Das allgemeine weitergehende bürgschaft es hat 6 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt finanzen & buchführung unterlagen.
ALLGEMEINE WEITERGEHENDE BÜRGSCHAFT Diese allgemeine weitergehende Bürgschaft (die "Bürgschaft") ist wirksam und tritt in Kraft zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Verkäufer"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES BÜRGEN] (der "Bürge"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Um den Bürgen und alle anderen Mitkäufer oder Teilnehmer, wie in den Vereinbarungen aufgeführt, zu veranlassen, finanzielle Entgegenkommen an den unten angegebenen Verkäufer oder im Einklang mit gegenwärtigen oder zukünftigen Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer (im Folgenden zusammenfassend als die "Vereinbarungen" bezeichnet), und in Anbetracht derselben, sowie unter Berücksichtigung aller Darlehen, Vorschüsse oder finanziellen Zugeständnisse, die von dem Käufer zugunsten des Kontos des Käufers überlassen wurden, sei es im Rahmen der Vereinbarungen oder anderweitig, zu verlängern und/oder fortzusetzen, garantiert/garantieren, verspricht/versprechen und verpflichtet/verpflichten der/die unterzeichnenden Vorstandsmitglied(er), berechtigte(n) Agent(en) oder Drittperson(en), die als Bürge auftritt/auftreten (nachstehend sowohl gemeinsam als auch einzeln als Bürge bezeichnet), und gesamtschuldnerisch haften, Folgendes: BÜRGSCHAFT FÜR VERBINDLICHKEITEN Der Bürge garantiert bedingungslos, vorbehaltlos und unwiderruflich und verspricht, dem Käufer auf Nachfrage oder Forderung in der rechtmäßigen Währung von [LAND], sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten des Verkäufers an den Käufer und die Bezahlung aller Beträge an den Käufer, die gegenwärtig fällig sind und der Käufer dem Verkäufer schuldet, ob im Rahmen der Vereinbarungen oder anderweitig, zu bezahlen. Die Begriffe Verschuldung und Verbindlichkeiten (im Folgenden zusammenfassend Verpflichtungen genannt), werden hierin in ihrem umfassendsten Sinn verwendet und beinhalten alle Vorauszahlungen, Schulden, Verbindlichkeiten und Haftungen des Verkäufers, die jetzt oder später vorhanden sind, entstehen oder geschaffen werden, ob freiwillig oder unfreiwillig, sowie (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Verschuldung durch den Verkäufer an Dritte, die dem Käufer ein Sicherungsrecht auf die Konten, Sicherungsscheine und die allgemeinen, immateriellen Vermögenswerte besagter dritter Partei gibt, und des Weiteren einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Anwaltskosten, Auslagen, Kosten, Prämien, Gebühren und Zinsen, die der Verkäufer dem Käufer schuldet, ob im Rahmen der Vereinbarungen oder anderweitig), ob fällig oder nicht fällig, vorbehaltlos oder bedingt, liquidiert oder nicht liquidiert, bestimmt oder unbestimmt, gleichgültig ob Verkäufer alleine oder gemeinsam mit anderen haftet, gleichgültig, ob die Entlastung einer solchen Verschuldung jetzt oder künftig durch Verjährung eintritt oder ob eine solche Verschuldung jetzt oder künftig auf andere Weise nicht mehr einklagbar ist, und umfasst die sofortige, vollständige und getreue Ableistung, Einhaltung und Erfüllung aller Bedingungen, Konditionen, Vereinbarungen, Erklärungen, eingetretenen Bürgschaften und Bestimmungen durch den Verkäufer im Rahmen dieser Vereinbarung. WEITERGEHENDE BÜRGSCHAFT Diese allgemeine, weitergehende Bürgschaft (die "Bürgschaft") ist eine weitergehende Bürgschaft, die rechtswirksam bleibt, bis diese Bürgschaft ausdrücklich gekündigt wurde, und bezieht sich auf alle Verbindlichkeiten, einschließlich derjenigen, die durch nachfolgende Transaktionen entstehen, die entweder die Verbindlichkeiten von Zeit zu Zeit fortsetzen oder sie erneuern, nachdem sie erfüllt wurden. Eine solche Kündigung wird erst nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer wirksam und gilt nur für Transaktionen, die ihre Anfänge vor diesem Datum hatten. Keine Kündigung wird rechtswirksam, bevor der Käufer sich nicht mehr verpflichtet, Anleihen oder Vorauszahlungen durchzuführen oder dem Verkäufer einen Kredit zu gewähren. In Ermangelung einer Kündigung dieser Bürgschaft stimmt der Bürge zu, dass ihn nichts von seinen Verbindlichkeiten, die hierunter geschaffen wurden, befreit, außer der vollständigen Bezahlung und Erfüllung der Verbindlichkeiten mit Zinsen. RECHTE SIND UNABHÄNGIG Der Bürge stimmt zu, dass er unmittelbar und primär gegenüber dem Käufer haftbar ist, dass die Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag unabhängig von den Verbindlichkeiten des Verkäufers sind und dass (ein) getrennte(s) rechtliche(s) Verfahren gegen den Bürgen eingeleitet werden kann, gleichgültig, ob solche rechtlichen Verfahren gegen den Verkäufer allein oder gesamtschuldhaftend eingeleitet werden, oder nicht. Der Bürge stimmt zu, dass alle Entlastungen, die dem Verkäufer oder einem anderen Bürgen oder Indossanten vom Käufer zugestanden werden können, ihn nicht von dieser Bürgschaft befreit. VERZUG Im Falle, dass Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Konkurs oder ein ähnliches Verfahren durch oder gegen den Bürgen und/oder den Verkäufer in Gang gesetzt wird, oder im Falle, dass entweder der Bürge oder der Verkäufer insolvent wird, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger oder der Versuch unternommen wird, eine Zusammensetzung mit den Gläubigern zu beeinflussen, oder wenn irgendein Verzug im Rahmen dieser Vereinbarung (ob erklärt oder nicht) vorliegt, werden mit Entscheidung des Käufers, ohne vorherige Mitteilung oder Forderung, alle Verbindlichkeiten des Bürgen, die hierunter geschaffen wurden, fällig, zahlbar und gegen den Bürgen vollstreckbar, gleichgültig, ob die Verbindlichkeiten dann fällig und zahlbar sind, oder nicht. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Der Bürge verpflichtet sich, den Käufer von der Haftung auszuschließen und von allen Verbindlichkeiten, Forderungen und Ansprüchen, von wem auch immer gestellt, zu entlasten, und für alle Verluste, die in irgendeiner Weise aufgetreten sind oder die er erlitten hat, oder durch den Käufer als Folge von oder in irgendeiner Weise durch oder infolge der Transaktionen mit dem Verkäufer entstanden sind, ob im Rahmen der Vereinbarungen, oder anderweitig, bezahlt wurden, zu entschädigen und ist auch damit einverstanden, dass diese Bürgschaft nicht durch eine Modifikation, Ergänzung, Erweiterung oder Änderung irgendwelcher Verträge oder Vereinbarungen, die der Käufer und der Verkäufer hierunter abschließen, noch durch irgendwelche Modifikationen, Entlastungen oder sonstige Abänderungen einer der Verbindlichkeiten, für die hierunter gebürgt wird, oder durch irgendwelche Sicherheiten, Vereinbarungen oder Absprachen, mit dem Verkäufer oder mit sonst jemandem, beeinträchtigt wird. ÜBEREINSTIMMUNG ZU ÄNDERUNGEN Der Bürge ermächtigt hiermit den Käufer, ohne vorherige Mitteilung oder Forderung und ohne Beeinträchtigung seiner Haftung hierunter, von Zeit zu Zeit: Den Zeitpunkt der Verpflichtungen oder einen Teil derselben, zu erneuern, zu beeinträchtigen, zu verlängern oder anderweitig zu ändern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die Verminderung oder Erhöhung der damit verbundenen Gebühren; Sicherheiten für die Bezahlung der Verbindlichkeiten, für die hierunter gebürgt wird, in Besitz zu nehmen und zu halten und den Austausch, die Durchsetzung, den Verzicht und die Entlastung einer solchen Sicherheit durchzuführen; Eine solche Sicherheit anzuwenden und den Auftrag oder die Art und Weise des Verkaufs derselben zu leiten, wie dies nach Ermessen des Käufers bestimmt werden kann; Einen oder mehrere Indosssanten oder Bürgen zu entbinden oder zu ersetzen; und Diese Bürgschaft ohne vorherige Mitteilung vollständig oder teilweise und die Rechte des Käufers hierunter jederzeit an irgendjemanden abzutreten.
Das allgemeine weitergehende bürgschaft es hat 6 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt finanzen & buchführung unterlagen.
ALLGEMEINE WEITERGEHENDE BÜRGSCHAFT Diese allgemeine weitergehende Bürgschaft (die "Bürgschaft") ist wirksam und tritt in Kraft zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Verkäufer"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES BÜRGEN] (der "Bürge"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Um den Bürgen und alle anderen Mitkäufer oder Teilnehmer, wie in den Vereinbarungen aufgeführt, zu veranlassen, finanzielle Entgegenkommen an den unten angegebenen Verkäufer oder im Einklang mit gegenwärtigen oder zukünftigen Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer (im Folgenden zusammenfassend als die "Vereinbarungen" bezeichnet), und in Anbetracht derselben, sowie unter Berücksichtigung aller Darlehen, Vorschüsse oder finanziellen Zugeständnisse, die von dem Käufer zugunsten des Kontos des Käufers überlassen wurden, sei es im Rahmen der Vereinbarungen oder anderweitig, zu verlängern und/oder fortzusetzen, garantiert/garantieren, verspricht/versprechen und verpflichtet/verpflichten der/die unterzeichnenden Vorstandsmitglied(er), berechtigte(n) Agent(en) oder Drittperson(en), die als Bürge auftritt/auftreten (nachstehend sowohl gemeinsam als auch einzeln als Bürge bezeichnet), und gesamtschuldnerisch haften, Folgendes: BÜRGSCHAFT FÜR VERBINDLICHKEITEN Der Bürge garantiert bedingungslos, vorbehaltlos und unwiderruflich und verspricht, dem Käufer auf Nachfrage oder Forderung in der rechtmäßigen Währung von [LAND], sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten des Verkäufers an den Käufer und die Bezahlung aller Beträge an den Käufer, die gegenwärtig fällig sind und der Käufer dem Verkäufer schuldet, ob im Rahmen der Vereinbarungen oder anderweitig, zu bezahlen. Die Begriffe Verschuldung und Verbindlichkeiten (im Folgenden zusammenfassend Verpflichtungen genannt), werden hierin in ihrem umfassendsten Sinn verwendet und beinhalten alle Vorauszahlungen, Schulden, Verbindlichkeiten und Haftungen des Verkäufers, die jetzt oder später vorhanden sind, entstehen oder geschaffen werden, ob freiwillig oder unfreiwillig, sowie (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Verschuldung durch den Verkäufer an Dritte, die dem Käufer ein Sicherungsrecht auf die Konten, Sicherungsscheine und die allgemeinen, immateriellen Vermögenswerte besagter dritter Partei gibt, und des Weiteren einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Anwaltskosten, Auslagen, Kosten, Prämien, Gebühren und Zinsen, die der Verkäufer dem Käufer schuldet, ob im Rahmen der Vereinbarungen oder anderweitig), ob fällig oder nicht fällig, vorbehaltlos oder bedingt, liquidiert oder nicht liquidiert, bestimmt oder unbestimmt, gleichgültig ob Verkäufer alleine oder gemeinsam mit anderen haftet, gleichgültig, ob die Entlastung einer solchen Verschuldung jetzt oder künftig durch Verjährung eintritt oder ob eine solche Verschuldung jetzt oder künftig auf andere Weise nicht mehr einklagbar ist, und umfasst die sofortige, vollständige und getreue Ableistung, Einhaltung und Erfüllung aller Bedingungen, Konditionen, Vereinbarungen, Erklärungen, eingetretenen Bürgschaften und Bestimmungen durch den Verkäufer im Rahmen dieser Vereinbarung. WEITERGEHENDE BÜRGSCHAFT Diese allgemeine, weitergehende Bürgschaft (die "Bürgschaft") ist eine weitergehende Bürgschaft, die rechtswirksam bleibt, bis diese Bürgschaft ausdrücklich gekündigt wurde, und bezieht sich auf alle Verbindlichkeiten, einschließlich derjenigen, die durch nachfolgende Transaktionen entstehen, die entweder die Verbindlichkeiten von Zeit zu Zeit fortsetzen oder sie erneuern, nachdem sie erfüllt wurden. Eine solche Kündigung wird erst nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer wirksam und gilt nur für Transaktionen, die ihre Anfänge vor diesem Datum hatten. Keine Kündigung wird rechtswirksam, bevor der Käufer sich nicht mehr verpflichtet, Anleihen oder Vorauszahlungen durchzuführen oder dem Verkäufer einen Kredit zu gewähren. In Ermangelung einer Kündigung dieser Bürgschaft stimmt der Bürge zu, dass ihn nichts von seinen Verbindlichkeiten, die hierunter geschaffen wurden, befreit, außer der vollständigen Bezahlung und Erfüllung der Verbindlichkeiten mit Zinsen. RECHTE SIND UNABHÄNGIG Der Bürge stimmt zu, dass er unmittelbar und primär gegenüber dem Käufer haftbar ist, dass die Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag unabhängig von den Verbindlichkeiten des Verkäufers sind und dass (ein) getrennte(s) rechtliche(s) Verfahren gegen den Bürgen eingeleitet werden kann, gleichgültig, ob solche rechtlichen Verfahren gegen den Verkäufer allein oder gesamtschuldhaftend eingeleitet werden, oder nicht. Der Bürge stimmt zu, dass alle Entlastungen, die dem Verkäufer oder einem anderen Bürgen oder Indossanten vom Käufer zugestanden werden können, ihn nicht von dieser Bürgschaft befreit. VERZUG Im Falle, dass Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Konkurs oder ein ähnliches Verfahren durch oder gegen den Bürgen und/oder den Verkäufer in Gang gesetzt wird, oder im Falle, dass entweder der Bürge oder der Verkäufer insolvent wird, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger oder der Versuch unternommen wird, eine Zusammensetzung mit den Gläubigern zu beeinflussen, oder wenn irgendein Verzug im Rahmen dieser Vereinbarung (ob erklärt oder nicht) vorliegt, werden mit Entscheidung des Käufers, ohne vorherige Mitteilung oder Forderung, alle Verbindlichkeiten des Bürgen, die hierunter geschaffen wurden, fällig, zahlbar und gegen den Bürgen vollstreckbar, gleichgültig, ob die Verbindlichkeiten dann fällig und zahlbar sind, oder nicht. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Der Bürge verpflichtet sich, den Käufer von der Haftung auszuschließen und von allen Verbindlichkeiten, Forderungen und Ansprüchen, von wem auch immer gestellt, zu entlasten, und für alle Verluste, die in irgendeiner Weise aufgetreten sind oder die er erlitten hat, oder durch den Käufer als Folge von oder in irgendeiner Weise durch oder infolge der Transaktionen mit dem Verkäufer entstanden sind, ob im Rahmen der Vereinbarungen, oder anderweitig, bezahlt wurden, zu entschädigen und ist auch damit einverstanden, dass diese Bürgschaft nicht durch eine Modifikation, Ergänzung, Erweiterung oder Änderung irgendwelcher Verträge oder Vereinbarungen, die der Käufer und der Verkäufer hierunter abschließen, noch durch irgendwelche Modifikationen, Entlastungen oder sonstige Abänderungen einer der Verbindlichkeiten, für die hierunter gebürgt wird, oder durch irgendwelche Sicherheiten, Vereinbarungen oder Absprachen, mit dem Verkäufer oder mit sonst jemandem, beeinträchtigt wird. ÜBEREINSTIMMUNG ZU ÄNDERUNGEN Der Bürge ermächtigt hiermit den Käufer, ohne vorherige Mitteilung oder Forderung und ohne Beeinträchtigung seiner Haftung hierunter, von Zeit zu Zeit: Den Zeitpunkt der Verpflichtungen oder einen Teil derselben, zu erneuern, zu beeinträchtigen, zu verlängern oder anderweitig zu ändern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die Verminderung oder Erhöhung der damit verbundenen Gebühren; Sicherheiten für die Bezahlung der Verbindlichkeiten, für die hierunter gebürgt wird, in Besitz zu nehmen und zu halten und den Austausch, die Durchsetzung, den Verzicht und die Entlastung einer solchen Sicherheit durchzuführen; Eine solche Sicherheit anzuwenden und den Auftrag oder die Art und Weise des Verkaufs derselben zu leiten, wie dies nach Ermessen des Käufers bestimmt werden kann; Einen oder mehrere Indosssanten oder Bürgen zu entbinden oder zu ersetzen; und Diese Bürgschaft ohne vorherige Mitteilung vollständig oder teilweise und die Rechte des Käufers hierunter jederzeit an irgendjemanden abzutreten.
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