Das aktionärsvereinbarung es hat 13 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt geschäftsplanung & management unterlagen.
AKTIONÄRSVEREINBARUNG Diese Aktionärsvereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES ERSTEN AKTIONÄRS] (der "erste Aktionär"), eine natürliche Person, deren Hauptwohnsitz sich in ODER ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES ZWEITEN AKTIONÄRS] (der "zweite Aktionär"), eine natürliche Person, deren Hauptwohnsitz sich in ODER ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES DRITTEN AKTIONÄRS] (der "dritte Aktionär"), eine natürliche Person, deren Hauptwohnsitz sich in ODER ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. BEZEUGT: Die gegenwärtige Verteilung der Aktien des Unternehmens ist wie folgt: Name Anzahl der Aktien Es ist wünschenswert, das harmonische und erfolgreiche Management und die Kontrolle des Unternehmens sicherzustellen und für eine ordentliche und gerechte Verteilung der Stammaktien des Unternehmens, die jetzt oder zukünftig von Aktionären gehalten werden, zu sorgen Deshalb, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Versprechen der hier Beteiligten, die als rechtlich bindend zu verstehen sind, stimmen die Beteiligten hiermit wie folgt überein: DefinitionEN "Anbietender Aktionär" bedeutet jeder Aktionär oder dessen persönlicher Vertreter, Erben, Verwalter oder Vollstrecker, je nach Sachlage, der gemäß dieser Vereinbarung alle oder eine beliebige Anzahl seiner Aktien dem Unternehmen oder den übrigen Aktionären anbietet. "Übrige Aktionäre" bedeutet alle Aktionäre mit Ausnahme des anbietenden Aktionärs. "Aktien" bedeutet Stammaktien des Unternehmens, die jetzt oder zukünftig von Aktionären gehalten werden. "Käufer" bedeutet das Unternehmen oder jene andere Aktionäre, die die Aktien eines anbietenden Aktionärs gemäß dieser Vereinbarung kaufen. "Management-Aktionär" bedeutet erster Aktionär, zweiter Aktionär und dritter Aktionär. KAUF ALS kapitalanlage Jeder Aktionär erklärt und garantiert, dass er seine Aktien auf eigene Rechnung als Kapitalanlage und nicht im Hinblick auf oder für einen Wiederverkauf in Zusammenhang mit einer Ausschüttung derselben oder mit der gegenwärtigen Absicht eines teilweisen oder vollständigen Verkaufs derselben, erworben hat. ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN Ein Aktionär darf keine Aktien übertragen, abgeben, abtreten, verkaufen, verpfänden, hinterlassen, spenden, zuteilen, verschulden oder anderweitig abstoßen, außer gemäß diesen Bestimmungen. Übertragung an das Unternehmen Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung darf ein Aktionär alle oder einen Teil seiner Aktien an das Unternehmen abgeben, verkaufen, übertragen oder anderweitig abstoßen, und zwar zu einem solchen Preis und zu solchen Bedingungen und Konditionen, über die ein solcher Aktionär und der Vorstand des Unternehmens übereinstimmen. Übertragung an andere Mit Ausnahme wie oben in Abschnitt 3.1. vorgesehen, kann ein Aktionär, welcher einige oder alle seiner Aktien abstoßen möchte, dies nur gemäß eines aufrichtigen Angebots (das "Angebot") tun und unter Einhaltung der folgenden Bestimmungen. Ein solcher Aktionär hat zunächst dem Unternehmen und den übrigen Aktionären eine schriftliche Mitteilung über seine Absicht, seine Aktien abzustoßen, zu übergeben, wobei er die Anzahl der Aktien, die er abstoßen möchte, den vorgeschlagenen Verkaufpreis je Aktie und den Namen des vorgeschlagenen Käufers zu benennen hat und eine genaue Kopie des Angebots, welches besagter Aktionär erhalten hat, beizufügen hat. Das Kaufrecht des Unternehmens Das Unternehmen besitzt das Exklusivrecht, alle Aktien, die der anbietende Aktionär zum Verkauf zum vorgeschlagenen Verkaufspreis je Aktie vorschlägt, zu kaufen. Das Unternehmen nimmt dieses Kaufrecht wahr, indem es eine schriftliche Mitteilung an den anbietenden Aktionär (mit einer Kopie derselben an die übrigen Aktionäre) innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Erhalt der Mitteilung von dem anbietenden Aktionär (der "[NUMMER] Tage Zeitraum"), die das Unternehmen bestimmt, um die Aktien gemäß dem Angebot zu kaufen und ein Ablaufdatum mit Uhrzeit festlegt, das nicht später als [NUMMER] Tage nach dem Datum besagter Mitteilung des Unternehmens sein darf, übergibt. Das Kaufrecht der übrigen Aktionäre Falls das Unternehmen sein Kaufrecht gemäß Abschnitt 3.3 nicht ausübt, haben die übrigen Aktionäre das Recht im Rahmen eines zusätzlichen Zeitraums von [NUMMER] Tagen (der zusätzliche "[NUMMER] Tage Zeitraum"), welcher nach Ablauf des [NUMMER] Tage Zeitraums beginnt, die Aktien, die der anbietende Aktionär zum Verkauf zum vorgeschlagenen Verkaufspreis je Aktie vorschlägt, zu kaufen. Die übrigen Aktionäre nehmen dieses Kaufrecht wahr, indem sie eine schriftliche Mitteilung an den anbietenden Aktionär vor Ablauf des zusätzlichen [NUMMER] Tage Zeitraums, den sie bestimmen, um die Aktien und ein Ablaufdatum mit Uhrzeit festlegen, das nicht später als [NUMMER] Tage nach Ablauf des zusätzlichen [NUMMER] Tage Zeitraums sein darf, übergibt. Jeder Kauf von Aktien von allen oder einigen der übrigen Aktionäre hat in einem solchen Verhältnis zu erfolgen, wie sie sich selbst darüber einigen oder, falls es nicht zu einer solchen Einigung kommt, anteilsmäßig im Verhältnis zu ihren Besitzanteilen an Aktien des Unternehmens (ohne die Aktien des anbietenden Aktionärs) zum Zeitpunkt eines solchen Angebots, aber in jedem Fall müssen ein oder mehrere der übrigen Aktionäre zustimmen, alle Aktien, die der anbietende Aktionär zum Verkauf vorschlägt zu kaufen. Der anbietende Aktionär hat zum Ablaufdatum dem Käufer Zertifikate auszuhändigen, welche die zu verkaufenden Aktien repräsentiert, sowie die Vollmacht zum Verkauf von Aktien, die ordnungsgemäß blanko bestätigt ist. Besagte Aktien haben vom anbietenden Aktionär kostenfrei und von allen Lasten und Schulden befreit, ausgeliefert zu werden. Alle Übertragungssteuern und Gebührenmarken sind vom anbietenden Aktionär zu bezahlen. Erfüllungsannahme Wenn von den Rechten, die in Abschnitt 3.2. gewährt werden, Gebrauch gemacht wird, muss der Käufer sich darauf festlegen, alle Aktien, die der anbietende Aktionär zum angegebenen Preis zum Verkauf vorschlägt, zu den gleichen Zahlungsbedingungen wie im Angebot festgelegt zu kaufen, allerdings unter der Voraussetzung, dass falls das besagte Angebot, welches vom anbietenden Aktionär erhalten wurde, eine Handlung oder eine Aktion vorsieht, die von dem Beteiligten, der ein solches Angebot unterbreitet, zu einem beliebigen Zeitpunkt vor oder innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem letzten Tag, an welchem der Käufer sein Kaufrecht gemäß Abschnitt 3.2 wahrnehmen kann, erfolgen muss, so gilt es als Erfüllung der Bedingungen und Konditionen eines solchen Angebots durch den Käufer, falls der Käufer besagte Handlung oder Aktion innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem letzten Tag, an welchem der Käufer sein Kaufrecht gemäß Abschnitt 3.2 wahrnehmen kann, durchführt. Verkauf an Drittpersonen Falls entweder das Unternehmen oder einige oder alle der übrigen Aktionäre sich nicht dafür entscheiden alle Aktien, welche der anbietende Aktionär zum Verkauf vorschlägt, zu verkaufen, kann der anbietende Aktionär das Angebot, welches der anbietende Aktionär mit seiner Mitteilung an das Unternehmen gemäß Abschnitt 3
Das aktionärsvereinbarung es hat 13 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt geschäftsplanung & management unterlagen.
AKTIONÄRSVEREINBARUNG Diese Aktionärsvereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES ERSTEN AKTIONÄRS] (der "erste Aktionär"), eine natürliche Person, deren Hauptwohnsitz sich in ODER ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES ZWEITEN AKTIONÄRS] (der "zweite Aktionär"), eine natürliche Person, deren Hauptwohnsitz sich in ODER ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES DRITTEN AKTIONÄRS] (der "dritte Aktionär"), eine natürliche Person, deren Hauptwohnsitz sich in ODER ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. BEZEUGT: Die gegenwärtige Verteilung der Aktien des Unternehmens ist wie folgt: Name Anzahl der Aktien Es ist wünschenswert, das harmonische und erfolgreiche Management und die Kontrolle des Unternehmens sicherzustellen und für eine ordentliche und gerechte Verteilung der Stammaktien des Unternehmens, die jetzt oder zukünftig von Aktionären gehalten werden, zu sorgen Deshalb, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Versprechen der hier Beteiligten, die als rechtlich bindend zu verstehen sind, stimmen die Beteiligten hiermit wie folgt überein: DefinitionEN "Anbietender Aktionär" bedeutet jeder Aktionär oder dessen persönlicher Vertreter, Erben, Verwalter oder Vollstrecker, je nach Sachlage, der gemäß dieser Vereinbarung alle oder eine beliebige Anzahl seiner Aktien dem Unternehmen oder den übrigen Aktionären anbietet. "Übrige Aktionäre" bedeutet alle Aktionäre mit Ausnahme des anbietenden Aktionärs. "Aktien" bedeutet Stammaktien des Unternehmens, die jetzt oder zukünftig von Aktionären gehalten werden. "Käufer" bedeutet das Unternehmen oder jene andere Aktionäre, die die Aktien eines anbietenden Aktionärs gemäß dieser Vereinbarung kaufen. "Management-Aktionär" bedeutet erster Aktionär, zweiter Aktionär und dritter Aktionär. KAUF ALS kapitalanlage Jeder Aktionär erklärt und garantiert, dass er seine Aktien auf eigene Rechnung als Kapitalanlage und nicht im Hinblick auf oder für einen Wiederverkauf in Zusammenhang mit einer Ausschüttung derselben oder mit der gegenwärtigen Absicht eines teilweisen oder vollständigen Verkaufs derselben, erworben hat. ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN Ein Aktionär darf keine Aktien übertragen, abgeben, abtreten, verkaufen, verpfänden, hinterlassen, spenden, zuteilen, verschulden oder anderweitig abstoßen, außer gemäß diesen Bestimmungen. Übertragung an das Unternehmen Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung darf ein Aktionär alle oder einen Teil seiner Aktien an das Unternehmen abgeben, verkaufen, übertragen oder anderweitig abstoßen, und zwar zu einem solchen Preis und zu solchen Bedingungen und Konditionen, über die ein solcher Aktionär und der Vorstand des Unternehmens übereinstimmen. Übertragung an andere Mit Ausnahme wie oben in Abschnitt 3.1. vorgesehen, kann ein Aktionär, welcher einige oder alle seiner Aktien abstoßen möchte, dies nur gemäß eines aufrichtigen Angebots (das "Angebot") tun und unter Einhaltung der folgenden Bestimmungen. Ein solcher Aktionär hat zunächst dem Unternehmen und den übrigen Aktionären eine schriftliche Mitteilung über seine Absicht, seine Aktien abzustoßen, zu übergeben, wobei er die Anzahl der Aktien, die er abstoßen möchte, den vorgeschlagenen Verkaufpreis je Aktie und den Namen des vorgeschlagenen Käufers zu benennen hat und eine genaue Kopie des Angebots, welches besagter Aktionär erhalten hat, beizufügen hat. Das Kaufrecht des Unternehmens Das Unternehmen besitzt das Exklusivrecht, alle Aktien, die der anbietende Aktionär zum Verkauf zum vorgeschlagenen Verkaufspreis je Aktie vorschlägt, zu kaufen. Das Unternehmen nimmt dieses Kaufrecht wahr, indem es eine schriftliche Mitteilung an den anbietenden Aktionär (mit einer Kopie derselben an die übrigen Aktionäre) innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Erhalt der Mitteilung von dem anbietenden Aktionär (der "[NUMMER] Tage Zeitraum"), die das Unternehmen bestimmt, um die Aktien gemäß dem Angebot zu kaufen und ein Ablaufdatum mit Uhrzeit festlegt, das nicht später als [NUMMER] Tage nach dem Datum besagter Mitteilung des Unternehmens sein darf, übergibt. Das Kaufrecht der übrigen Aktionäre Falls das Unternehmen sein Kaufrecht gemäß Abschnitt 3.3 nicht ausübt, haben die übrigen Aktionäre das Recht im Rahmen eines zusätzlichen Zeitraums von [NUMMER] Tagen (der zusätzliche "[NUMMER] Tage Zeitraum"), welcher nach Ablauf des [NUMMER] Tage Zeitraums beginnt, die Aktien, die der anbietende Aktionär zum Verkauf zum vorgeschlagenen Verkaufspreis je Aktie vorschlägt, zu kaufen. Die übrigen Aktionäre nehmen dieses Kaufrecht wahr, indem sie eine schriftliche Mitteilung an den anbietenden Aktionär vor Ablauf des zusätzlichen [NUMMER] Tage Zeitraums, den sie bestimmen, um die Aktien und ein Ablaufdatum mit Uhrzeit festlegen, das nicht später als [NUMMER] Tage nach Ablauf des zusätzlichen [NUMMER] Tage Zeitraums sein darf, übergibt. Jeder Kauf von Aktien von allen oder einigen der übrigen Aktionäre hat in einem solchen Verhältnis zu erfolgen, wie sie sich selbst darüber einigen oder, falls es nicht zu einer solchen Einigung kommt, anteilsmäßig im Verhältnis zu ihren Besitzanteilen an Aktien des Unternehmens (ohne die Aktien des anbietenden Aktionärs) zum Zeitpunkt eines solchen Angebots, aber in jedem Fall müssen ein oder mehrere der übrigen Aktionäre zustimmen, alle Aktien, die der anbietende Aktionär zum Verkauf vorschlägt zu kaufen. Der anbietende Aktionär hat zum Ablaufdatum dem Käufer Zertifikate auszuhändigen, welche die zu verkaufenden Aktien repräsentiert, sowie die Vollmacht zum Verkauf von Aktien, die ordnungsgemäß blanko bestätigt ist. Besagte Aktien haben vom anbietenden Aktionär kostenfrei und von allen Lasten und Schulden befreit, ausgeliefert zu werden. Alle Übertragungssteuern und Gebührenmarken sind vom anbietenden Aktionär zu bezahlen. Erfüllungsannahme Wenn von den Rechten, die in Abschnitt 3.2. gewährt werden, Gebrauch gemacht wird, muss der Käufer sich darauf festlegen, alle Aktien, die der anbietende Aktionär zum angegebenen Preis zum Verkauf vorschlägt, zu den gleichen Zahlungsbedingungen wie im Angebot festgelegt zu kaufen, allerdings unter der Voraussetzung, dass falls das besagte Angebot, welches vom anbietenden Aktionär erhalten wurde, eine Handlung oder eine Aktion vorsieht, die von dem Beteiligten, der ein solches Angebot unterbreitet, zu einem beliebigen Zeitpunkt vor oder innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem letzten Tag, an welchem der Käufer sein Kaufrecht gemäß Abschnitt 3.2 wahrnehmen kann, erfolgen muss, so gilt es als Erfüllung der Bedingungen und Konditionen eines solchen Angebots durch den Käufer, falls der Käufer besagte Handlung oder Aktion innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem letzten Tag, an welchem der Käufer sein Kaufrecht gemäß Abschnitt 3.2 wahrnehmen kann, durchführt. Verkauf an Drittpersonen Falls entweder das Unternehmen oder einige oder alle der übrigen Aktionäre sich nicht dafür entscheiden alle Aktien, welche der anbietende Aktionär zum Verkauf vorschlägt, zu verkaufen, kann der anbietende Aktionär das Angebot, welches der anbietende Aktionär mit seiner Mitteilung an das Unternehmen gemäß Abschnitt 3
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