Das bürgschaft für einen mietvertrag es hat 3 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt grundbesitz unterlagen.
BÜRGSCHAFT FÜR EINEN MIETVERTRAG Diese Bürgschaft für einen Mietvertrag (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Vermieter"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES BÜRGEN] (der "Bürge"), eine natürliche Person mit Wohnsitz in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Diese Vereinbarung bezieht sich auf einen bestimmten Mietvertrag vom [DATUM] zwischen dem Vermieter und dem Mieter für bestimmte Anwesen; Als wesentlicher Anreiz und als Gegenleistung dafür, dass der Vermieter in den Mietvertrag eintritt, stimmt der Bürge hiermit wie folgt zu: BÜRSCHAFT Der Bürge garantiert hiermit bedingungslos, als Hauptschuldnerin und nicht als Bürge, und verspricht, die Bezahlung der Miete durch den Mieter für [NUMMER] Monate ab dem [DATUM] bis [DATUM] zu leisten und dafür haftbar zu sein. MODIFIKATIONEN UND ÄNDERUNGEN Der Mietvertrag kann geändert oder modifiziert werden und weitere Vereinbarungen können zwischen dem Mieter und Vermieter ohne weitere Genehmigung oder Mitteilung des Bürgen getroffen werden und keine solche beendet, reduziert, vermindert oder beeinträchtigt in irgendeiner Weise die Verpflichtungen der Bürgen hierunter oder entlastet ihn von diesen oder verhelfen dem Bürgen zu einem Regress oder einer Einrede gegen den Vermieter. Der Vermieter kann den Zeitpunkt oder die Art und Weise der Erfüllung oder Bezahlung einer/von Verbindlichkeit(en) des Mieters aus dem Mietvertrag ändern, diesbezüglich Zugeständnisse machen, beschleunigen, verlängern oder ändern, einen Verzug des Mieters außer Acht lassen, davon absehen, etwaige Ansprüche gegen Mieter geltend zu machen, dem Mieter in Bezug auf alle oder einen Teil der Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag Nachsicht walten lassen oder Zugeständnisse machen, Bürgen entlasten, ersetzen oder hinzufügen und kann im Allgemeinen mit dem Mieter oder mit einer Schuld des Mieters an den Vermieter so umgehen, wie dies der Vermieter für richtig hält, und keine solche Maßnahme und keine Änderung, Beeinträchtigung oder Aussetzung irgendwelcher Rechte oder Rechtsmittel des Vermieters beendet, reduziert, vermindert oder beeinträchtigt in irgendeiner Weise die Verpflichtungen der Bürgen hierunter oder entlastet ihn von diesen oder verhelfen dem Bürgen zu einem Regress oder einer Einrede gegen den Vermieter. VERBINDLICHKEITEN Die Höhe der Haftung des Bürgen und alle Rechte, Befugnisse und Rechtsmittel des Vermieters hierunter und unter irgendeiner anderen Vereinbarung, die jetzt oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt zwischen dem Vermieter und dem Bürgen in Kraft ist, einschließlich aller sonstigen Garantien, die vom Bürgen in Bezug auf eine Schuld des Mieters an den Vermieter abgegeben wurden, sind kumulativ und nicht alternativ und sind so anzusehen, dass sie alle Rechte, Befugnisse und Rechtsmittel, welche dem Vermieter gesetzlich zustehen, einschließen. Diese Bürgschaft gilt zusätzlich zu und ist exklusiv der Garantie irgendeines anderen Bürgen für eine Schuld des Mieters an den Vermieter. VERPFLICHTUNGEN DES BÜRGEN Die Verpflichtungen des Bürgen hierunter sind unabhängig von den Mietverbindlichkeiten. Im Falle irgendeiner Nichterfüllung hierunter kann/können gegen den Bürgen (ein) getrennte(s) Verfahren vorgebracht und er strafrechtlich verfolgt werden, unabhängig davon, ob der Mieter darin eingeschlossen ist oder (ein) getrennte(s) Verfahren gegen den Mieter vorgebracht wird/werden. Der Vermieter kann aufeinanderfolgende Verfahren wegen Nichterfüllung vorbringen
Das bürgschaft für einen mietvertrag es hat 3 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt grundbesitz unterlagen.
BÜRGSCHAFT FÜR EINEN MIETVERTRAG Diese Bürgschaft für einen Mietvertrag (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Vermieter"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES BÜRGEN] (der "Bürge"), eine natürliche Person mit Wohnsitz in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Diese Vereinbarung bezieht sich auf einen bestimmten Mietvertrag vom [DATUM] zwischen dem Vermieter und dem Mieter für bestimmte Anwesen; Als wesentlicher Anreiz und als Gegenleistung dafür, dass der Vermieter in den Mietvertrag eintritt, stimmt der Bürge hiermit wie folgt zu: BÜRSCHAFT Der Bürge garantiert hiermit bedingungslos, als Hauptschuldnerin und nicht als Bürge, und verspricht, die Bezahlung der Miete durch den Mieter für [NUMMER] Monate ab dem [DATUM] bis [DATUM] zu leisten und dafür haftbar zu sein. MODIFIKATIONEN UND ÄNDERUNGEN Der Mietvertrag kann geändert oder modifiziert werden und weitere Vereinbarungen können zwischen dem Mieter und Vermieter ohne weitere Genehmigung oder Mitteilung des Bürgen getroffen werden und keine solche beendet, reduziert, vermindert oder beeinträchtigt in irgendeiner Weise die Verpflichtungen der Bürgen hierunter oder entlastet ihn von diesen oder verhelfen dem Bürgen zu einem Regress oder einer Einrede gegen den Vermieter. Der Vermieter kann den Zeitpunkt oder die Art und Weise der Erfüllung oder Bezahlung einer/von Verbindlichkeit(en) des Mieters aus dem Mietvertrag ändern, diesbezüglich Zugeständnisse machen, beschleunigen, verlängern oder ändern, einen Verzug des Mieters außer Acht lassen, davon absehen, etwaige Ansprüche gegen Mieter geltend zu machen, dem Mieter in Bezug auf alle oder einen Teil der Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag Nachsicht walten lassen oder Zugeständnisse machen, Bürgen entlasten, ersetzen oder hinzufügen und kann im Allgemeinen mit dem Mieter oder mit einer Schuld des Mieters an den Vermieter so umgehen, wie dies der Vermieter für richtig hält, und keine solche Maßnahme und keine Änderung, Beeinträchtigung oder Aussetzung irgendwelcher Rechte oder Rechtsmittel des Vermieters beendet, reduziert, vermindert oder beeinträchtigt in irgendeiner Weise die Verpflichtungen der Bürgen hierunter oder entlastet ihn von diesen oder verhelfen dem Bürgen zu einem Regress oder einer Einrede gegen den Vermieter. VERBINDLICHKEITEN Die Höhe der Haftung des Bürgen und alle Rechte, Befugnisse und Rechtsmittel des Vermieters hierunter und unter irgendeiner anderen Vereinbarung, die jetzt oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt zwischen dem Vermieter und dem Bürgen in Kraft ist, einschließlich aller sonstigen Garantien, die vom Bürgen in Bezug auf eine Schuld des Mieters an den Vermieter abgegeben wurden, sind kumulativ und nicht alternativ und sind so anzusehen, dass sie alle Rechte, Befugnisse und Rechtsmittel, welche dem Vermieter gesetzlich zustehen, einschließen. Diese Bürgschaft gilt zusätzlich zu und ist exklusiv der Garantie irgendeines anderen Bürgen für eine Schuld des Mieters an den Vermieter. VERPFLICHTUNGEN DES BÜRGEN Die Verpflichtungen des Bürgen hierunter sind unabhängig von den Mietverbindlichkeiten. Im Falle irgendeiner Nichterfüllung hierunter kann/können gegen den Bürgen (ein) getrennte(s) Verfahren vorgebracht und er strafrechtlich verfolgt werden, unabhängig davon, ob der Mieter darin eingeschlossen ist oder (ein) getrennte(s) Verfahren gegen den Mieter vorgebracht wird/werden. Der Vermieter kann aufeinanderfolgende Verfahren wegen Nichterfüllung vorbringen
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