Allgemeine Vereinbarung zur Entwicklung

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Das allgemeine vereinbarung zur entwicklung es hat 14 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.

Beispiel für unser Dokument allgemeine vereinbarung zur entwicklung:

VEREINBARUNG ZUR ENTWICKLUNG Diese Vereinbarung zur Entwicklung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Kunde"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [DER DIENSTLEISTER] (der "Entwickler"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL: 1. Der Kunde ist im Geschäft des [ANGEBEN] und hat dem Entwickler die Anfrage nach einem Vorschlag vorgelegt, welcher hierzu als Anhang "A" beigefügt ist und die Anforderungen des Kunden für einen computerunterstütztes Businesssystem enthält, welches den Bedürfnisse [BESCHREIBEN, Z. B. BESTANDSFÜHRUNG, BUCHHALTUNG UND VERWALTUNG] des Kunden gerecht wird. 2. Als Antwort auf Anfrage nach einem Vorschlag hat der Entwickler den Vorschlag, welcher hierzu als Anhang "B" beigefügt ist, ausgearbeitet und vorgelegt und der Kunde hat diesen angenommen. 3. Der Kunde benötigt nun eine Reihe von funktionalen Spezifikationen, welche die Anfrage nach einem Vorschlag und den Vorschlag selbst konsolidiert und erweitert, wie auch eine detaillierte Beschreibung der vorgeschlagenen [ANGEBEN], welche die Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung von [ANGEBEN] bildet. 4. Der Entwickler hat erklärt, dass er die Kapazität und die professionelle Fähigkeit besitzt, solche funktionalen Spezifikationen herzustellen und auf der Grundlage dieser Erklärung möchte der Kunde die Dienstleistungen kaufen und der Entwickler möchte diese zu den hierin festgelegtene Bedingungen und Konditionen erbringen. UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der entsprechenden Zusagen, die hierin enthalten sind, stimmen die Parteien wie folgt überein: 1. DEFINITIONEN 1.1 Allgemeines Sofern nicht ausdrücklich hierin anders definiert, haben sämtliche Branchenbegriffe der Datenverarbeitung in dieser Vereinbarung die Bedeutung, die ihnen die [LAND] National Dictionary for Information Processing Systems ([NUMMER] - [JAHR]), herausgegeben von der [NAME DES UNTERNEHMENS], [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Copyright [JAHR] zugeschrieben wird. 1.2 Besonderes (1) Wie in dieser Vereinbarung, ihn allen Anhängen und Änderungen hierzu und in allen Dokumenten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss der hierin beabsichtigten Transaktion stehen, gemäß dieser Vereinbarung ausgestellt und übergeben werden, haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die jeweils folgenden Bedeutungen: (a) "Entwicklungsplan" bezeichnet die Tätigkeiten und Aufgaben, die in Anhang "C" hierzu für die Entwicklung und Lieferung der funktionalen Spezifikationen angegeben sind; (b) "Zeitplan für die Entwicklung" bezeichnet die operativen Termine für den Entwicklungsplan, wie in Anhang "D" hierzu festgesetzt; (c) "Funktionale Spezifikationen" bezeichnet die Spezifikationen, die vom Entwickler in Zusammenarbeit mit dem Kunden hergestellt werden, die auf der Anfrage nach einem Vorschlag und dem Vorschlag basieren und in ihrem Inhalt entsprechen aber nicht unbedingt eine starre Struktur für die Anforderungen sind, die in den funktionalen Spezifikationen und inhaltlichen Anforderungen ausgeführt sind, und die, wenn sie abgeschlossen sind, das computerunterstützte Businesssystem auf geschäftlicher Ebene, weniger auf technischer Ebene beschreiben; (d) "Funktionale Spezifikationen und inhaltliche Anforderungen" bezeichnet den hier beigefügten Anhang "E"; (e) "Zeitplan für Auszahlungen" bezeichnet die Bedingungen und Konditionen der Auszahlung des Preises, die hierzu als Anhang "F" beigefügt sind; und (f) "Preis" bezeichnet die gesamten Gebühren und Auslagen, die vom Kunden an den Entwickler für die funktionalen Spezifikationen zu bezahlen sind, wie im hier beigefügten Anhang "G" ausgeführt. 1.3 Anhänge Folgendes sind die Anhänge, die hier beigefügt und in diese Vereinbarung durch Verweis integriert sind, und als Bestandteil derselben zu betrachten sind: Anhang Nr. Beschreibung des Anhangs A Anfrage nach einem Vorschlag B Vorschlag C Entwicklungsplan D Zeitplan für die Entwicklung E Funktionale Spezifikationen und inhaltliche Anforderungen F Zeitplan für Auszahlungen & Preise 2. VEREINBARUNG Gemäß den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung stimmt der Entwickler zu, die funktionalen Spezifikationen für den Kunden zu entwickeln und zu liefern und der Kunde stimmt zu, diese vom Entwickler anzunehmen. 3. AUSZAHLUNGEN UND PREIS Der Preis ist wie in Anhang "G" ausgeführt und ist vom Kunden an den Entwickler, wie in Anhang "F" dargelegt, zu bezahlen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders vorgesehen, sind alle Gebühren und Auslagen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die vom Entwickler im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden, im Preis inbegriffen. 4. VERANTWORTLICHKEITEN FÜR DIE ENTWICKLUNG 4.1 Entwickler Der Entwickler ist für die Festlegung der Entwicklungsmethoden, für die Zusammenstellung von Fakten und Analysen, für die Bewertung der Möglichkeit der Einbeziehung eines Teils des aktuellen Businesssystems in das vorgeschlagene System und für die Bereitstellung und Überwachung der Dienstleistungen durch erfahrenes und kompetentes Personal, um besagte Verpflichtungen zu erfüllen, zuständig. 4.2 Kunde Der Kunde hat zu allen Zeiten während der Entwicklung der funktionalen Spezifikationen die rasche und effiziente Zusammenarbeit aller seiner Mitarbeiter sicherzustellen, Zugang zu seinen geschäftlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen und geeignete Räumlichkeiten anzubieten, damit der Entwickler in keiner Weise bei der effizienten Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung behindert wird. 4.3 Wechselseitiges Beide Parteien haben qualifizierte Vertreter zu bestimmen, die an regelmäßigen Treffen teilnehmen, die von den Parteien von Zeit zu Zeit für den Austausch von Informationen, sowohl auf geschäftlicher als auch auf technischer Ebene, vereinbart werden, und die Aktivitäten koordinieren und planen, soweit diese im Zusammenhang mit der Entwicklung der funktionalen Spezifikationen erforderlich oder wünschenswert sind. Bei solchen Treffen hat der Entwickler dem Kunden regelmäßige schriftliche Fortschrittsberichte über die Entwicklung der funktionalen Spezifikationen zu übergeben und, im Anschluss an solche Treffen hat der Kunde unverzüglich seine schriftlichen Rückmeldungen zu diesen Fortschrittsberichten zur Verfügung zu stellen. 5. INHABERSCHAFT 5.1 Klarstellung der Bedeutung (1) Vorbehaltlich des Absatzes 5.1 (2) und für die Zwecke dieses Absatzes ist der Entwickler ist damit einverstanden, dass die Bedeutung von funktionalen Spezifikationen erweitert wird und alle Arbeiten, Dateien und sonstigen Materialien umfasst, die während der Entwicklung hergestellt werden, die durch diese Vereinbarung vorgesehen sind. (2) Der Kunde erkennt hiermit an und stimmt zu, dass es erforderlich oder wünschenswert für den Entwickler sein könnte, bestimmte geschützte Informationen oder Systeme in die funktionalen Spezifikationen zu übernehmen und daher stimmt der Kunde hiermit ausdrücklich zu, dass für die Zwecke dieses Absatzes die funktionalen Spezifikationen so zu betrachten sind, dass sie keine geschützten Informationen des Entwicklers enthalten, welche der Entwickler eindeutig als geschützte Informationen markiert oder identifiziert. 5.2 Allgemeines Der Entwickler erkennt hiermit an und stimmt zu, dass Rechte, Titel und Anrechte an und auf die funktionalen Spezifikationen und alle Kopien davon das Eigentum des Kunden sind und alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Urheberrecht, Markenzeichen und Geschäftsgeheimnisse in den funktionalen Spezifikationen und alle Veränderungen, Modifikationen oder Änderungen, ob durch den Kunden oder durch den Entwickler vorgenommen dem Kunden gehören und gehören werden

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VEREINBARUNG ZUR ENTWICKLUNG Diese Vereinbarung zur Entwicklung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Kunde"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [DER DIENSTLEISTER] (der "Entwickler"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL: 1. Der Kunde ist im Geschäft des [ANGEBEN] und hat dem Entwickler die Anfrage nach einem Vorschlag vorgelegt, welcher hierzu als Anhang "A" beigefügt ist und die Anforderungen des Kunden für einen computerunterstütztes Businesssystem enthält, welches den Bedürfnisse [BESCHREIBEN, Z. B. BESTANDSFÜHRUNG, BUCHHALTUNG UND VERWALTUNG] des Kunden gerecht wird. 2. Als Antwort auf Anfrage nach einem Vorschlag hat der Entwickler den Vorschlag, welcher hierzu als Anhang "B" beigefügt ist, ausgearbeitet und vorgelegt und der Kunde hat diesen angenommen. 3. Der Kunde benötigt nun eine Reihe von funktionalen Spezifikationen, welche die Anfrage nach einem Vorschlag und den Vorschlag selbst konsolidiert und erweitert, wie auch eine detaillierte Beschreibung der vorgeschlagenen [ANGEBEN], welche die Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung von [ANGEBEN] bildet. 4. Der Entwickler hat erklärt, dass er die Kapazität und die professionelle Fähigkeit besitzt, solche funktionalen Spezifikationen herzustellen und auf der Grundlage dieser Erklärung möchte der Kunde die Dienstleistungen kaufen und der Entwickler möchte diese zu den hierin festgelegtene Bedingungen und Konditionen erbringen. UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der entsprechenden Zusagen, die hierin enthalten sind, stimmen die Parteien wie folgt überein: 1. DEFINITIONEN 1.1 Allgemeines Sofern nicht ausdrücklich hierin anders definiert, haben sämtliche Branchenbegriffe der Datenverarbeitung in dieser Vereinbarung die Bedeutung, die ihnen die [LAND] National Dictionary for Information Processing Systems ([NUMMER] - [JAHR]), herausgegeben von der [NAME DES UNTERNEHMENS], [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Copyright [JAHR] zugeschrieben wird. 1.2 Besonderes (1) Wie in dieser Vereinbarung, ihn allen Anhängen und Änderungen hierzu und in allen Dokumenten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss der hierin beabsichtigten Transaktion stehen, gemäß dieser Vereinbarung ausgestellt und übergeben werden, haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die jeweils folgenden Bedeutungen: (a) "Entwicklungsplan" bezeichnet die Tätigkeiten und Aufgaben, die in Anhang "C" hierzu für die Entwicklung und Lieferung der funktionalen Spezifikationen angegeben sind; (b) "Zeitplan für die Entwicklung" bezeichnet die operativen Termine für den Entwicklungsplan, wie in Anhang "D" hierzu festgesetzt; (c) "Funktionale Spezifikationen" bezeichnet die Spezifikationen, die vom Entwickler in Zusammenarbeit mit dem Kunden hergestellt werden, die auf der Anfrage nach einem Vorschlag und dem Vorschlag basieren und in ihrem Inhalt entsprechen aber nicht unbedingt eine starre Struktur für die Anforderungen sind, die in den funktionalen Spezifikationen und inhaltlichen Anforderungen ausgeführt sind, und die, wenn sie abgeschlossen sind, das computerunterstützte Businesssystem auf geschäftlicher Ebene, weniger auf technischer Ebene beschreiben; (d) "Funktionale Spezifikationen und inhaltliche Anforderungen" bezeichnet den hier beigefügten Anhang "E"; (e) "Zeitplan für Auszahlungen" bezeichnet die Bedingungen und Konditionen der Auszahlung des Preises, die hierzu als Anhang "F" beigefügt sind; und (f) "Preis" bezeichnet die gesamten Gebühren und Auslagen, die vom Kunden an den Entwickler für die funktionalen Spezifikationen zu bezahlen sind, wie im hier beigefügten Anhang "G" ausgeführt. 1.3 Anhänge Folgendes sind die Anhänge, die hier beigefügt und in diese Vereinbarung durch Verweis integriert sind, und als Bestandteil derselben zu betrachten sind: Anhang Nr. Beschreibung des Anhangs A Anfrage nach einem Vorschlag B Vorschlag C Entwicklungsplan D Zeitplan für die Entwicklung E Funktionale Spezifikationen und inhaltliche Anforderungen F Zeitplan für Auszahlungen & Preise 2. VEREINBARUNG Gemäß den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung stimmt der Entwickler zu, die funktionalen Spezifikationen für den Kunden zu entwickeln und zu liefern und der Kunde stimmt zu, diese vom Entwickler anzunehmen. 3. AUSZAHLUNGEN UND PREIS Der Preis ist wie in Anhang "G" ausgeführt und ist vom Kunden an den Entwickler, wie in Anhang "F" dargelegt, zu bezahlen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders vorgesehen, sind alle Gebühren und Auslagen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die vom Entwickler im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden, im Preis inbegriffen. 4. VERANTWORTLICHKEITEN FÜR DIE ENTWICKLUNG 4.1 Entwickler Der Entwickler ist für die Festlegung der Entwicklungsmethoden, für die Zusammenstellung von Fakten und Analysen, für die Bewertung der Möglichkeit der Einbeziehung eines Teils des aktuellen Businesssystems in das vorgeschlagene System und für die Bereitstellung und Überwachung der Dienstleistungen durch erfahrenes und kompetentes Personal, um besagte Verpflichtungen zu erfüllen, zuständig. 4.2 Kunde Der Kunde hat zu allen Zeiten während der Entwicklung der funktionalen Spezifikationen die rasche und effiziente Zusammenarbeit aller seiner Mitarbeiter sicherzustellen, Zugang zu seinen geschäftlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen und geeignete Räumlichkeiten anzubieten, damit der Entwickler in keiner Weise bei der effizienten Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung behindert wird. 4.3 Wechselseitiges Beide Parteien haben qualifizierte Vertreter zu bestimmen, die an regelmäßigen Treffen teilnehmen, die von den Parteien von Zeit zu Zeit für den Austausch von Informationen, sowohl auf geschäftlicher als auch auf technischer Ebene, vereinbart werden, und die Aktivitäten koordinieren und planen, soweit diese im Zusammenhang mit der Entwicklung der funktionalen Spezifikationen erforderlich oder wünschenswert sind. Bei solchen Treffen hat der Entwickler dem Kunden regelmäßige schriftliche Fortschrittsberichte über die Entwicklung der funktionalen Spezifikationen zu übergeben und, im Anschluss an solche Treffen hat der Kunde unverzüglich seine schriftlichen Rückmeldungen zu diesen Fortschrittsberichten zur Verfügung zu stellen. 5. INHABERSCHAFT 5.1 Klarstellung der Bedeutung (1) Vorbehaltlich des Absatzes 5.1 (2) und für die Zwecke dieses Absatzes ist der Entwickler ist damit einverstanden, dass die Bedeutung von funktionalen Spezifikationen erweitert wird und alle Arbeiten, Dateien und sonstigen Materialien umfasst, die während der Entwicklung hergestellt werden, die durch diese Vereinbarung vorgesehen sind. (2) Der Kunde erkennt hiermit an und stimmt zu, dass es erforderlich oder wünschenswert für den Entwickler sein könnte, bestimmte geschützte Informationen oder Systeme in die funktionalen Spezifikationen zu übernehmen und daher stimmt der Kunde hiermit ausdrücklich zu, dass für die Zwecke dieses Absatzes die funktionalen Spezifikationen so zu betrachten sind, dass sie keine geschützten Informationen des Entwicklers enthalten, welche der Entwickler eindeutig als geschützte Informationen markiert oder identifiziert. 5.2 Allgemeines Der Entwickler erkennt hiermit an und stimmt zu, dass Rechte, Titel und Anrechte an und auf die funktionalen Spezifikationen und alle Kopien davon das Eigentum des Kunden sind und alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Urheberrecht, Markenzeichen und Geschäftsgeheimnisse in den funktionalen Spezifikationen und alle Veränderungen, Modifikationen oder Änderungen, ob durch den Kunden oder durch den Entwickler vorgenommen dem Kunden gehören und gehören werden

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