Das bescheinigung der urheberschaft es hat 6 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
BESCHEINIGUNG DER URHEBERSCHAFT Diese Bescheinigung der Urheberschaft (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME DES MITARBEITERS] (der "Mitarbeiter"), eine natürliche Person, deren Hauptwohnsitz sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Der unterzeichnende Mitarbeiter gibt hiermit diesen Zusicherungen und Gewährleistungen für den Zweck, dem Unternehmen und anderen Parteien, die sich hierauf berufen können, zu versichern, dass das Unternehmen alle Rechte, Titel und Anrechte auf bestimmte firmeneigene Schöpfungen, für welche das Eigentumsrecht vom Unternehmen beansprucht wird, besitzt. Der Mitarbeiter beabsichtigt insbesondere, dass sich auf die Zusicherungen und Gewährleistungen hierin von allen Parteien, die einen Erwerb, eine Lizenz, ein Vertriebsrecht oder andere Anrechte an und zu den hierdurch abgedeckten firmeneigenen Schöpfungen beabsichtigen, verlassen werden kann. DAHER erklärt, garantiert, bestätigt, bescheinigt und stimmt der unterzeichnende Mitarbeiter hiermit wie folgt zu: Dass der Mitarbeiter jede der Zusicherungen, Gewährleistungen und Bestätigungen und die tatsächlichen Umstände, die mit jeder solchen Zusicherung, Gewährleistung und Bestätigung, die hierin festgelegt ist, einhergehen, sorgfältig geprüft und untersucht hat. Dass der Mitarbeiter diese Zusicherungen, Gewährleistungen und Bestätigungen mit vollem Wissen und dem Vorsatz abgibt, dass sich auf diese von Drittparteien, die in eine mögliche rechtliche Beziehung mit dem Unternehmen unter Einbeziehung der firmeneigenen Schöpfungen eintreten oder eine solche erwägen, verlassen werden kann oder verlassen wird. Dass der Mitarbeiter der Urheber der firmeneigenen Schöpfungen ist, die im beigefügten Anhang "A" beschrieben sind ("Schöpfungen des Mitarbeiters"). Keine andere Partei hat einen Beitrag oder Hand an die Konzeption, Entwicklung, Schöpfungen, Planung oder Konstruktion der Schöpfungen des Mitarbeiters angelegt, und die Schöpfungen des Mitarbeiters wurden ausschließlich durch die Mitarbeiter, während der eigenen Zeit des Mitarbeiters und mit Materialien, die dem Mitarbeiter gehören, während der Zeitspannen die für die Schöpfungen des Mitarbeiters anwendbar sind, wie in Anhang "A" bestimmt, entwickelt. Dass der Mitarbeiter ein beitragender Urheber der im hier beigefügten Anhang "B" beschriebenen firmeneigenen Schöpfungen ("gemeinsame Schöpfungen") war. Nur die Parteien, die in Anhang "B" neben den entsprechenden Arbeiten aufgelistet sind, hatten einen Beitrag oder Hand an die Konzeption, Entwicklung, Schöpfungen, Planung oder Konstruktion der Schöpfungen des Mitarbeiters angelegt, und die Schöpfungen des Mitarbeiters wurden ausschließlich durch die Mitarbeiter, während der eigenen Zeit des Mitarbeiters und mit Materialien, die dem Mitarbeiter gehören, während der Zeitspannen die für die Schöpfungen des Mitarbeiters anwendbar sind, wie in Anhang "B" bestimmt, entwickelt. Für die Zwecke hiervon werden die Schöpfungen des Mitarbeiters und die Beiträge des Mitarbeiters zu den gemeinsamen Schöpfungen hierin als "firmeneigene Schöpfungen" bezeichnet.
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BESCHEINIGUNG DER URHEBERSCHAFT Diese Bescheinigung der Urheberschaft (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME DES MITARBEITERS] (der "Mitarbeiter"), eine natürliche Person, deren Hauptwohnsitz sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Der unterzeichnende Mitarbeiter gibt hiermit diesen Zusicherungen und Gewährleistungen für den Zweck, dem Unternehmen und anderen Parteien, die sich hierauf berufen können, zu versichern, dass das Unternehmen alle Rechte, Titel und Anrechte auf bestimmte firmeneigene Schöpfungen, für welche das Eigentumsrecht vom Unternehmen beansprucht wird, besitzt. Der Mitarbeiter beabsichtigt insbesondere, dass sich auf die Zusicherungen und Gewährleistungen hierin von allen Parteien, die einen Erwerb, eine Lizenz, ein Vertriebsrecht oder andere Anrechte an und zu den hierdurch abgedeckten firmeneigenen Schöpfungen beabsichtigen, verlassen werden kann. DAHER erklärt, garantiert, bestätigt, bescheinigt und stimmt der unterzeichnende Mitarbeiter hiermit wie folgt zu: Dass der Mitarbeiter jede der Zusicherungen, Gewährleistungen und Bestätigungen und die tatsächlichen Umstände, die mit jeder solchen Zusicherung, Gewährleistung und Bestätigung, die hierin festgelegt ist, einhergehen, sorgfältig geprüft und untersucht hat. Dass der Mitarbeiter diese Zusicherungen, Gewährleistungen und Bestätigungen mit vollem Wissen und dem Vorsatz abgibt, dass sich auf diese von Drittparteien, die in eine mögliche rechtliche Beziehung mit dem Unternehmen unter Einbeziehung der firmeneigenen Schöpfungen eintreten oder eine solche erwägen, verlassen werden kann oder verlassen wird. Dass der Mitarbeiter der Urheber der firmeneigenen Schöpfungen ist, die im beigefügten Anhang "A" beschrieben sind ("Schöpfungen des Mitarbeiters"). Keine andere Partei hat einen Beitrag oder Hand an die Konzeption, Entwicklung, Schöpfungen, Planung oder Konstruktion der Schöpfungen des Mitarbeiters angelegt, und die Schöpfungen des Mitarbeiters wurden ausschließlich durch die Mitarbeiter, während der eigenen Zeit des Mitarbeiters und mit Materialien, die dem Mitarbeiter gehören, während der Zeitspannen die für die Schöpfungen des Mitarbeiters anwendbar sind, wie in Anhang "A" bestimmt, entwickelt. Dass der Mitarbeiter ein beitragender Urheber der im hier beigefügten Anhang "B" beschriebenen firmeneigenen Schöpfungen ("gemeinsame Schöpfungen") war. Nur die Parteien, die in Anhang "B" neben den entsprechenden Arbeiten aufgelistet sind, hatten einen Beitrag oder Hand an die Konzeption, Entwicklung, Schöpfungen, Planung oder Konstruktion der Schöpfungen des Mitarbeiters angelegt, und die Schöpfungen des Mitarbeiters wurden ausschließlich durch die Mitarbeiter, während der eigenen Zeit des Mitarbeiters und mit Materialien, die dem Mitarbeiter gehören, während der Zeitspannen die für die Schöpfungen des Mitarbeiters anwendbar sind, wie in Anhang "B" bestimmt, entwickelt. Für die Zwecke hiervon werden die Schöpfungen des Mitarbeiters und die Beiträge des Mitarbeiters zu den gemeinsamen Schöpfungen hierin als "firmeneigene Schöpfungen" bezeichnet.
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