgt übereingestimmt: DEFINITIONEN In dieser Vereinbarung haben die folgenden Ausdrücke, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, die folgenden Bedeutungen: "Werktag" bezeichnet einen Tag außer Samstag, Sonntag oder einen Feiertag im Gebiet; "Endnutzervertrag" bezeichnet einen Software-Lizenzvertrag und Vereinbarung zur Unterstützung, die hier beigefügt ist und in der Form ist, wie im Installationsverfahren der [NAME ANGEBEN] Software ausgeführt. "Rechte an geistigem Eigentum" bezeichnet Patente, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, Quellcode, Anwendungen für alles Vorstehende, Urheberrechte, Designrechte, Know-how, vertrauliche Informationen, Handels-und Firmennamen sowie alle anderen ähnlichen geschützten Rechte in irgendeinem Land. "Lizenznehmer" bezeichnet eine Person im Gebiet, die eine Lizenz zur Nutzung der Software vom Vertriebspartner erworben hat, und Partei eines Endnutzervertrags mit dem Unternehmen in Bezug auf die Software ist. "Produktbeschreibung" bezeichnet die Produktbeschreibung der Software, welche alle deren Einrichtungen und Funktionen derselben beschreibt, wie sie dem Vertriebspartner vom Unternehmen in der jeweils gültigen Fassung geliefert wird. "Software" bezeichnet die [NAME ANGEBEN] Software des Unternehmens und alle Änderungen, Erweiterungen und jeden Ersatz derselben und Ergänzungen dazu, die dem Vertriebspartner vom Unternehmen in der jeweils gültigen Fassung im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird. "Software-Materialien" bezeichnen die Software und die Produktbeschreibung. "Quellmaterialien" bezeichnet alle Logiken, Logik-Diagramme, Flussdiagramme, orthografische Repräsentationen, Algorithmen, Programm-Routinen, Unterprogramme, Versorgungseinheiten, Module, Datenstrukturen, Codierungs-Blätter, Codierungen, Quellcode-Listen, funktionale Spezifikationen, Programm-Spezifikationen und alle anderen Materialien und Dokumente, die erforderlich sind, um es einem entsprechend qualifizierten Programmierer zu ermöglichen, die betreffende Software zu warten, zu ergänzen und zu verbessern, ohne Bezug auf eine andere Person oder Dokumentation, ob und in augenlesbarer oder maschinenlesbarer Form. "Unterstützungsdienstleistungen" bezeichnet die Dienstleistungen zur Unterstützung der Software, die vom Vertriebspartner bereitgestellt werden. "Gebiet" bezeichnet [LAND ANGEBEN]. "Vorauszahlung" bezeichnet eine solche Zahlung, wie in Abschnitt 9 festgelegt. "Jahr" bezeichnet einen Zeitraum von 12 Monaten oder einem Jahrestag dieses Datums. "Produktschlüssel" bezeichnet einen eindeutigen Code, der aus [ANGEBEN] zusammengesetzt ist, und es den Endnutzern die Benutzung der Software ermöglicht, sobald diese [ERFORDERLICHE MASSNAHME ANGEBEN]. ERNENNUNG Die Gesellschaft ernennt hiermit den Vertriebspartner und der Vertriebspartner stimmt zu als exklusiver Vertriebspartner des Unternehmens tätig zu sein, um die Software-Materialien über Online- oder Offline-Kanäle auf dem Gebiet zu vertreiben. Das Unternehmen räumt dem Vertriebspartner während der Laufzeit ein ausschließliches Rechts, die Software in der Form von [ANGEBEN] an Endnutzer innerhalb des Gebiets zu vertreiben und zu verkaufen. Solche ausschließlichen Rechte sind für die Vertriebspartner exklusiv und das Unternehmen wird nicht zulassen, dass Dritte diese Software-Materialien an Endnutzer innerhalb des Gebiets vertreiben. Das Unternehmen räumt dem Vertriebspartner alle erforderlichen Rechte ein, die [URL ANGEBEN] Website in [ANGEBEN] Sprache zu übersetzen und die Endnutzer im Gebiet im Sinne dieser Vereinbarung (nachstehend die "Website") zu bedienen. Das Unternehmen wird dem Vertriebspartner alle angemessene, notwendige Unterstützung und Materialien im Hinblick auf die Entwicklung und sonstige Wartung der Website gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Quellmaterialien im Zusammenhang mit der [URL ANGEBEN] Website. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung abzutreten oder Unterverträge darüber abzuschließen, oder einen Agenten zu bestellen, um diese Verpflichtungen zu erfüllen. Der Vertriebspartner erklärt und garantiert gegenüber dem Unternehmen, dass er die Fähigkeit und Erfahrung für die Durchführung der von ihm übernommenen Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung übernommen hat, besitzt, und dass aufgrund des Abschlusses dieser Vereinbarung er keinen Verstoß gegen irgendeine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung gegenüber Dritten, an die er gebunden ist, begeht oder begehen wird. DAUER Diese Vereinbarung beginnt zum [DATUM] ("Datum des Inkrafttretens") für einen ersten Zeitraum von [ANGEBEN], sofern sie nicht vorher gekündigt wird, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen. Die Laufzeit dieser Vereinbarung verlängert sich an jedem Jahrestag des Datums des Inkrafttretens automatisch für [ANGEBEN], sofern nicht eine Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mindestens (30) Tage vor dem Datum des Inkrafttretens oder eines darauf folgenden Jahrestages kündigt (was zusammenfassend als die "Laufzeit" bezeichnet wird). BESTELLUNG UND LIEFERUNG 4.1 Mit Aufgabe einer Bestellung beim Unternehmen hat der Vertriebspartner die Software und die Bestellmenge klar zu beschrieben. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass die Mindestbestellung nicht weniger als [NUMMER] pro Bestellung zu sein hat. Die Bestellungen sind nicht verbindlich, sofern und solange sie vom Unternehmen nicht in schriftlicher Form akzeptiert wurden. Das Unternehmen verpflichtet sich hiermit, die Annahme in schriftlicher Form innerhalb von [ANGEBEN] ab dem Zeitpunkt der Bestellung mitzuteilen. 4.2 Das Unternehmen hat dem Vertriebspartner mit Produktschlüsseln für Bestellungen innerhalb von [NUMMER] Kalendertagen ab der Annahme zu versorgen. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen kann, wenn der Vertriebspartner Bestellungen von Software auf CD(s) aufgibt, die Lieferzeit verlängert werden. 5. PREIS UND BEZAHLUNG 5.1 Die Parteien vereinbaren hiermit, dass der Preis für die Software [PREIS] je Kopie für [ANGEBEN] entspricht, sofern dieser Preis auf bis zu [NUMMER] Software-Kopien (Produktschlüssel für eine solche Software) insgesamt Anwendung findet, wobei danach der Preis in gutem Glauben neu ausgehandelt werden muss. 5.2 Der Vertriebspartner hat dem Unternehmen [NUMMER] % des in Rechnung gestellten Preises pro Bestellung bei Aufgabe der Bestellung zu bezahlen und den Rest nach der Bestätigung des Erhalts der bestellten Produktschlüssel durch die Vertriebspartner zu bezahlen. Ungeachtet dessen wird das Unternehmen mit Annahme einer Bestellung vom Vertriebspartner eine Rechnung ausstellen. 5.3 Alle Zahlungen haben in [WÄHRUNG ANGEBEN] vorgenommen zu werden. 5
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