Das arbeitsvertrag technischer mitarbeiter es hat 7 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt personalwesen unterlagen.
ARBEITSVERTRAG - TECHNISCHER MITARBEITER Dieser Arbeitsvertrag mit einem fristlos kündbaren Mitarbeiter (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME DES MITARBEITERS] (der "Mitarbeiter"), eine natürliche Person, deren Hauptwohnsitz sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Unter Berücksichtigung der Zusagen und Vereinbarungen, die hierin enthaltenen sind, und der Geldbeträge, die hierunter zu bezahlen sind, beschäftigt das Unternehmen hiermit den Mitarbeiter und der Mitarbeiter stimmt hiermit zu, die Dienstleistungen als ein Mitarbeiter des Unternehmens auf der Grundlage eines Vertrages mit der Möglichkeit der fristlosen Kündigung gemäß den folgenden Bedingungen und Konditionen durchzuführen: GESCHÄFTSGEHEIMNISSE DES UNTERNEHMENS Der Mitarbeiter ist sich bewusst, dass der Mitarbeiter bei der Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben für das Unternehmen, Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens ausgesetzt sein wird. "Geschäftsgeheimnisse" bezeichnen Informationen oder Materialien, die kommerziell für das Unternehmen wertvoll und in der Branche nicht allgemein bekannt sind. Dazu gehören: Sämtliche Versionen der firmeneigenen Systeme (einschließlich Quellcode und Objektcode), Hardware, Firmware und Dokumentation; Technische Informationen über die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, einschließlich Produktdaten und Spezifikationen, Diagramme, Flussdiagramme, Entwürfe, Testergebnisse, Know-how, Verfahren, Erfindungen, Forschungsprojekte und Produktentwicklung; Informationen über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, einschließlich Informationen über die Kosten, Gewinne, Umsatzinformationen, Buchhaltungsinformationen und unveröffentlichte finanzielle Informationen, Business-Pläne, Märkte und Marketing-Methoden, Kundenlisten und Verbraucherinformationen, Einkaufstechniken, Listen und Informationen über Zulieferer und Werbestrategien; Informationen über die Mitarbeiter des Unternehmens, einschließlich ihrer Gehälter, Stärken, Schwächen und Fähigkeiten; Informationen, die von den Kunden, Zulieferern, Mitarbeitern, Beratern oder Partnerunternehmen des Unternehmens zur Analyse, Bewertung oder Verwendung eingereicht wurden; und Alle anderen Informationen, die in der Regel der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, die bei unsachgemäßer Handhabung oder Offenlegung, das Geschäft des Unternehmens negative beeinflussen könnten. NICHTOFFENLEGUNG VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN Mitarbeiter hält die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens für sich, ob von ihm geschaffen oder entwickelt, oder nicht, streng vertraulich. Mitarbeiter wird solche Geheimnisse nicht nutzen oder gegenüber Dritten ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht offenlegen, außer wenn dies zur Durchführung seiner Arbeit erforderlich ist. Allerdings ist der Mitarbeiter nicht verpflichtet, solche Informationen als vertraulich zu behandeln, die: in seinem Besitz oder ihm bekannten waren, ohne eine Verpflichtung sie vertraulich zu halten, bevor solche Informationen gegenüber dem Mitarbeiter vom Unternehmen offengelegt wurden; durch eine andere Quelle als der Mitarbeiter und ohne Verschulden des Mitarbeiters öffentlich bekannt sind oder werden; oder dem Mitarbeiter durch eine andere Quelle als das Unternehmen rechtmäßig zugänglich sind oder werden. VERTRAULICHE INFORMATIONEN ANDERER Der Mitarbeiter wird gegenüber dem Unternehmen keine Informationen oder Materialien offenlegen, diese für das Geschäft des Unternehmens benutzen oder dafür zu sorgen, dass das Unternehmen diese benutzt, die ein Geschäftsgeheimnis anderer sind. Die Erfüllung seiner Leistung aus dieser Vereinbarung verletzt keine Vereinbarung, in der die Einhaltung vertraulicher firmeneigener Informationen gefordert ist, die der Mitarbeiter vor seinem Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen erhalten hat. KEINE IN WIDERSPRUCH STEHENDE VERPFLICHTUNGEN Mitarbeiter hat keinen aktuellen oder früheren Vereinbarungen, Beziehungen oder Verpflichtungen, die mit diesem Vertrag oder mit seiner Beziehung in Widerspruch stehen, außer den Folgenden: [BENENNEN; FALLS NICHT ZUTREFFEND, ANGEBEN]. RÜCKGABE VON MaterialIEN Wenn seine Beschäftigung mit dem Unternehmen aus welchem Grund auch immer endet, hat der Mitarbeiter unverzüglich an das Unternehmen alle Originale und Kopien sämtlicher Unterlagen, Dokumente, Programme, Software-Programme, Medien und sonstige Materialien, die irgendwelche der Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens beinhalten, zu übergeben. Der Mitarbeiter hat dem Unternehmen auch alle Geräte, Dateien, Software-Programme und anderes persönliches Eigentum, welches dem Unternehmen gehört, zurückzugeben. VERPFLICHTUNG ZUR VERTRAULICHKEIT BESTEHT NACH BEENDIGUNG DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES FORT Der Mitarbeiter ist sich bewusst, dass seine Verpflichtung, die Vertraulichkeit und Sicherheit der Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens zu erhalten auch nach dem Ende seines Beschäftigungsverhältnisses beim Unternehmen erhalten bleibt und so lange dauert, wie dieses Material ein Geschäftsgeheimnis bleibt. Computer-ProgramME SIND ARBEITEN, WELCHE ANGEMIETET WURDEN Der Mitarbeiter ist sich bewusst, dass als Teil seiner Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter beauftragt werden kann, Computer-Programme, Dokumentationen und andere urheberrechtlich geschützte Arbeiten zu schaffen oder zu deren Schaffung beizutragen. Der Mitarbeiter Arbeitnehmer stimmt zu, dass sämtliche Computer-Programme, Dokumentationen und sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien, bei denen der Mitarbeiter aufgefordert ist, sie im Rahmen seiner Beschäftigung bei dem Unternehmen vorzubereiten oder daran zu arbeiten "Arbeiten; welche angemietet wurden" sind und dass das Unternehmen alle Urheberrechte an diesen Arbeiten besitzt. FALLS UND IN SO WEIT SOLCHES MATERIAL DIE GESETZLICHEN ANFORDERUNGEN ALS ARBEITEN, WELCHE ANGEMIETET WURDEN, NICHT ERFÜLLT, TRITT DER MITARBEITER HIERMIT ALLE SEINE URHEBERRECHTE AN DAS UNTERNEHMEN AB. OFFENLEGUNG VON ENTWICKLUNGEN Während der Mitarbeiter beim Unternehmen beschäftigt ist, hat der Mitarbeiter das Unternehmen unverzüglich über die vollständigen Details zu allen seinen Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, Innovationen und Ideen (zusammenfassend als "Entwicklungen" bezeichnet), ob patentierbar, urheberrechtlich oder anderweitig geschützt oder nicht, zu informieren, die der Mitarbeiter entworfen, vervollständigt oder konstruiert hat (ob gemeinsam oder mit anderen) und die: sich auf das gegenwärtige oder potenzielle Geschäft des Unternehmens oder auf gegenwärtige oder nachweislich zu erwartende Forschung und Entwicklung beziehen; oder aus irgendeiner Arbeit des Mitarbeiters resultieren, bei welcher er Geräte, Anlagen, Materialien, Geschäftsgeheimnisse oder Personal des Unternehmens verwendet hat; oder Aus einer Arbeit resultieren oder durch diese vorgeschlagen sind, die Mitarbeiter für das Unternehmen verrichtet. ABTRETUNG VON ENTWICKLUNGEN Der Mitarbeiter tritt hiermit an das Unternehmen oder an den Beauftragten des Unternehmens seine gesamten Rechte, Titel und Anrechte an allen folgenden Arbeiten, welche der Mitarbeiter, während er beim Unternehmen beschäftigt ist, entwirft oder schafft (ob alleine oder mit anderen), ab: Alle Entwicklungen; Alle Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Markenzeichen und Halbleiterschutzrechte an den Entwicklungen; und Alle Patentanmeldungen und Patente, die für Entwicklungen gewährt wurden, einschließlich derer im Ausland. ABTRETUNG NACH BESCHÄFTIGUNG
Das arbeitsvertrag technischer mitarbeiter es hat 7 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt personalwesen unterlagen.
ARBEITSVERTRAG - TECHNISCHER MITARBEITER Dieser Arbeitsvertrag mit einem fristlos kündbaren Mitarbeiter (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME DES MITARBEITERS] (der "Mitarbeiter"), eine natürliche Person, deren Hauptwohnsitz sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Unter Berücksichtigung der Zusagen und Vereinbarungen, die hierin enthaltenen sind, und der Geldbeträge, die hierunter zu bezahlen sind, beschäftigt das Unternehmen hiermit den Mitarbeiter und der Mitarbeiter stimmt hiermit zu, die Dienstleistungen als ein Mitarbeiter des Unternehmens auf der Grundlage eines Vertrages mit der Möglichkeit der fristlosen Kündigung gemäß den folgenden Bedingungen und Konditionen durchzuführen: GESCHÄFTSGEHEIMNISSE DES UNTERNEHMENS Der Mitarbeiter ist sich bewusst, dass der Mitarbeiter bei der Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben für das Unternehmen, Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens ausgesetzt sein wird. "Geschäftsgeheimnisse" bezeichnen Informationen oder Materialien, die kommerziell für das Unternehmen wertvoll und in der Branche nicht allgemein bekannt sind. Dazu gehören: Sämtliche Versionen der firmeneigenen Systeme (einschließlich Quellcode und Objektcode), Hardware, Firmware und Dokumentation; Technische Informationen über die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, einschließlich Produktdaten und Spezifikationen, Diagramme, Flussdiagramme, Entwürfe, Testergebnisse, Know-how, Verfahren, Erfindungen, Forschungsprojekte und Produktentwicklung; Informationen über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, einschließlich Informationen über die Kosten, Gewinne, Umsatzinformationen, Buchhaltungsinformationen und unveröffentlichte finanzielle Informationen, Business-Pläne, Märkte und Marketing-Methoden, Kundenlisten und Verbraucherinformationen, Einkaufstechniken, Listen und Informationen über Zulieferer und Werbestrategien; Informationen über die Mitarbeiter des Unternehmens, einschließlich ihrer Gehälter, Stärken, Schwächen und Fähigkeiten; Informationen, die von den Kunden, Zulieferern, Mitarbeitern, Beratern oder Partnerunternehmen des Unternehmens zur Analyse, Bewertung oder Verwendung eingereicht wurden; und Alle anderen Informationen, die in der Regel der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, die bei unsachgemäßer Handhabung oder Offenlegung, das Geschäft des Unternehmens negative beeinflussen könnten. NICHTOFFENLEGUNG VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN Mitarbeiter hält die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens für sich, ob von ihm geschaffen oder entwickelt, oder nicht, streng vertraulich. Mitarbeiter wird solche Geheimnisse nicht nutzen oder gegenüber Dritten ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht offenlegen, außer wenn dies zur Durchführung seiner Arbeit erforderlich ist. Allerdings ist der Mitarbeiter nicht verpflichtet, solche Informationen als vertraulich zu behandeln, die: in seinem Besitz oder ihm bekannten waren, ohne eine Verpflichtung sie vertraulich zu halten, bevor solche Informationen gegenüber dem Mitarbeiter vom Unternehmen offengelegt wurden; durch eine andere Quelle als der Mitarbeiter und ohne Verschulden des Mitarbeiters öffentlich bekannt sind oder werden; oder dem Mitarbeiter durch eine andere Quelle als das Unternehmen rechtmäßig zugänglich sind oder werden. VERTRAULICHE INFORMATIONEN ANDERER Der Mitarbeiter wird gegenüber dem Unternehmen keine Informationen oder Materialien offenlegen, diese für das Geschäft des Unternehmens benutzen oder dafür zu sorgen, dass das Unternehmen diese benutzt, die ein Geschäftsgeheimnis anderer sind. Die Erfüllung seiner Leistung aus dieser Vereinbarung verletzt keine Vereinbarung, in der die Einhaltung vertraulicher firmeneigener Informationen gefordert ist, die der Mitarbeiter vor seinem Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen erhalten hat. KEINE IN WIDERSPRUCH STEHENDE VERPFLICHTUNGEN Mitarbeiter hat keinen aktuellen oder früheren Vereinbarungen, Beziehungen oder Verpflichtungen, die mit diesem Vertrag oder mit seiner Beziehung in Widerspruch stehen, außer den Folgenden: [BENENNEN; FALLS NICHT ZUTREFFEND, ANGEBEN]. RÜCKGABE VON MaterialIEN Wenn seine Beschäftigung mit dem Unternehmen aus welchem Grund auch immer endet, hat der Mitarbeiter unverzüglich an das Unternehmen alle Originale und Kopien sämtlicher Unterlagen, Dokumente, Programme, Software-Programme, Medien und sonstige Materialien, die irgendwelche der Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens beinhalten, zu übergeben. Der Mitarbeiter hat dem Unternehmen auch alle Geräte, Dateien, Software-Programme und anderes persönliches Eigentum, welches dem Unternehmen gehört, zurückzugeben. VERPFLICHTUNG ZUR VERTRAULICHKEIT BESTEHT NACH BEENDIGUNG DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES FORT Der Mitarbeiter ist sich bewusst, dass seine Verpflichtung, die Vertraulichkeit und Sicherheit der Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens zu erhalten auch nach dem Ende seines Beschäftigungsverhältnisses beim Unternehmen erhalten bleibt und so lange dauert, wie dieses Material ein Geschäftsgeheimnis bleibt. Computer-ProgramME SIND ARBEITEN, WELCHE ANGEMIETET WURDEN Der Mitarbeiter ist sich bewusst, dass als Teil seiner Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter beauftragt werden kann, Computer-Programme, Dokumentationen und andere urheberrechtlich geschützte Arbeiten zu schaffen oder zu deren Schaffung beizutragen. Der Mitarbeiter Arbeitnehmer stimmt zu, dass sämtliche Computer-Programme, Dokumentationen und sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien, bei denen der Mitarbeiter aufgefordert ist, sie im Rahmen seiner Beschäftigung bei dem Unternehmen vorzubereiten oder daran zu arbeiten "Arbeiten; welche angemietet wurden" sind und dass das Unternehmen alle Urheberrechte an diesen Arbeiten besitzt. FALLS UND IN SO WEIT SOLCHES MATERIAL DIE GESETZLICHEN ANFORDERUNGEN ALS ARBEITEN, WELCHE ANGEMIETET WURDEN, NICHT ERFÜLLT, TRITT DER MITARBEITER HIERMIT ALLE SEINE URHEBERRECHTE AN DAS UNTERNEHMEN AB. OFFENLEGUNG VON ENTWICKLUNGEN Während der Mitarbeiter beim Unternehmen beschäftigt ist, hat der Mitarbeiter das Unternehmen unverzüglich über die vollständigen Details zu allen seinen Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, Innovationen und Ideen (zusammenfassend als "Entwicklungen" bezeichnet), ob patentierbar, urheberrechtlich oder anderweitig geschützt oder nicht, zu informieren, die der Mitarbeiter entworfen, vervollständigt oder konstruiert hat (ob gemeinsam oder mit anderen) und die: sich auf das gegenwärtige oder potenzielle Geschäft des Unternehmens oder auf gegenwärtige oder nachweislich zu erwartende Forschung und Entwicklung beziehen; oder aus irgendeiner Arbeit des Mitarbeiters resultieren, bei welcher er Geräte, Anlagen, Materialien, Geschäftsgeheimnisse oder Personal des Unternehmens verwendet hat; oder Aus einer Arbeit resultieren oder durch diese vorgeschlagen sind, die Mitarbeiter für das Unternehmen verrichtet. ABTRETUNG VON ENTWICKLUNGEN Der Mitarbeiter tritt hiermit an das Unternehmen oder an den Beauftragten des Unternehmens seine gesamten Rechte, Titel und Anrechte an allen folgenden Arbeiten, welche der Mitarbeiter, während er beim Unternehmen beschäftigt ist, entwirft oder schafft (ob alleine oder mit anderen), ab: Alle Entwicklungen; Alle Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Markenzeichen und Halbleiterschutzrechte an den Entwicklungen; und Alle Patentanmeldungen und Patente, die für Entwicklungen gewährt wurden, einschließlich derer im Ausland. ABTRETUNG NACH BESCHÄFTIGUNG
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