Das bürgschaftsvereinbarung es hat 4 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
BÜRGSCHAFTSVEREINBARUNG Diese Bürgschaftsvereinbarung (im Folgenden „Vereinbarung" genannt) wird abgeschlossen ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (im Folgenden „Bürge" genannt), eine Körperschaft gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [Bundesland] in [STAAT], deren Hauptsitz sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet UND: [NAME DES DARLEHENSNEHMERS] (im Folgenden „Darlehensnehmer" genannt), eine Körperschaft gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [Bundesland] in [STAAT], deren Hauptsitz sich in: [VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet UND: [NAME DES DARLEHENSGEBERS] (im Folgenden „Darlehensgeber" genannt), eine Körperschaft gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [Bundesland] in [STAAT], deren Hauptsitz sich in: [VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet UND: [NAME DER SCHULDVERSCHREIBUNG] (im Folgenden „Schuldverschreibung" genannt), eine Körperschaft gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [Bundesland] in [STAAT], deren Hauptsitz sich in: [VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet und tritt zum [DATUM] in Kraft. MIT RÜCKSICHT DARAUF, DASS [DARLEHENSGEBER] dem [DARLEHENSNEHMER] den Betrag von [BETRAG] als Darlehen gemäß den Bedingungen und Konditionen einer Zeichnungsvereinbarung, die von Darlehensgeber und Darlehensnehmer beschlossen wurde und zu welcher sich die Bürgen am [DATUM] eingeschaltet haben, zur Verfügung stellt, wird jeder Betrag durch [SPEZIFIZIERE] die Ausstellung von Schuldscheinen ausbezahlt, wovon ein Muster als [SPEZIFIZIERE] im Anhang beigefügt ist (die angesprochenen Darlehen und die Ausstellung der besagten Schuldscheine, zu einem Gesamtbetrag von [BETRAG] plus Zinsen, welche gelegentlich und zu jeder Zeit abgeändert, ergänzt oder umformuliert werden können, werden nachstehend gemeinsam als „Schuldscheine" bezeichnet und einzeln als „Schuldschein"). MIT RÜCKSICHT DARAUF, DASS die Bürgen bereit sind, für die Verpflichtungen des Unternehmens unter den Schuldscheinen bis zu einem Höchstbetrag gleich [ANZAHL] Prozent der vom Unternehmen besessenen Beträge an [SPEZIFIZIERE] nach den Schuldscheinen zu bürgen. DESHALB, ALS ANGEMESSENE GEGENLEISTUNG, deren Ausmaß und Erhalt hier ausdrücklich bestätigt wird, einigen sich die Vertragsparteien wie folgt: 1. AUSLEGUNG Allgemeine Auslegung Ausgenommen es tritt in der Sache oder im Kontext etwas Widersprüchliches auf, beinhalten Wörter die nur im Singular auftreten ebenfalls den Plural und umgekehrt und Wörter die im maskulinen Geschlecht auftreten ebenfalls das feminine Geschlecht und umgekehrt. Unterteilung in Klauseln Die Unterteilung dieser Bürgschaftsvereinbarung in Klauseln, Abschnitte, Unterabschnitte, Absätze und Unterabsätze und das Einfügen von Überschriften zur übersichtlicheren Gestaltung, haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung der vorliegenden Bürgschaftsvereinbarung. Präambel Die Präambel dieser Bürgschaftsvereinbarung bildet einen festen Bestandteil davon, sowie es in der Länge vorgetragen ist. 2. BÜRGSCHAFT Gegenstand der Bürgschaft Die Bürgen verpflichten sich selber solidarisch, uneingeschränkt und vorbehaltlos mit dem Darlehensnehmer zur ordnungsgemäßen und pünktlichen Erfüllung von [ANZAHL] Prozent der gesamten Verpflichtungen des Darlehensnehmers, der Vereinbarungen und Verpflichtungen unter jeder der Schuldverschreibungen, wobei ausdrücklich auf die Vorteilung von Trennung und Auseinandersetzung verzichtet wird. Die Bürgen unternehmen zur Erfüllung dieser Pflichten, Vereinbarungen und Verpflichtungen bis zum Auftreten eines Ereignisses von Säumnis (soweit dieser Ausdruck in jeder einzelnen Schuldverschreibung definiert ist) unter einer der Schuldverschreibungen, ohne Ankündigung oder Erfordernis. Art der Verpflichtungen des Bürgen Die hierunter anfallenden Verpflichtungen des Bürgen sind uneingeschränkt und vorbehaltlos, vorliegend und andauernd, unbeschränkt, bilden eine Bürgschaft auf Zahlung und Leistung, stellen keine Ausfallbürgschaft dar und bleiben mit voller Kraft zum früheren Datum der (i) Leistung aller Verpflichtungen, Pflichten und Vereinbarungen unter jeder Schuldverschreibung oder (ii) [ANZAHL] Jahre nach deren Erfüllung wirksam. Jeder Der Bürgen erkennt hiermit an, dass diese Bürgschaft nicht an die Erfüllung der Verpflichtungen angefügt ist. Keine Entbindung der Bürgen
Das bürgschaftsvereinbarung es hat 4 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
BÜRGSCHAFTSVEREINBARUNG Diese Bürgschaftsvereinbarung (im Folgenden „Vereinbarung" genannt) wird abgeschlossen ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (im Folgenden „Bürge" genannt), eine Körperschaft gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [Bundesland] in [STAAT], deren Hauptsitz sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet UND: [NAME DES DARLEHENSNEHMERS] (im Folgenden „Darlehensnehmer" genannt), eine Körperschaft gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [Bundesland] in [STAAT], deren Hauptsitz sich in: [VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet UND: [NAME DES DARLEHENSGEBERS] (im Folgenden „Darlehensgeber" genannt), eine Körperschaft gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [Bundesland] in [STAAT], deren Hauptsitz sich in: [VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet UND: [NAME DER SCHULDVERSCHREIBUNG] (im Folgenden „Schuldverschreibung" genannt), eine Körperschaft gegründet und bestehend im Rahmen der Rechtsvorschriften von [Bundesland] in [STAAT], deren Hauptsitz sich in: [VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT] befindet und tritt zum [DATUM] in Kraft. MIT RÜCKSICHT DARAUF, DASS [DARLEHENSGEBER] dem [DARLEHENSNEHMER] den Betrag von [BETRAG] als Darlehen gemäß den Bedingungen und Konditionen einer Zeichnungsvereinbarung, die von Darlehensgeber und Darlehensnehmer beschlossen wurde und zu welcher sich die Bürgen am [DATUM] eingeschaltet haben, zur Verfügung stellt, wird jeder Betrag durch [SPEZIFIZIERE] die Ausstellung von Schuldscheinen ausbezahlt, wovon ein Muster als [SPEZIFIZIERE] im Anhang beigefügt ist (die angesprochenen Darlehen und die Ausstellung der besagten Schuldscheine, zu einem Gesamtbetrag von [BETRAG] plus Zinsen, welche gelegentlich und zu jeder Zeit abgeändert, ergänzt oder umformuliert werden können, werden nachstehend gemeinsam als „Schuldscheine" bezeichnet und einzeln als „Schuldschein"). MIT RÜCKSICHT DARAUF, DASS die Bürgen bereit sind, für die Verpflichtungen des Unternehmens unter den Schuldscheinen bis zu einem Höchstbetrag gleich [ANZAHL] Prozent der vom Unternehmen besessenen Beträge an [SPEZIFIZIERE] nach den Schuldscheinen zu bürgen. DESHALB, ALS ANGEMESSENE GEGENLEISTUNG, deren Ausmaß und Erhalt hier ausdrücklich bestätigt wird, einigen sich die Vertragsparteien wie folgt: 1. AUSLEGUNG Allgemeine Auslegung Ausgenommen es tritt in der Sache oder im Kontext etwas Widersprüchliches auf, beinhalten Wörter die nur im Singular auftreten ebenfalls den Plural und umgekehrt und Wörter die im maskulinen Geschlecht auftreten ebenfalls das feminine Geschlecht und umgekehrt. Unterteilung in Klauseln Die Unterteilung dieser Bürgschaftsvereinbarung in Klauseln, Abschnitte, Unterabschnitte, Absätze und Unterabsätze und das Einfügen von Überschriften zur übersichtlicheren Gestaltung, haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung der vorliegenden Bürgschaftsvereinbarung. Präambel Die Präambel dieser Bürgschaftsvereinbarung bildet einen festen Bestandteil davon, sowie es in der Länge vorgetragen ist. 2. BÜRGSCHAFT Gegenstand der Bürgschaft Die Bürgen verpflichten sich selber solidarisch, uneingeschränkt und vorbehaltlos mit dem Darlehensnehmer zur ordnungsgemäßen und pünktlichen Erfüllung von [ANZAHL] Prozent der gesamten Verpflichtungen des Darlehensnehmers, der Vereinbarungen und Verpflichtungen unter jeder der Schuldverschreibungen, wobei ausdrücklich auf die Vorteilung von Trennung und Auseinandersetzung verzichtet wird. Die Bürgen unternehmen zur Erfüllung dieser Pflichten, Vereinbarungen und Verpflichtungen bis zum Auftreten eines Ereignisses von Säumnis (soweit dieser Ausdruck in jeder einzelnen Schuldverschreibung definiert ist) unter einer der Schuldverschreibungen, ohne Ankündigung oder Erfordernis. Art der Verpflichtungen des Bürgen Die hierunter anfallenden Verpflichtungen des Bürgen sind uneingeschränkt und vorbehaltlos, vorliegend und andauernd, unbeschränkt, bilden eine Bürgschaft auf Zahlung und Leistung, stellen keine Ausfallbürgschaft dar und bleiben mit voller Kraft zum früheren Datum der (i) Leistung aller Verpflichtungen, Pflichten und Vereinbarungen unter jeder Schuldverschreibung oder (ii) [ANZAHL] Jahre nach deren Erfüllung wirksam. Jeder Der Bürgen erkennt hiermit an, dass diese Bürgschaft nicht an die Erfüllung der Verpflichtungen angefügt ist. Keine Entbindung der Bürgen
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