Das bewilligung zur erteilung einer unterlizenzkonsignationsvereinbarung es hat 4 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
KONSIGNATIONSVEREINBARUNG Diese Konsignationsvereinbarung (die „Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Geschäftsinhaber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES EMPFÄNGERS] (der "Auftragnehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Unter Berücksichtigung der Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung, und anderer geldwerter Gegenleistung, vereinbaren die Parteien wie folgt: PRÄAMBEL Die Parteien erklären: dass der Geschäftsinhaber in folgendem Produktionsgewerbe tätig ist: [BESCHREIBEN]. dass der Geschäftsinhaber den Verkauf und den Vertrieb seiner Waren in [GEBIET] organisieren möchte. der Auftragnehmer ist einverstanden, das Marketing für die Waren des Geschäftsinhabers laut den Bedingungen dieser Vereinbarung durchzuführen. EXKLUSIVE EINSTELLUNG Der Auftragnehmer hat das exklusive Recht, die Waren des Geschäftsinhabers in [GEBIET] während der Laufzeit dieser Vereinbarung zu verkaufen und zu vertreiben. LIEFERUNG DER WAREN Der Geschäftsinhaber muss dem Auftragnehmer jene Quantität an Waren zukommen lassen, welche der Auftragsnehmer für den Verkauf von seinem Geschäftssitz in [STRASSE], [STADT], [BUNDESLAND], [STAAT] aus benötigt. Der Geschäftsinhaber muss alle Liefer- und Versandkosten übernehmen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung von Waren, während sich diese unter seiner Kontrolle befinden. VERKAUF DER WAREN Der Auftragnehmer muss für den Verkauf und den Vertrieb der Waren des Geschäftsinhabers im oben genannten Gebiet seine besten Anstrengungen aufwenden. Alle Verkäufe des Auftragsnehmers sind Barverkäufe. Kreditverkäufe dürfen vom Auftragnehmer nach schriftlicher Autorisierung durch den Geschäftsinhaber und zu den Bedingungen des Geschäftsinhabers für solche Verkäufe, durchgeführt werden. Alle Verkaufspreise werden vom Geschäftsinhaber festgelegt. Der Auftragsnehmer darf die Ware des Geschäftsinhabers nicht zu einem niedrigeren als den autorisierten Preis verkaufen. Die Preisliste der autorisierten Preise wird dem Auftragsnehmer von Zeit zu Zeit vom Geschäftsinhaber übergeben. MONATLICHE ABRECHNUNGEN; KOMPENSATION Der Auftragnehmer muss dem Geschäftsinhaber monatliche Abrechnungen aller Verkaufstransaktionen des vorhergehenden Monats und den aktuellen Lagerbestand zukommen lassen. Solche Abrechnungen müssen beim Geschäftsinhaber vor dem [BESCHREIBEN] Tag des Monats übergeben werden. Zusammen mit der monatlichen Abrechnung muss der Auftragnehmer dem Geschäftsinhaber alle Beträge übersenden, welche er für den Verkauf von Waren erhalten hat. [hinzuzufügen wenn angebracht: zusammen mit den unterschriebenen rechnungen von kreditverkäufen]. Ehestmöglich nach dem [BESCHREIBEN] Tag jedes Monats muss der Geschäftsinhaber dem Auftragsnehmer einen schriftlichen Bericht zukommen lassen, welcher die Verkäufe des Vormonats zeigt. Außerdem muss er dem Auftragnehmer die Netto-Kommission für diese Verkäufe in Übereinstimmung mit dem Kommissionsplan aus Anhang A hierzu übermitteln. MANAGEMENT DES GESCHÄFTS DES AUFTRAGNEHMERS Der Auftragnehmer ist allein für das Management und den Betrieb seines Geschäfts zuständig; dies inkludiert die Bereitstellung der gesamten Ausstattung und Fahrzeuge und die Bezahlung der Gehälter aller Assistenten und Angestellten, welche für den Betrieb seines Geschäfts notwendig sind. Der Geschäftsinhaber darf den Auftragnehmer nicht betreffend die Einrichtungen, Angestellten und Methoden, welche vom Auftragnehmer bei der Durchführung des Zwecks dieser Vereinbarung angewandt werden, überwachen oder kontrollieren, und ist in keinem Fall verantwortlich für Nachlässigkeit des Auftragsnehmers oder der Angestellten des Auftragsnehmers. RECHTSANSPRUCH AUF DIE WARE Gelieferte Ware bleibt bis zum regulären Verkauf im Besitz des Geschäftsinhabers, außer dass der Auftragnehmer für alle Bestandsfehlmengen verantwortlich ist. ZAHLUNGEN VON PERSONALLEISTUNGEN
Das bewilligung zur erteilung einer unterlizenzkonsignationsvereinbarung es hat 4 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
KONSIGNATIONSVEREINBARUNG Diese Konsignationsvereinbarung (die „Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Geschäftsinhaber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES EMPFÄNGERS] (der "Auftragnehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Unter Berücksichtigung der Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung, und anderer geldwerter Gegenleistung, vereinbaren die Parteien wie folgt: PRÄAMBEL Die Parteien erklären: dass der Geschäftsinhaber in folgendem Produktionsgewerbe tätig ist: [BESCHREIBEN]. dass der Geschäftsinhaber den Verkauf und den Vertrieb seiner Waren in [GEBIET] organisieren möchte. der Auftragnehmer ist einverstanden, das Marketing für die Waren des Geschäftsinhabers laut den Bedingungen dieser Vereinbarung durchzuführen. EXKLUSIVE EINSTELLUNG Der Auftragnehmer hat das exklusive Recht, die Waren des Geschäftsinhabers in [GEBIET] während der Laufzeit dieser Vereinbarung zu verkaufen und zu vertreiben. LIEFERUNG DER WAREN Der Geschäftsinhaber muss dem Auftragnehmer jene Quantität an Waren zukommen lassen, welche der Auftragsnehmer für den Verkauf von seinem Geschäftssitz in [STRASSE], [STADT], [BUNDESLAND], [STAAT] aus benötigt. Der Geschäftsinhaber muss alle Liefer- und Versandkosten übernehmen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung von Waren, während sich diese unter seiner Kontrolle befinden. VERKAUF DER WAREN Der Auftragnehmer muss für den Verkauf und den Vertrieb der Waren des Geschäftsinhabers im oben genannten Gebiet seine besten Anstrengungen aufwenden. Alle Verkäufe des Auftragsnehmers sind Barverkäufe. Kreditverkäufe dürfen vom Auftragnehmer nach schriftlicher Autorisierung durch den Geschäftsinhaber und zu den Bedingungen des Geschäftsinhabers für solche Verkäufe, durchgeführt werden. Alle Verkaufspreise werden vom Geschäftsinhaber festgelegt. Der Auftragsnehmer darf die Ware des Geschäftsinhabers nicht zu einem niedrigeren als den autorisierten Preis verkaufen. Die Preisliste der autorisierten Preise wird dem Auftragsnehmer von Zeit zu Zeit vom Geschäftsinhaber übergeben. MONATLICHE ABRECHNUNGEN; KOMPENSATION Der Auftragnehmer muss dem Geschäftsinhaber monatliche Abrechnungen aller Verkaufstransaktionen des vorhergehenden Monats und den aktuellen Lagerbestand zukommen lassen. Solche Abrechnungen müssen beim Geschäftsinhaber vor dem [BESCHREIBEN] Tag des Monats übergeben werden. Zusammen mit der monatlichen Abrechnung muss der Auftragnehmer dem Geschäftsinhaber alle Beträge übersenden, welche er für den Verkauf von Waren erhalten hat. [hinzuzufügen wenn angebracht: zusammen mit den unterschriebenen rechnungen von kreditverkäufen]. Ehestmöglich nach dem [BESCHREIBEN] Tag jedes Monats muss der Geschäftsinhaber dem Auftragsnehmer einen schriftlichen Bericht zukommen lassen, welcher die Verkäufe des Vormonats zeigt. Außerdem muss er dem Auftragnehmer die Netto-Kommission für diese Verkäufe in Übereinstimmung mit dem Kommissionsplan aus Anhang A hierzu übermitteln. MANAGEMENT DES GESCHÄFTS DES AUFTRAGNEHMERS Der Auftragnehmer ist allein für das Management und den Betrieb seines Geschäfts zuständig; dies inkludiert die Bereitstellung der gesamten Ausstattung und Fahrzeuge und die Bezahlung der Gehälter aller Assistenten und Angestellten, welche für den Betrieb seines Geschäfts notwendig sind. Der Geschäftsinhaber darf den Auftragnehmer nicht betreffend die Einrichtungen, Angestellten und Methoden, welche vom Auftragnehmer bei der Durchführung des Zwecks dieser Vereinbarung angewandt werden, überwachen oder kontrollieren, und ist in keinem Fall verantwortlich für Nachlässigkeit des Auftragsnehmers oder der Angestellten des Auftragsnehmers. RECHTSANSPRUCH AUF DIE WARE Gelieferte Ware bleibt bis zum regulären Verkauf im Besitz des Geschäftsinhabers, außer dass der Auftragnehmer für alle Bestandsfehlmengen verantwortlich ist. ZAHLUNGEN VON PERSONALLEISTUNGEN
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