Allgemeine Verordnung

Business-in-a-Box's Allgemeine Verordnung

Dokumentinhalt

Das allgemeine verordnung es hat 19 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.

Beispiel für unser Dokument allgemeine verordnung:

ALLGEMEINE VERORDNUNG VON [NAME IHRES UNTERNEHMENS] INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Siegel und standorte 4 1.1. Firmensiegel 4 1.2. Registrierter Standort 4 1.3. Andere Standorte 4 2. MITGLIEDSCHAFT 4 2.1. Definition einer Person 4 2.2. Mitgliedschaft 4 2.3. Bedingung der Mitgliedschaft 5 2.4. Beantragung einer Mitgliedschaft 5 2.5. Mitgliedschaftsgebühren 5 2.6. Registrierung von Systemmitgliedern 5 2.7. Ausstieg 5 2.8. Entlassung 6 2.9. Regionale Vereinigungen 6 3. versammlungen 6 3.1. Fiskaljahr und Zeit der Jahreshauptversammlung 6 3.2. Jahreshauptversammlung 6 3.3. Prüfungsbericht 6 3.4. Generalversammlungen und Sondergeneralversammlungen 6 3.5. Regionale Versammlungen 6 3.6. Stimmenzuteilung für jedes stimmberechtigte Mitglied 6 3.7. Stimmenmehrmeit um Fragestellung zu bestimmen 6 3.8. Mitteilung der Beschlussfähigkeit der Versammlung 6 3.9. Fehler oder Auslassung 6 3.10. Regeln 6 4. vorstand 6 4.1. Bereich 6 4.1.1. Direktoren - Systemmitglieder 6 4.1.2. Direktoren - Servicemitglieder 6 4.1.3. Direktoren - Handelsmitglieder 6 4.1.4. Bestimmte ex-officio Direktoren 6 4.1.5. Direktoren - Regionen 6 4.1.6. Regionen 6 4.2. Direktoren - Qualifikation 6 4.3. Direktoren - Wiederwahl 6 4.4. Vorsitzender ex-officio Direktor 6 4.5. Zurücklegung des Amtes 6 4.6. Direktorenversammlungen 6 4.7. Gehalt 6 4.8. Amtsniederlegung 6 4.9. Befugnisse - Allgemein 6 4.10. Repräsentanten, Angestellte 6 4.11. Gehalt - Repräsentanten, Angestellte 6 4.12. Delegierung 6 4.13. Kreditaufnahme 6 4.14. Delegierung Kreditaufnahme 6 4.15. Keine Einschränkung - Kreditaufnahme 6 4.16. Komitees 6 5. EXekutivkomitee 6 5.1. Exekutivkomitee 6 5.2. Befugnisse 6 5.3. Versammlungen 6 5.4. Beschlussfähigkeit 6 6. Vorstandsmitglieder 6 6.1. Vorstandsmitglieder 6 6.2. Vorsitzender 6 6.3. Präsident 6 6.4. Geschäftsführer 6 6.5. Finanzdirektor 6 6.6. Letzter Vorsitzender 6 6.7. Abwesenheit des Vorsitzenden 6 6.8. Direktoren, die Ämter bekleiden können 6 6.9. Entlassung 6 6.10. Gehalt 6 7. Abfindungen für direktoren, vorstandsmitglieder und andere 6 7.1. Abfindung 6 8. nominierungskomitee 6 8.1. Nominierungskomitee 6 8.2. Aufgaben 6 9. unterzeichnung und beglaubigung von dokumenten 6 9.1. Unterzeichnung 6 10. Regeln und Vorschriften 6 10.1. Regeln 6 10.2. Erstellung 6 11. änderung der verordnung 6 11.1. Änderung 6 11.2. Vorhergehende Verordnungen 6 ALLGEMEINE VERORDNUNG VON [NAME IHRES UNTERNEHMENS] Diese allgemeine Verordnung ist wirksam zum [DATUM], SIEGEL UND STANDORTE Firmensiegel Das Firmensiegel enthält den Namen von [NAME IHRES UNTERNEHMENS], welches hierin als "Gesellschaft" bezeichnet wird. Registrierter Standort Der Hauptsitz der Gesellschaft befindet sich in der Stadt [NAME DER STADT] im Bundesland [BUNDESLAND/STAAT] oder an einem anderen Ort in [BUNDESLAND/STAAT], welcher von Zeit zu Zeit durch eine Verordnung der Gesellschaft, laut geltender Bedingungen des Gesetzes zur Regelung von Kapitalgesellschaften von [STAAT] (das „Gesetz"), bestimmt werden kann. Andere Standorte Die Gesellschaft kann andere Büros und Geschäftsstellen an anderen Orten innerhalb von [BUNDESLAND/STAAT] eröffnen, welche der Vorstand der Gesellschaft (der "Vorstand") bestimmen kann. MITGLIEDSCHAFT Definition einer Person Zum Zweck dieser Verordnung inkludiert der Begriff "Person" eine Gesellschaft, eine Tochtergesellschaft oder Abteilung dieser, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Einheit. Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft ist limitiert auf Personen, die direkt oder indirekt mit der Kabel-TV Branche in Verbindung stehen, oder für diese Branche Waren, Ausrüstung oder Services liefern, und beinhaltet die folgenden Klassen Stimmberechtigte Mitglieder (die "stimmberechtigten Mitglieder"): Systemmitglieder (die "Systemmitglieder") sind Personen, die ein lizenziertes Kabelfernsehsystem betreiben; Servicemitglieder (die "Servicemitglieder"), sind Personen, die mit dem Betrieb von lizenzierten kostenpflichtigen, Pay-per-View und/oder speziellen Services in Verbindung stehen. Stimmberechtigte Mitglieder haben das Recht, über alle Versammlungen von Mitgliedern, wie in dieser Verordnung vorgesehen, informiert zu werden, an diesen teilzunehmen und dort abzustimmen. Nicht stimmberechtigte Mitglieder (die "nicht stimmberechtigten Mitglieder"): Handelsmitglieder (die "Handelsmitglieder"), sind Personen, die mit der Lieferung von Waren, Ausrüstung, nicht lizenzierten Kabelservices und anderen lizenzierten Kabelprogramm-Verbreitungsservices an Systemmitglieder in Verbindung stehen; und Außerordentliche Mitglieder (die "außerordentlichen Mitglieder") sind Personen, die die Kriterien einer Mitgliedschaft in der Gesellschaft laut oben stehendem Artikel [NUMMER] erfüllen, aber nicht als Systemmitglieder, Servicemitglieder oder Handelsmitglieder in Frage kommen. Gemäß der Bedingungen von Artikel [NUMMER] können nicht stimmberechtigte Mitglieder über alle Versammlungen von Mitgliedern informiert werden und an diesen teilnehmen, vorausgesetzt, dass sie dort nicht das Recht haben abzustimmen. Bedingung der Mitgliedschaft Eine Bedingung der Mitgliedschaft in einer der [PROZENTSATZ %] Klassen ist, dass diese Mitgliedschaft weder zur Zeit der Beantragung als zu jedem anderen Zeitpunkt, laut Meinung des Vorstands, die besten Interessen der Gesellschaft oder einer Mehrheit ihrer Mitglieder beeinträchtigt. Beantragung einer Mitgliedschaft Die Beantragung einer Mitgliedschaft bedarf der Schriftform und muss in jener Form an den Geschäftsführer übermittelt werden, die der Vorstand von Zeit zu Zeit vorschreibt. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch einen Mehrheitsbeschluss der Direktoren (die „Direktoren" oder „Direktor"), die bei einer Versammlung des Vorstandes anwesend sind. Alle Bewerber, deren Anträge genehmigt werden, müssen die Patenturkunden, die zusätzliche Patenturkunden und das [GESETZ IHRES LANDES] der Gesellschaft einhalten. Mitgliedschaftsgebühren Die Mitgliedschaftsgebühren jeder Klasse oder Unterklasse an Mitglieder ist jener Betrag, der von Zeit zu Zeit vom Vorstand festgelegt wird. Registrierung von Systemmitgliedern Jedes Systemmitglied der Gesellschaft, welches [ANZAHL] oder mehr Kabel-TV Systeme betreibt oder einen alleinigen oder maßgeblichen Anteil an [ANZAHL] oder mehr Personen hat, die solche Systeme betreiben, muss, als Bedingung für die Mitgliedschaft in der Gesellschaft, jede dieser Personen als Systemmitglied registrieren. Für die Zwecke dieser Verordnung, kontrolliert ein Systemmitglied eine Person, die ein lizenziertes Kabel-TV System betreibt, oder hat maßgebliche Anteile an dieser Person, von der das Systemmitglied gesetzlicher Eigentümer von über [PROZENTSATZ %] Prozent des folgenden ist: des Aktienkapitals (mit vollen Stimmrechten unter allen Umständen) dieser Person, falls es sich um eine Gesellschaft handelt; oder der Besitzanteile (mit vollen Stimmrechten unter allen Umständen) dieser Person, falls diese keine Gesellschaft ist. Ausstieg Alle Mitglieder können aus der Gesellschaft aussteigen, indem Sie eine schriftliche Kündigung an den Geschäftsführer senden. Diese Mitglieder müssen alle Mitgliedschaftsgebühren, die zum Datum ihres oder seines Ausstiegs fällig sind bezahlen. Entlassung Alle Mitglieder können durch einen Beschluss des Vorstands zum Ausstieg gezwungen werden. Vor der Durchführung eines solchen Beschlusses, hat das betroffene Mitglied das Recht, vor dem Vorstand zu erscheinen und dort angehört zu werden. Regionale Vereinigungen Die Systemmitglieder der Gesellschaft können von Zeit zu Zeit eine zusätzliche Vereinigung regionaler oder provinzieller Natur bilden

Laden Sie hier alle 1.300+ Vorlagen auf einmal herunter

Von Anwälten & Experten erstellt
Professionelles Layout
Einfach zu verwendende Lückentext-Vorlagen
Anpassbare Beispiele für Geschäftsdokumente
Kompatibel mit Microsoft Office
PDF an .doc dateien
Reviewed on
capterra
48 reviews
22 Years Proven track record
190 Countries Worldwide presence
50 Million Downloads since 2002
10,000+ Used by law firms
Bruno Goulet
Authorized by Bruno Goulet
CEO & Editor-in-Chief

Dokumentinhalt

Das allgemeine verordnung es hat 19 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.

Beispiel für unser Dokument allgemeine verordnung:

ALLGEMEINE VERORDNUNG VON [NAME IHRES UNTERNEHMENS] INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Siegel und standorte 4 1.1. Firmensiegel 4 1.2. Registrierter Standort 4 1.3. Andere Standorte 4 2. MITGLIEDSCHAFT 4 2.1. Definition einer Person 4 2.2. Mitgliedschaft 4 2.3. Bedingung der Mitgliedschaft 5 2.4. Beantragung einer Mitgliedschaft 5 2.5. Mitgliedschaftsgebühren 5 2.6. Registrierung von Systemmitgliedern 5 2.7. Ausstieg 5 2.8. Entlassung 6 2.9. Regionale Vereinigungen 6 3. versammlungen 6 3.1. Fiskaljahr und Zeit der Jahreshauptversammlung 6 3.2. Jahreshauptversammlung 6 3.3. Prüfungsbericht 6 3.4. Generalversammlungen und Sondergeneralversammlungen 6 3.5. Regionale Versammlungen 6 3.6. Stimmenzuteilung für jedes stimmberechtigte Mitglied 6 3.7. Stimmenmehrmeit um Fragestellung zu bestimmen 6 3.8. Mitteilung der Beschlussfähigkeit der Versammlung 6 3.9. Fehler oder Auslassung 6 3.10. Regeln 6 4. vorstand 6 4.1. Bereich 6 4.1.1. Direktoren - Systemmitglieder 6 4.1.2. Direktoren - Servicemitglieder 6 4.1.3. Direktoren - Handelsmitglieder 6 4.1.4. Bestimmte ex-officio Direktoren 6 4.1.5. Direktoren - Regionen 6 4.1.6. Regionen 6 4.2. Direktoren - Qualifikation 6 4.3. Direktoren - Wiederwahl 6 4.4. Vorsitzender ex-officio Direktor 6 4.5. Zurücklegung des Amtes 6 4.6. Direktorenversammlungen 6 4.7. Gehalt 6 4.8. Amtsniederlegung 6 4.9. Befugnisse - Allgemein 6 4.10. Repräsentanten, Angestellte 6 4.11. Gehalt - Repräsentanten, Angestellte 6 4.12. Delegierung 6 4.13. Kreditaufnahme 6 4.14. Delegierung Kreditaufnahme 6 4.15. Keine Einschränkung - Kreditaufnahme 6 4.16. Komitees 6 5. EXekutivkomitee 6 5.1. Exekutivkomitee 6 5.2. Befugnisse 6 5.3. Versammlungen 6 5.4. Beschlussfähigkeit 6 6. Vorstandsmitglieder 6 6.1. Vorstandsmitglieder 6 6.2. Vorsitzender 6 6.3. Präsident 6 6.4. Geschäftsführer 6 6.5. Finanzdirektor 6 6.6. Letzter Vorsitzender 6 6.7. Abwesenheit des Vorsitzenden 6 6.8. Direktoren, die Ämter bekleiden können 6 6.9. Entlassung 6 6.10. Gehalt 6 7. Abfindungen für direktoren, vorstandsmitglieder und andere 6 7.1. Abfindung 6 8. nominierungskomitee 6 8.1. Nominierungskomitee 6 8.2. Aufgaben 6 9. unterzeichnung und beglaubigung von dokumenten 6 9.1. Unterzeichnung 6 10. Regeln und Vorschriften 6 10.1. Regeln 6 10.2. Erstellung 6 11. änderung der verordnung 6 11.1. Änderung 6 11.2. Vorhergehende Verordnungen 6 ALLGEMEINE VERORDNUNG VON [NAME IHRES UNTERNEHMENS] Diese allgemeine Verordnung ist wirksam zum [DATUM], SIEGEL UND STANDORTE Firmensiegel Das Firmensiegel enthält den Namen von [NAME IHRES UNTERNEHMENS], welches hierin als "Gesellschaft" bezeichnet wird. Registrierter Standort Der Hauptsitz der Gesellschaft befindet sich in der Stadt [NAME DER STADT] im Bundesland [BUNDESLAND/STAAT] oder an einem anderen Ort in [BUNDESLAND/STAAT], welcher von Zeit zu Zeit durch eine Verordnung der Gesellschaft, laut geltender Bedingungen des Gesetzes zur Regelung von Kapitalgesellschaften von [STAAT] (das „Gesetz"), bestimmt werden kann. Andere Standorte Die Gesellschaft kann andere Büros und Geschäftsstellen an anderen Orten innerhalb von [BUNDESLAND/STAAT] eröffnen, welche der Vorstand der Gesellschaft (der "Vorstand") bestimmen kann. MITGLIEDSCHAFT Definition einer Person Zum Zweck dieser Verordnung inkludiert der Begriff "Person" eine Gesellschaft, eine Tochtergesellschaft oder Abteilung dieser, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Einheit. Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft ist limitiert auf Personen, die direkt oder indirekt mit der Kabel-TV Branche in Verbindung stehen, oder für diese Branche Waren, Ausrüstung oder Services liefern, und beinhaltet die folgenden Klassen Stimmberechtigte Mitglieder (die "stimmberechtigten Mitglieder"): Systemmitglieder (die "Systemmitglieder") sind Personen, die ein lizenziertes Kabelfernsehsystem betreiben; Servicemitglieder (die "Servicemitglieder"), sind Personen, die mit dem Betrieb von lizenzierten kostenpflichtigen, Pay-per-View und/oder speziellen Services in Verbindung stehen. Stimmberechtigte Mitglieder haben das Recht, über alle Versammlungen von Mitgliedern, wie in dieser Verordnung vorgesehen, informiert zu werden, an diesen teilzunehmen und dort abzustimmen. Nicht stimmberechtigte Mitglieder (die "nicht stimmberechtigten Mitglieder"): Handelsmitglieder (die "Handelsmitglieder"), sind Personen, die mit der Lieferung von Waren, Ausrüstung, nicht lizenzierten Kabelservices und anderen lizenzierten Kabelprogramm-Verbreitungsservices an Systemmitglieder in Verbindung stehen; und Außerordentliche Mitglieder (die "außerordentlichen Mitglieder") sind Personen, die die Kriterien einer Mitgliedschaft in der Gesellschaft laut oben stehendem Artikel [NUMMER] erfüllen, aber nicht als Systemmitglieder, Servicemitglieder oder Handelsmitglieder in Frage kommen. Gemäß der Bedingungen von Artikel [NUMMER] können nicht stimmberechtigte Mitglieder über alle Versammlungen von Mitgliedern informiert werden und an diesen teilnehmen, vorausgesetzt, dass sie dort nicht das Recht haben abzustimmen. Bedingung der Mitgliedschaft Eine Bedingung der Mitgliedschaft in einer der [PROZENTSATZ %] Klassen ist, dass diese Mitgliedschaft weder zur Zeit der Beantragung als zu jedem anderen Zeitpunkt, laut Meinung des Vorstands, die besten Interessen der Gesellschaft oder einer Mehrheit ihrer Mitglieder beeinträchtigt. Beantragung einer Mitgliedschaft Die Beantragung einer Mitgliedschaft bedarf der Schriftform und muss in jener Form an den Geschäftsführer übermittelt werden, die der Vorstand von Zeit zu Zeit vorschreibt. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch einen Mehrheitsbeschluss der Direktoren (die „Direktoren" oder „Direktor"), die bei einer Versammlung des Vorstandes anwesend sind. Alle Bewerber, deren Anträge genehmigt werden, müssen die Patenturkunden, die zusätzliche Patenturkunden und das [GESETZ IHRES LANDES] der Gesellschaft einhalten. Mitgliedschaftsgebühren Die Mitgliedschaftsgebühren jeder Klasse oder Unterklasse an Mitglieder ist jener Betrag, der von Zeit zu Zeit vom Vorstand festgelegt wird. Registrierung von Systemmitgliedern Jedes Systemmitglied der Gesellschaft, welches [ANZAHL] oder mehr Kabel-TV Systeme betreibt oder einen alleinigen oder maßgeblichen Anteil an [ANZAHL] oder mehr Personen hat, die solche Systeme betreiben, muss, als Bedingung für die Mitgliedschaft in der Gesellschaft, jede dieser Personen als Systemmitglied registrieren. Für die Zwecke dieser Verordnung, kontrolliert ein Systemmitglied eine Person, die ein lizenziertes Kabel-TV System betreibt, oder hat maßgebliche Anteile an dieser Person, von der das Systemmitglied gesetzlicher Eigentümer von über [PROZENTSATZ %] Prozent des folgenden ist: des Aktienkapitals (mit vollen Stimmrechten unter allen Umständen) dieser Person, falls es sich um eine Gesellschaft handelt; oder der Besitzanteile (mit vollen Stimmrechten unter allen Umständen) dieser Person, falls diese keine Gesellschaft ist. Ausstieg Alle Mitglieder können aus der Gesellschaft aussteigen, indem Sie eine schriftliche Kündigung an den Geschäftsführer senden. Diese Mitglieder müssen alle Mitgliedschaftsgebühren, die zum Datum ihres oder seines Ausstiegs fällig sind bezahlen. Entlassung Alle Mitglieder können durch einen Beschluss des Vorstands zum Ausstieg gezwungen werden. Vor der Durchführung eines solchen Beschlusses, hat das betroffene Mitglied das Recht, vor dem Vorstand zu erscheinen und dort angehört zu werden. Regionale Vereinigungen Die Systemmitglieder der Gesellschaft können von Zeit zu Zeit eine zusätzliche Vereinigung regionaler oder provinzieller Natur bilden

Easily Create Any Business Document You Need in Minutes.

Step 2 Image
1
Wählen Sie eine Vorlage

Access over 2000 business and legal templates for any business task, project or initiative.

Step 2 Image
2
Herunterladen & bearbeiten

Access over 2000 business and legal templates for any business task, project or initiative.

Step 2 Image
3
Save, Share, Export, or Sign

Access over 2000 business and legal templates for any business task, project or initiative.

Vorlagen und Tools für alle Aspekte Ihres Unternehmens.

Save Time, Save Money, & Consistently Create Top Quality Documents.

"Fantastischer Wert! Ich kann nicht mehr darauf verzichten. Es ist Gold wert und hat sich schon vielfach bezahlt gemacht."
Robert Whalley
Managing Director, Mall Farm Proprietary Limited
"Ich benutze Business in a Box seit 4 Jahren. Es ist die beste Quelle für Vorlagen, die ich je gesehen habe. Ich kann es jedem nur empfehlen."
Dr Michael John Freestone
Business Owner
"Es war so oft ein Lebensretter, dass ich es gar nicht mehr zählen kann. Business in a Box hat mir so viel Zeit gespart und wie Sie wissen, Zeit ist Geld."
David G. Moore Jr.
Owner, Upstate Web
Laden Sie Ihr Allgemeine Verordnung
herunter und
Erreichen Sie Ihre Geschäftsziele schneller.
Business in a Box-Vorlagen werden von über 250.000 Unternehmen in den USA, Kanada, Großbritannien, Australien, Südafrika und 190 Ländern weltweit verwendet.