Das entwicklungs und verlagsvertrag es hat 20 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
ENTWICKLUNGS- UND VERLAGSVERTRAG Dieser Entwicklungs- und Verlagsvertrag (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME DES HERAUSGEBERS] (der "Herausgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES ENTWICKLERS] (der "Entwickler"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Präambel: Der Entwickler bietet die Entwicklung von [PRODUKTBESCHREIBUNG] mit dem Arbeitsnamen "[BESCHREIBEN]" an, welches der Entwickler in [FORM BESCHREIBEN] („Titel") entwickeln und verbreiten möchte; Der Herausgeber ist im Entwicklungs-, Verlags- und Vertriebsgeschäft [BESCHREIBEN]; Der Entwickler möchte, dass der Herausgeber die Entwicklung des Titels finanziert und den Titel laut der hierin festgelegten Geschäftsbedingungen verlegt und vertreibt, und der Herausgeber ist bereit, diese Finanzierung laut der hier festgelegten Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen; In Übereinstimmung mit den Voraussetzungen, Konditionen, Bedingungen und Garantien dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien wie folgt: DEFINITIONEN "Zusatzprodukte" bezeichnet die [BESCHREIBEN] Produkte, welche mit dem Titel in Verbindung stehen und dazu bestimmt sind, mit dem Titel zusammenzuarbeiten; "Vorschüsse" bezeichnet jede Geldmittel, die dem Entwickler vom Hersteller im Voraus zur Entwicklung des Titels (wie unten definiert) oder der Zusatzprodukte unter dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. "Gebündelte Kopien" bezeichnet die Kopien der Titel oder Zusatzprodukte, welche mit [BESCHREIBEN] oder anderen Produkten des Herausgebers oder von Dritten gebündelt vertrieben werden. "Vertrauliche Information" bezeichnet die Informationen beider Parteien, die der anderen Partei im Zuge dieser Vereinbarung schriftlich mit dem Vermerk "vertraulich" übermittelt werden oder die, wenn mündlich übergeben werden, innerhalb von [ANZAHL] Tagen schriftlich mit dem Vermerk „vertraulich" zusammengefasst werden. Vertrauliche Information beinhaltet beispielsweise, ohne das Vorhergehende zu limitieren, Betriebsgeheimnisse, Know How, Erfindungen, Algorithmen, Struktur und Organisation von Softwareprogrammen, Quellcodes, Schemata, Verträge, Kundenlisten, finanzielle Informationen, Verkaufs- und Marketingpläne und Businesspläne. "Herstellungskosten" bezeichnet die tatsächlichen Kosten des Entwicklers für die Erstellung und Verpackung von Kopien des Titels und der Zusatzprodukte bis zum Zeitpunkt des Versands, inklusive die Duplizierungskosten für Kopien des Titels und der Zusatzprodukte auf optischen oder magnetischen Datenträger, Verpackungsmaterialien, Handbücher und andere zusätzliche Materialien und Programmkomponenten. "Liefergegenstand" bezeichnet alle Programmkomponenten, Materialien und Designs welche im entsprechenden Lieferplan festgelegt sind, welchen der Entwickler dem Herausgeber in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung zukommen lassen muss. "Lieferplan" bezeichnet den Plan der Liefergegenstände, welcher in Anhang B dargestellt wird. "Datum des Inkrafttretens" bezeichnet das oben genannte Datum. "Nettoumsatz" bezeichnet alle Umsätze des Herausgebers, seiner Partner-, Tochter- oder Schwesterngesellschaften, welche durch generell akzeptierte buchhalterische Prinzipien registriert werden und welche mit der Verbreitung oder dem Verkauf des Titels oder der Zusatzprodukte oder andere verwandter Produkte in Verbindung stehen, abzüglich (a) Einheiten, welche aufgrund von Rechungs- oder Lieferfehlern als defekt retourniert werden oder welche im gewöhnlichen Betriebsablauf retourniert werden, (b) Herstellungskosten, und (c) Steuern, welche vom Herausgeber im Verbindung mit dem Titel oder den Zusatzprodukten oder anderen Produkten, die mit dem Titel in Verbindung stehen, an eine Regierungsbehörde bezahlt werden. Die vorhergehenden Abzüge müssen mit den generell im Industriezweig bezahlten Beträgen für solche Einheiten übereinstimmen. "Qualitätssicherung" bezeichnet Tests zur Qualitätssicherung einer Alpha- oder Betaversion oder eines Golden Masters zur Identifikation von Bugs und Fehlern. "Verkaufskopien" bezeichnet alle Kopien des Titels oder der Zusatzprodukte, welche an Dritte weitergegen werden, wobei gebündelte Kopien, Werbekopien und Rücksendungen nicht mitgerechnet werden. "Spezifikationen" bezeichnet die funktionellen Spezifikationen, Funktionsbeschreibungen und -inhalte des Titels wie in Anhang A festgelegt. "Gebiet" bezeichnet die ganze Welt. "Titel" bezeichnet das interaktive Multimediaprodukt, welches in Anhang A beschreiben wird und den Arbeitsnamen "Metallforschung" trägt. Der Titel inkludiert auch alle Produkte, für welche der Herausgeber wie unten beschreiben ein Vorkaufsrecht hat. VORSCHÜSSE Vorschüsse. Der Herausgeber stimmt zu, dem Entwickler einen Vorschuss gegen sein Honorar von [BETRAG/STAAT] zu geben, welcher in Raten nach der Akzeptanz der Liefergegenstände wie in Anhang B beschrieben ausbezahlt wird. Der Entwickler stimmt zu, dass diese Vorschüsse ausreichend sind, um eine komplettes [BESCHREIBEN] zu produzieren. Der Betrag dieser Vorschüsse kann wie folgt angepasst werden; Der Entwickler und der Herausgeber vereinbaren, sich zu treffen und den Betrag dieser Vorschüsse und den Lieferplan zu diskutieren, falls während der Entwicklung des Titels klar wird, dass der Titel in einer kürzeren Zeitspanne oder zu niedrigeren Kosten als angenommen entwickelt werden kann. Geplante Beträge, welche in die Vorschüsse für Gehälter und Gemeinkosten wie Büros inkludiert sind, müssen pro rata reduziert und/oder mit anderen Projekten verrechnet werden, an denen der Entwickler derzeit bei der Entwicklung des Titels unter dieser Vereinbarung arbeitet. Vorschüsse für [PRODUKT]. Der Herausgeber hat nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, [PRODUKT BESCHREIBEN] zu den derzeitigen Spezifikationen und zum derzeitigen Budget hinzuzufügen. Es wird derzeit angenommen, dass die Zusatzkosten eine solchen [PRODUKT] ungefähr [BETRAG/STAAT] betragen. Die Parteien vereinbaren außerdem, dass die Ausübung einer solchen Option durch den Herausgeber nicht zu einer Verschiebung des Lieferdatums für den gesamten Titel führt. Falls der Entwickler zum Zeitpunkt der Ausübung der Option vermutet, dass der Lieferplan dadurch nicht mehr eingehalten werden kann, muss er den Herausgeber darüber informieren, wonach die Parteien ein Treffen vereinbaren, um die Anpassung des Lieferplans zu diskutieren. Der Entwickler muss die tatsächlichen Kosten, welche in Verbindung mit einem solchen [PRODUKT] stehen evaluieren und muss das Skriptum überarbeiten, um das [PRODUKT] zu inkludieren. Zum Zeitpunkt, zu dem [BESCHREIBEN] implementiert und auf dem Zielrechner angezeigt wird, muss er eine endgültige Kostenschätzung und ein endgültiges Skriptum abliefern, welche das [PRODUKT] beinhalten. Der Herausgeber muss in einem angemessenen Zeitraum eine Entscheidung darüber treffen, ob das [PRODUKT] inkludiert werden soll. Wenn der Herausgeber dem zustimmt, vereinbaren die Parteien einvernehmlich einen Lieferplan von Komponenten des finalen Produkts und Vorschüsse in Verbindung mit dem [PRODUKT]. EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZVERGABE Der Titel und alle Änderungen davon, werden auf Anfrage des Herausgebers erstellt und werden daher als Auftragswerk betrachtet. Alle Rechte am Titel, inklusive, aber nicht limitiert auf, das Copyright, sind das Eigentum des Herausgebers oder seiner Zessionare. Der Herausgeber besitzt alle Rechte am Titel, inklusive dem Recht, abgeleitete Arbeiten zu erstellen oder zu lizenzieren und dem Recht, den Titel und abgeleitete Arbeiten in allen derzeitigen oder zukünftigen Formen zu produzieren
Das entwicklungs und verlagsvertrag es hat 20 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
ENTWICKLUNGS- UND VERLAGSVERTRAG Dieser Entwicklungs- und Verlagsvertrag (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME DES HERAUSGEBERS] (der "Herausgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES ENTWICKLERS] (der "Entwickler"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Präambel: Der Entwickler bietet die Entwicklung von [PRODUKTBESCHREIBUNG] mit dem Arbeitsnamen "[BESCHREIBEN]" an, welches der Entwickler in [FORM BESCHREIBEN] („Titel") entwickeln und verbreiten möchte; Der Herausgeber ist im Entwicklungs-, Verlags- und Vertriebsgeschäft [BESCHREIBEN]; Der Entwickler möchte, dass der Herausgeber die Entwicklung des Titels finanziert und den Titel laut der hierin festgelegten Geschäftsbedingungen verlegt und vertreibt, und der Herausgeber ist bereit, diese Finanzierung laut der hier festgelegten Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen; In Übereinstimmung mit den Voraussetzungen, Konditionen, Bedingungen und Garantien dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien wie folgt: DEFINITIONEN "Zusatzprodukte" bezeichnet die [BESCHREIBEN] Produkte, welche mit dem Titel in Verbindung stehen und dazu bestimmt sind, mit dem Titel zusammenzuarbeiten; "Vorschüsse" bezeichnet jede Geldmittel, die dem Entwickler vom Hersteller im Voraus zur Entwicklung des Titels (wie unten definiert) oder der Zusatzprodukte unter dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. "Gebündelte Kopien" bezeichnet die Kopien der Titel oder Zusatzprodukte, welche mit [BESCHREIBEN] oder anderen Produkten des Herausgebers oder von Dritten gebündelt vertrieben werden. "Vertrauliche Information" bezeichnet die Informationen beider Parteien, die der anderen Partei im Zuge dieser Vereinbarung schriftlich mit dem Vermerk "vertraulich" übermittelt werden oder die, wenn mündlich übergeben werden, innerhalb von [ANZAHL] Tagen schriftlich mit dem Vermerk „vertraulich" zusammengefasst werden. Vertrauliche Information beinhaltet beispielsweise, ohne das Vorhergehende zu limitieren, Betriebsgeheimnisse, Know How, Erfindungen, Algorithmen, Struktur und Organisation von Softwareprogrammen, Quellcodes, Schemata, Verträge, Kundenlisten, finanzielle Informationen, Verkaufs- und Marketingpläne und Businesspläne. "Herstellungskosten" bezeichnet die tatsächlichen Kosten des Entwicklers für die Erstellung und Verpackung von Kopien des Titels und der Zusatzprodukte bis zum Zeitpunkt des Versands, inklusive die Duplizierungskosten für Kopien des Titels und der Zusatzprodukte auf optischen oder magnetischen Datenträger, Verpackungsmaterialien, Handbücher und andere zusätzliche Materialien und Programmkomponenten. "Liefergegenstand" bezeichnet alle Programmkomponenten, Materialien und Designs welche im entsprechenden Lieferplan festgelegt sind, welchen der Entwickler dem Herausgeber in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung zukommen lassen muss. "Lieferplan" bezeichnet den Plan der Liefergegenstände, welcher in Anhang B dargestellt wird. "Datum des Inkrafttretens" bezeichnet das oben genannte Datum. "Nettoumsatz" bezeichnet alle Umsätze des Herausgebers, seiner Partner-, Tochter- oder Schwesterngesellschaften, welche durch generell akzeptierte buchhalterische Prinzipien registriert werden und welche mit der Verbreitung oder dem Verkauf des Titels oder der Zusatzprodukte oder andere verwandter Produkte in Verbindung stehen, abzüglich (a) Einheiten, welche aufgrund von Rechungs- oder Lieferfehlern als defekt retourniert werden oder welche im gewöhnlichen Betriebsablauf retourniert werden, (b) Herstellungskosten, und (c) Steuern, welche vom Herausgeber im Verbindung mit dem Titel oder den Zusatzprodukten oder anderen Produkten, die mit dem Titel in Verbindung stehen, an eine Regierungsbehörde bezahlt werden. Die vorhergehenden Abzüge müssen mit den generell im Industriezweig bezahlten Beträgen für solche Einheiten übereinstimmen. "Qualitätssicherung" bezeichnet Tests zur Qualitätssicherung einer Alpha- oder Betaversion oder eines Golden Masters zur Identifikation von Bugs und Fehlern. "Verkaufskopien" bezeichnet alle Kopien des Titels oder der Zusatzprodukte, welche an Dritte weitergegen werden, wobei gebündelte Kopien, Werbekopien und Rücksendungen nicht mitgerechnet werden. "Spezifikationen" bezeichnet die funktionellen Spezifikationen, Funktionsbeschreibungen und -inhalte des Titels wie in Anhang A festgelegt. "Gebiet" bezeichnet die ganze Welt. "Titel" bezeichnet das interaktive Multimediaprodukt, welches in Anhang A beschreiben wird und den Arbeitsnamen "Metallforschung" trägt. Der Titel inkludiert auch alle Produkte, für welche der Herausgeber wie unten beschreiben ein Vorkaufsrecht hat. VORSCHÜSSE Vorschüsse. Der Herausgeber stimmt zu, dem Entwickler einen Vorschuss gegen sein Honorar von [BETRAG/STAAT] zu geben, welcher in Raten nach der Akzeptanz der Liefergegenstände wie in Anhang B beschrieben ausbezahlt wird. Der Entwickler stimmt zu, dass diese Vorschüsse ausreichend sind, um eine komplettes [BESCHREIBEN] zu produzieren. Der Betrag dieser Vorschüsse kann wie folgt angepasst werden; Der Entwickler und der Herausgeber vereinbaren, sich zu treffen und den Betrag dieser Vorschüsse und den Lieferplan zu diskutieren, falls während der Entwicklung des Titels klar wird, dass der Titel in einer kürzeren Zeitspanne oder zu niedrigeren Kosten als angenommen entwickelt werden kann. Geplante Beträge, welche in die Vorschüsse für Gehälter und Gemeinkosten wie Büros inkludiert sind, müssen pro rata reduziert und/oder mit anderen Projekten verrechnet werden, an denen der Entwickler derzeit bei der Entwicklung des Titels unter dieser Vereinbarung arbeitet. Vorschüsse für [PRODUKT]. Der Herausgeber hat nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, [PRODUKT BESCHREIBEN] zu den derzeitigen Spezifikationen und zum derzeitigen Budget hinzuzufügen. Es wird derzeit angenommen, dass die Zusatzkosten eine solchen [PRODUKT] ungefähr [BETRAG/STAAT] betragen. Die Parteien vereinbaren außerdem, dass die Ausübung einer solchen Option durch den Herausgeber nicht zu einer Verschiebung des Lieferdatums für den gesamten Titel führt. Falls der Entwickler zum Zeitpunkt der Ausübung der Option vermutet, dass der Lieferplan dadurch nicht mehr eingehalten werden kann, muss er den Herausgeber darüber informieren, wonach die Parteien ein Treffen vereinbaren, um die Anpassung des Lieferplans zu diskutieren. Der Entwickler muss die tatsächlichen Kosten, welche in Verbindung mit einem solchen [PRODUKT] stehen evaluieren und muss das Skriptum überarbeiten, um das [PRODUKT] zu inkludieren. Zum Zeitpunkt, zu dem [BESCHREIBEN] implementiert und auf dem Zielrechner angezeigt wird, muss er eine endgültige Kostenschätzung und ein endgültiges Skriptum abliefern, welche das [PRODUKT] beinhalten. Der Herausgeber muss in einem angemessenen Zeitraum eine Entscheidung darüber treffen, ob das [PRODUKT] inkludiert werden soll. Wenn der Herausgeber dem zustimmt, vereinbaren die Parteien einvernehmlich einen Lieferplan von Komponenten des finalen Produkts und Vorschüsse in Verbindung mit dem [PRODUKT]. EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZVERGABE Der Titel und alle Änderungen davon, werden auf Anfrage des Herausgebers erstellt und werden daher als Auftragswerk betrachtet. Alle Rechte am Titel, inklusive, aber nicht limitiert auf, das Copyright, sind das Eigentum des Herausgebers oder seiner Zessionare. Der Herausgeber besitzt alle Rechte am Titel, inklusive dem Recht, abgeleitete Arbeiten zu erstellen oder zu lizenzieren und dem Recht, den Titel und abgeleitete Arbeiten in allen derzeitigen oder zukünftigen Formen zu produzieren
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