Das consultingvertrag - lang es hat 13 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt berater & selbstständiger auftragnehmer unterlagen.
CONSULTINGVERTRAG Dieser Consultingvertrag (im folgenden „Vertrag") wird abgeschlossen ZWISCHEN: [NAME DES CONSULTANT] (im Folgenden „Consultant" genannt), eine Einzelperson ODER eine Körperschaft, gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [BUNDESLAND] in [STAAT], deren Hauptanschrift/Hauptsitz sich in: [VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet UND: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (im Folgenden „Unternehmen" genannt), eine Körperschaft, gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [BUNDESLAND] in [STAAT], deren Hauptsitz sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet, tritt zum [DATUM] in Kraft. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen in einer Anlage und den in diesem Vertrag dargelegten Bestimmungen treten die Bestimmungen der Anlage in Kraft. In Anbetracht der vorangegangenen und beiderseitigen Zusagen, die hier dargelegt werden, vereinbaren die Vertragsparteien wir folgt: RUBRUM Der Consultant verfügt über die entsprechende Fachkompetenz in den Geschäftsfeldern des Unternehmens und ist bereit dem Unternehmen seine Beratungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen erklärt sich dazu bereit den Consultant als selbstständigen Unternehmer zu den hier dargelegten Bedingungen und Konditionen anzustellen und nicht als Angestellten. Das Unternehmen bezieht die Leistungen des Consultants gemeinsam mit Leistungen, die von Angestellten des Consultants erbracht werden. Die Mitarbeiter werden vom Consultant entsandt um Dienste für das Unternehmen selbst und für alle existierenden und zukünftigen Tochterunternehmen (definiert als jegliche Gesellschaften, Geschäftsunternehmen oder Rechtsgebilde, die direkt oder indirekt das Unternehmen kontrollieren, vom Unternehmen geführt werden oder angeschlossene Unternehmen sind) zu leisten („Auftragnehmer"). Der Consultant erbringt Leistungen für das Unternehmen unter nachstehenden Bedingungen und Konditionen. Das Unternehmen hat unter erheblichem Aufwand an Einsatz-, Zeit- und Geldmitteln bestimmte Betriebsgeheimnisse erarbeitet, welche für das eigene Geschäft und den Firmenwert von grundlegender Bedeutung sind. Die Betriebsgeheimnisse werden notwendigerweise an den Consultant und seinen Auftragnehmern weitergegeben, oder von ihnen bezogen, um Leistungen für das Unternehmen zu erbringen. Das Unternehmen bezieht die Leistungen des Consultants nur, wenn es seine Betriebsgeheimnisse und den Firmenwert wahren kann. LEISTUNGEN Der Consultant erklärt sich dazu bereit, Leistungen für das Unternehmen zu erbringen, welche unter Abschnitt „Leistungsumfang" in Anlage A enthalten sind und vom Unternehmen sowie Consultant ausgeführt werden. Solche Leistungen werden im Folgenden als „Leistung" bezeichnet. Das Unternehmen erklärt sich dazu bereit, dass der Consultant Zugang zu Belegschaft und Ressourcen des Unternehmens erhält, falls die Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen des Consultants dies notwendig macht. Consulting-ZEITRAUM Grundbegriff Das Unternehmen beauftragt hiermit den Consultant und der Consultant erklärt sich dazu bereit, die Leistungen zu erbringen, welche in Anlage A beschrieben sind, für den Zeitraum (im folgenden „Consulting-Zeitraum" genannt) beginnend mit Datum dieses Vertrags und endend mit frühestem Datum innerhalb von (i) [DATUM EINSETZEN], („Vertragsenddatum") und (ii) dem Datum, womit der Consulting Zeitraum in Einklang mit Abschnitt 7 beendet wird. Das Unternehmen bezahlt dem Consultant die Vergütung, zu welcher sie nach Abschnitt 5 berechtigt ist, bis zum Ende des Consulting Zeitraums. Danach enden die Verpflichtungen des Unternehmens hierunter. Fälligkeitsdatum Gemäß Abschnitt 7 verlängert sich der Consulting-Zeitraum automatisch um eine zusätzliche Dauer von [VEREINBARTE ANZAHL VON MONATEN] Monaten (ohne jegliche Aktion beider Seiten) zum Enddatum des Vertrages und an jedem weiteren Jahrestag desselben, bis eine Seite die andere [ZAHL] Tage im Voraus des monatlichen Fälligkeitszeitraums schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass der Consulting-Zeitraum beendet wird. In keinem Fall soll der Consulting-Zeitraum [ZIELTERMIN] überschreiten. Es ist das Recht jeder Seite, mit oder ohne Begründung, den Consulting-Zeitraum zu beenden, anstatt den Vertrag zu verlängern. AUFGABEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN Der Consultant stimmt hiermit zu, dem Unternehmen die in Anlage A beschriebenen Leistungen zu liefern und zu erbringen. Der Consultant soll seine größten Anstrengungen in die Ausführung der Leistungen legen und in andere angemessene Leistungen, die vom Unternehmen angefordert werden. Der Consultant stimmt hiermit zu, soweit nicht schriftlich vom Unternehmen verlangt, mindestens [VEREINBARTE STUNDENANZAHL] Stunden/oder [VEREINBARTE ANZAHL VON INDIVIDUEN] Individuen dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen und Leistungen zu erbringen. Der Consultant muss seine größten Mühen aufbieten, um kompetente Auftragnehmer bereitzustellen, die ausreichend Arbeitserfahrung auf dem Forschungs- und Entwicklungsgebiet und mit den Produkten des Unternehmens besitzen, um die vorliegenden Pflichten des Consultants erfüllen zu können. Jeder Angestellte des Consultants, der in der alleinigen Meinung des Unternehmens außerstande ist, die nachstehenden Leistungen angemessen zu erbringen, muss vom Consultant innerhalb von [VEREINBARTE ANZAHL VON TAGEN] Tagen nach Erhalt eines Bescheids des Unternehmens, dass ein solcher Auftragnehmer ersetzt werden soll, ersetzt werden. Der Consultant muss seine größten Mühen aufbieten, um die Richtlinien und Methoden der hier geforderten Leistungen zu erbringen und sicherstellen, dass jeder seiner Auftragnehmer dasselbe tut. Der Consultant stimmt der Anerkennung und der Abtretung einer Arbeitnehmererfindung in Anlage B zu und muss jeden seiner Angestellten veranlassen zuzustimmen. Der Consultant muss ein signiertes Original einer solchen Anerkennung und Abtretung einer Arbeitnehmererfindung dem Unternehmen vor Beginn der Erbringung seiner Leistungen zukommen lassen. Der Consultant soll zum Vorteil des Unternehmens, als beabsichtigter begünstigter Dritter, im Vorhinein zu jeglicher erbrachten Leistung hierunter von jeglichen Auftragnehmern, die schriftliche Vereinbarung von Auftragnehmern die gebunden sind an die Bedingungen, welche nicht weniger eingeschränkt sind als die Bedingungen von Abschnitt 2, 5, 6 und 7 dieses Vertrags, erhalten. Vom Consultant zur Verfügung gestelltes Personal, welches für das Unternehmen Leistungen im Rahmen dieses Vertrages erbringt, wird als Auftragnehmer des Consultants angesehen und wird keinesfalls zu irgendeinem Zweck als Auftragnehmer des Unternehmens betrachtet. Der Consultant übernimmt volle Verantwortung für die Tätigkeiten dieses Personals während der Ausübung von Leistungen im Zuge dieses Vertrages und ist einzig allein verantwortlich für die Betreuung, die tägliche Anleitung und Kontrolle, die Bereitstellung von Beschäftigungsvergünstigungen (falls vorhanden) und Gehaltszahlung (inklusive der Erbringung aller geforderten Steuern). VErgütung, Vergünstigungen und spesen Vergütung In Anbetracht der hierunter zu erbringenden Leistungen inklusive - ohne Einschränkung - Leistungen für jegliche Tochterunternehmen muss dem Consultant ein Betrag von [BETRAG] bezahlt werden, fällig zu dem Zeitpunkt und durch regelmäßig bewährte Verfahren, in der Fassung, wie es durch das Unternehmen im Verlauf dieses Vertrages bekannt gegeben wird. Vergünstigungen Weder der Consultant noch seine Angestellten sind berechtigt, jegliche direkte oder indirekte Entlohnung für erbrachte Leistungen, die von der Vergütung in 5.1 abweichen, zu erhalten.
Das consultingvertrag - lang es hat 13 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt berater & selbstständiger auftragnehmer unterlagen.
CONSULTINGVERTRAG Dieser Consultingvertrag (im folgenden „Vertrag") wird abgeschlossen ZWISCHEN: [NAME DES CONSULTANT] (im Folgenden „Consultant" genannt), eine Einzelperson ODER eine Körperschaft, gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [BUNDESLAND] in [STAAT], deren Hauptanschrift/Hauptsitz sich in: [VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet UND: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (im Folgenden „Unternehmen" genannt), eine Körperschaft, gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [BUNDESLAND] in [STAAT], deren Hauptsitz sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet, tritt zum [DATUM] in Kraft. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen in einer Anlage und den in diesem Vertrag dargelegten Bestimmungen treten die Bestimmungen der Anlage in Kraft. In Anbetracht der vorangegangenen und beiderseitigen Zusagen, die hier dargelegt werden, vereinbaren die Vertragsparteien wir folgt: RUBRUM Der Consultant verfügt über die entsprechende Fachkompetenz in den Geschäftsfeldern des Unternehmens und ist bereit dem Unternehmen seine Beratungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen erklärt sich dazu bereit den Consultant als selbstständigen Unternehmer zu den hier dargelegten Bedingungen und Konditionen anzustellen und nicht als Angestellten. Das Unternehmen bezieht die Leistungen des Consultants gemeinsam mit Leistungen, die von Angestellten des Consultants erbracht werden. Die Mitarbeiter werden vom Consultant entsandt um Dienste für das Unternehmen selbst und für alle existierenden und zukünftigen Tochterunternehmen (definiert als jegliche Gesellschaften, Geschäftsunternehmen oder Rechtsgebilde, die direkt oder indirekt das Unternehmen kontrollieren, vom Unternehmen geführt werden oder angeschlossene Unternehmen sind) zu leisten („Auftragnehmer"). Der Consultant erbringt Leistungen für das Unternehmen unter nachstehenden Bedingungen und Konditionen. Das Unternehmen hat unter erheblichem Aufwand an Einsatz-, Zeit- und Geldmitteln bestimmte Betriebsgeheimnisse erarbeitet, welche für das eigene Geschäft und den Firmenwert von grundlegender Bedeutung sind. Die Betriebsgeheimnisse werden notwendigerweise an den Consultant und seinen Auftragnehmern weitergegeben, oder von ihnen bezogen, um Leistungen für das Unternehmen zu erbringen. Das Unternehmen bezieht die Leistungen des Consultants nur, wenn es seine Betriebsgeheimnisse und den Firmenwert wahren kann. LEISTUNGEN Der Consultant erklärt sich dazu bereit, Leistungen für das Unternehmen zu erbringen, welche unter Abschnitt „Leistungsumfang" in Anlage A enthalten sind und vom Unternehmen sowie Consultant ausgeführt werden. Solche Leistungen werden im Folgenden als „Leistung" bezeichnet. Das Unternehmen erklärt sich dazu bereit, dass der Consultant Zugang zu Belegschaft und Ressourcen des Unternehmens erhält, falls die Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen des Consultants dies notwendig macht. Consulting-ZEITRAUM Grundbegriff Das Unternehmen beauftragt hiermit den Consultant und der Consultant erklärt sich dazu bereit, die Leistungen zu erbringen, welche in Anlage A beschrieben sind, für den Zeitraum (im folgenden „Consulting-Zeitraum" genannt) beginnend mit Datum dieses Vertrags und endend mit frühestem Datum innerhalb von (i) [DATUM EINSETZEN], („Vertragsenddatum") und (ii) dem Datum, womit der Consulting Zeitraum in Einklang mit Abschnitt 7 beendet wird. Das Unternehmen bezahlt dem Consultant die Vergütung, zu welcher sie nach Abschnitt 5 berechtigt ist, bis zum Ende des Consulting Zeitraums. Danach enden die Verpflichtungen des Unternehmens hierunter. Fälligkeitsdatum Gemäß Abschnitt 7 verlängert sich der Consulting-Zeitraum automatisch um eine zusätzliche Dauer von [VEREINBARTE ANZAHL VON MONATEN] Monaten (ohne jegliche Aktion beider Seiten) zum Enddatum des Vertrages und an jedem weiteren Jahrestag desselben, bis eine Seite die andere [ZAHL] Tage im Voraus des monatlichen Fälligkeitszeitraums schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass der Consulting-Zeitraum beendet wird. In keinem Fall soll der Consulting-Zeitraum [ZIELTERMIN] überschreiten. Es ist das Recht jeder Seite, mit oder ohne Begründung, den Consulting-Zeitraum zu beenden, anstatt den Vertrag zu verlängern. AUFGABEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN Der Consultant stimmt hiermit zu, dem Unternehmen die in Anlage A beschriebenen Leistungen zu liefern und zu erbringen. Der Consultant soll seine größten Anstrengungen in die Ausführung der Leistungen legen und in andere angemessene Leistungen, die vom Unternehmen angefordert werden. Der Consultant stimmt hiermit zu, soweit nicht schriftlich vom Unternehmen verlangt, mindestens [VEREINBARTE STUNDENANZAHL] Stunden/oder [VEREINBARTE ANZAHL VON INDIVIDUEN] Individuen dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen und Leistungen zu erbringen. Der Consultant muss seine größten Mühen aufbieten, um kompetente Auftragnehmer bereitzustellen, die ausreichend Arbeitserfahrung auf dem Forschungs- und Entwicklungsgebiet und mit den Produkten des Unternehmens besitzen, um die vorliegenden Pflichten des Consultants erfüllen zu können. Jeder Angestellte des Consultants, der in der alleinigen Meinung des Unternehmens außerstande ist, die nachstehenden Leistungen angemessen zu erbringen, muss vom Consultant innerhalb von [VEREINBARTE ANZAHL VON TAGEN] Tagen nach Erhalt eines Bescheids des Unternehmens, dass ein solcher Auftragnehmer ersetzt werden soll, ersetzt werden. Der Consultant muss seine größten Mühen aufbieten, um die Richtlinien und Methoden der hier geforderten Leistungen zu erbringen und sicherstellen, dass jeder seiner Auftragnehmer dasselbe tut. Der Consultant stimmt der Anerkennung und der Abtretung einer Arbeitnehmererfindung in Anlage B zu und muss jeden seiner Angestellten veranlassen zuzustimmen. Der Consultant muss ein signiertes Original einer solchen Anerkennung und Abtretung einer Arbeitnehmererfindung dem Unternehmen vor Beginn der Erbringung seiner Leistungen zukommen lassen. Der Consultant soll zum Vorteil des Unternehmens, als beabsichtigter begünstigter Dritter, im Vorhinein zu jeglicher erbrachten Leistung hierunter von jeglichen Auftragnehmern, die schriftliche Vereinbarung von Auftragnehmern die gebunden sind an die Bedingungen, welche nicht weniger eingeschränkt sind als die Bedingungen von Abschnitt 2, 5, 6 und 7 dieses Vertrags, erhalten. Vom Consultant zur Verfügung gestelltes Personal, welches für das Unternehmen Leistungen im Rahmen dieses Vertrages erbringt, wird als Auftragnehmer des Consultants angesehen und wird keinesfalls zu irgendeinem Zweck als Auftragnehmer des Unternehmens betrachtet. Der Consultant übernimmt volle Verantwortung für die Tätigkeiten dieses Personals während der Ausübung von Leistungen im Zuge dieses Vertrages und ist einzig allein verantwortlich für die Betreuung, die tägliche Anleitung und Kontrolle, die Bereitstellung von Beschäftigungsvergünstigungen (falls vorhanden) und Gehaltszahlung (inklusive der Erbringung aller geforderten Steuern). VErgütung, Vergünstigungen und spesen Vergütung In Anbetracht der hierunter zu erbringenden Leistungen inklusive - ohne Einschränkung - Leistungen für jegliche Tochterunternehmen muss dem Consultant ein Betrag von [BETRAG] bezahlt werden, fällig zu dem Zeitpunkt und durch regelmäßig bewährte Verfahren, in der Fassung, wie es durch das Unternehmen im Verlauf dieses Vertrages bekannt gegeben wird. Vergünstigungen Weder der Consultant noch seine Angestellten sind berechtigt, jegliche direkte oder indirekte Entlohnung für erbrachte Leistungen, die von der Vergütung in 5.1 abweichen, zu erhalten.
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